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Strategisches Finanzmanagement 1 (Fach) / Lektion 03 (Fremdfinanzierung) (Lektion)

Finanzmanagement

Diese Lektion wurde von Dennis1602 erstellt.

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  • Emission eines festverzinslichen Wertpapiers (Definition, Anleihe) - Fremdfinanzierung = befristete Bereitstellung von Geld- oder Sachmitteln, KG hat Recht auf Rückzahlung und Zinszahlung - Beschaffung von FK auch durch Ausgabe von verzinslichen Wertpapieren (Anleihen) - Anleihen meist emittiert von Banken oder der öffentlichen Hand - Anleihe = verbriefter Kredit, mittel- oder langfristige Laufzeit, werden auch als Rentenpapier, Obligation oder Bond bezeichnet, Emittent nimmt die Summe über den anonymen KM auf, haftet für die Rückzahlung und Verzinsung, keine Verpflichtung Sicherheiten zu stellen, kann dies aber, Pfandbriefe gesichert durch Grund und Boden, bei U-Anleihen durch U-Vermögen, Staatsanleihen bedürfen keiner Besicherung, verbrieften Rechte sind durch Gesetze geregelt und werden durch Anleihekonditionen ergänzt, Eigenschaften sind im Emissionsprospekt festgehalten, folgende: -- Emissionsvolumen, Tilgungs- und Zahlungsmodalitäten, Laufzeit, Stückelung, Ausgabekurs, Rückzahlungskurs, Besicherung, Klauseln, Kündigungsrechte
  • Emission eines festverzinslichen Wertpapiers (Emissionsvolumen, Beispiel) - Emissionsvolumen = gesamter Darlehensbetrag, Stückelung in mehrere Teilschuldverschreibungen mit Nennwert z.B. 1.000€, Anleihen werden nicht in Währungen gehandelt, sondern in %, 997€ entspricht dann 99,70% - Anleihen werden verzinst (Zinssatz = Kupon, jährliche Zahlung), Betrag des Nominalzinses wird prozentual basierend auf dem Nennwert berechnet und vor Emission festgelegt, Höhe auch abhängig von der Bonität, mit sinkender Bonität steigt der Zins, weitere Faktoren sind allg. Zinsniveau, Laufzeit - Anleihe kann bis Ende beim Gläubiger bleiben oder vorab weiterverkauft werden - zum Fälligkeitsdatum wird die Verbindlichkeit vom Emittenten getilgt (kann auch während LZ) - Beispiel: -- Emittierung einer Anleihe am 14.06.2013 -- Volumen: 500.000 EURO, Nennwert: 1.000 EURO, Laufzeit: 10 Jahre, Kupon: 2,5% p.a. -- Ausgabe in 500 Teilschuldverschreibungen zu je 1.000 EURO, jährliche Zinszahlung am 14.06. von 25 EURO, nach 10 Jahren bekommt der Käufer 1.025 EURO zurück (Tilgung und Zinsen)
  • Emission eines festverzinslichen Wertpapiers (Effektivverzinsung, Anleihenausgabe) - Effektivverzinsung = Gesamtrendite der Anleihe (meist anderer Prozentsatz, als Nominalverzinsung), berücksichtigt den Ankauf- und Rückzahlungskurs und die Zinszahlungen der Restlaufzeit - Kurs deckt sich meist nicht mit Nennwert (nur bei 1.000 entspricht die Nominalverzinsung der Effektivverzinsung) - Kurswert abhängig vom Verhältnis des Nominalzinses zum Marktzins - bei steigendem Marktzins und gegebenem Nominalzins sinkt der Kurs einer Anleihe, damit Anleihe attraktiv bleibt für Investoren - Kurswert wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt, in Prozent ausgegeben - Anleihenausgabe häufig unter pari (günstiger als der Nennwert), Abschlag ist das Disagio - z.B. Emissionskurs 98%, Kauf einer Anleihe mit Nennwert 1.000, Preis nur 980 - Anleihenkauf zwischen zwei Zinsterminen, so muss der Käufer zusätzlich zum Kurswert die aufgelaufenen Zinsen begleichen (Stückzinsen), da der Käufer zum nächsten Zinstermin die vollen Jahreszinsen bekommt (aber die Anleihe nicht das ganze Jahr gehalten hat) - Kaufpreis mit Stückzinsen (Dirty Price) - Kaufpreis ohne Stückzinsen (Clean Price) - Begebung von Anleihen Bedarf keinen Beschluss der Gesellschafter- oder Hauptversammlung, Entscheidung wird vom Vorstand oder der Geschäftsführung getroffen - für Zulassung gelten Regeln des Freiverkehrs
  • Emission eines festverzinslichen Wertpapiers (Gläubigerschutzklauseln (Protective Covenants)) - Handlungs- und Unterlassungspflichten, gelten über gesamte Laufzeit - Zweck: Gewährung der Bonitätssicherheit, Vermeiden Kreditausfallrisiko - Positivklauseln (Handlungen, die der Emittent bereit ist einzugehen) z.B. Einhalten von betriebsnotwendigen Vorschriften, Erhalt Mindestniveau an WC, Lieferung Zwischenberichte - Negativklauseln (Verbot bestimmter Handlungen) z.B. Aufnahme neuer Verb., Ausschüttung von Gesellschaftsvermögen, neue Investitionen, Verkauf von Aktiva
  • Emission eines festverzinslichen Wertpapiers (Tilgungsfonds (Sinking Fund) und Kündigungsklauseln (Call Provisions)) - komplette Anleihentilgung bei Fälligkeit oder vor ihrer Fälligkeit - Tilgungsfonds ist ein Kapitalfonds, der speziell gebildete Rücklagen beinhaltet zur Gewährleistung einer geordneten Rückzahlung der Anleihenschulden (Verwaltung von Treuhändlern, Bildung nach 5-10 Jahren nach der Emission, bietet für Anleger Sicherheit, Frühwarnsystem, signalisiert Zahlungsfähigkeit des Emittenten) - Kündigungsklausel (ermöglicht Rückkauf zu fixen Kurs oder bestimmten Zeitpunkt vor Fälligkeit) - Differenz zwischen Kündigungskurs und Nennwert ist die Rückkaufprämie - aufgeschobenes Kündigungsrecht (Call Protection) untersagen die Kündigung der Anleihe in den ersten Jahren, bietet dem Gläubiger Kündigungsschutz (da Anleihen meist zurückgekauft werden, wenn die Zinsen sinken)
  • Festverzinsliche Anleihen (Straight Fixed Rate Bonds) - feste Laufzeit, konstante Höhe und Termine der Zinszahlungen - Inhaber hat Anspruch auf Zinsen und Rückzahlung des Nennbetrages - durch Vereinbarungen sind die Anleihen wenig flexibel - Möglichkeit des Einbaus von Sonderkündigungsklauseln oder Stufenzinsvereinbarungen
  • Variabel verzinste Anleihen (Floating Rate Notes) - keine festen Zinszahlungen, Zinssätze orientieren sich an Referenzzinssätzen (Interbankenzinssätze EURIBOR, LIBOR), Anleihenzinssätze werden alle 3,6,12 Monate angepasst - Zinsuntergrenze (Floor Floater), Zinsobergrenze (Cap Floater) - Entscheidung zwischen fest- oder variabel verzinsten Anleihen hängt von den Zinserwartungen der Anleger ab (bei steigenden Zinsen -> Entscheidung variabel, bei sinkenden -> feste Z.)
  • Nullkuponanleihen (Zero Coupon Bonds) - keine laufende Verzinsung während Laufzeit, Zinsen werden gesammelt und bei Fälligkeit zusammen mit Anleihebetrag getilgt, Zinseszins-Effekt entfällt hierbei - zwei Formen: Aufzinsungs- und Abzinsungspapieren - Differenz zwischen Emissionskurs und Rückzahlungsbetrag kann als Zinsen interpretiert werden
  • Anleihearten spezieller Verzinsungsweise - Niedrigverzinsliche Anleihe (Low Coupon Bonds) emittiert in Niedrigzinsphasen - Hochzinsanleihe (High Yield Bonds) spekulative Anleihen, von Emittenten niedriger Bonität - Realzinsanleihe (Inflation Linked Bonds) Verknüpfung Verzinsung mit Verbraucherpreisindex
  • Wandelanleihen (Convertible Bonds) - Halter hat Recht Anleihe innerhalb bestimmter Frist zu best. Bezugsrecht in Aktien umzuwandeln
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  • Annuitätenanleihen (Annuity Bonds) - Kombination von Tilgung- und Zinszahlungen (jährliche gleiche Annuität), Rückzahlung während LZ
  • Ewige Anleihen (Perpetual Bonds) - Rückzahlung nicht vorgesehen, meist von Staaten ausgegeben, in DE höchstens 30 Jahre LZ
  • Hybridanleihen (Hybrid Bonds) - Vereinen FK- und EK-Charakter - Anleihen mit langer LZ, Verzinsung zunächst festgesetzt kann sich aber ändern, Kündigung nur seitens des Schuldners, mit höheren Zinssatz ausgestattet, da im Insolvenzfall nachrangig bedient (wenn auch vor Aktionären)
  • Gewinnschuldverschreibungen (Profit Participating Bonds) - mit Gewinnbeteiligung ausgestattete Anleihe
  • Auslandsanleihen (Foreign Bonds) - Platzierung von heimischen Emittenten im Ausland, Emission in Fremdwährung, Beachtung Währungsrisiko, von ausländischen in USA in Dollar platzierte Anleihen (Yankee Bonds), Japan (Samurai Bonds), GB (Bulldog Bonds), Spanien (Matador Bonds), AUS (Kangaroo Bonds)
  • Euro-Anleihen (Euro-Bonds) - Anleihen, die in anderer Währung emittiert werden als die Währung in dem Land, in dem sie gehandelt werden (deutsches U. in GB in Dollar -> Euro-Dollar-Anleihe) - Begriff Euro-Anleihe steht in keinem Zusammenhang zu der Währung Euro
  • Rating - Beurteilung der Bonität (Kreditwürdigkeit) eines Emittenten, ob und in welchem Umfang er die versprochenen Tilgungs- und Zinszahlungen leisten kann - Rating hat Auswirkungen auf die Höhe des Zinssatzes und die Konditionen - dient dem Gläubiger das Risiko abzuschätzen (Ratingagenturen werden von Emittenten beauftragt) - Funktionen des Ratings: -- Erhöhung der Transparenz auf dem Kapitalmarkt -- Reduktion der Informationsbeschaffungskosten -- Senken der Misstrauensaufschläge auf die Rendite -- Verbesserte Verhandlungsposition des Emittenten ggü. Gläubigern - Rating wird von privaten unabhängigen Agenturen vorgenommen - Moody´s, S&P, Fitch (bewerten Unternehmen und Staaten) - es werden qualitative und quantitative Kriterien einbezogen und in Code zusammengefasst - mit sinkendem Rating erhöht sich der Risikoaufschlag, da das Ausfallrisiko steigt - manche Anleihen sind mit Step Up- oder Step Down-Kupons ausgestattet, je nach Hochstufung oder Herabstufung wird der Nominalzins gesenkt oder erhöht - AAA (Ausfallrisiko von unter einem Prozent auf 10 Jahre) - BB (Ausfallrisiko von 20%) - CCC (Junk Bonds, hoch spekulativ) - Urteile der Ratingagenturen haben erheblichen Einfluss auf die Anleger, U., Staaten
  • Private versus öffentliche Platzierung - private Platzierung (Emission an begrenzten Anlegerkreis gerichtet, Privatpersonen, Banken, Vers., Emission findet unter Ausschluss eines Handelsplatzes statt, keine marktrechtlichen Bestimmungen, keine speziellen Vorschriften bzgl. Publizitätspflichten, einfache und kostengünstige Emission) - Selbstemission (Platzierung durch Emittenten selbst, KI übernehmen nur Rolle der Zeichnungsstelle, gewisses Risiko aufgrund geringen regulatorischen Aufsichten, Fungibilität ist beschränkter) - Fremdemission (Platzierung durch Bank, übernimmt Anleihe auf eigene Rechnung, fungiert als Agent zwischen Käufer und Verkäufer, trägt Absatzrisiko - Öffentliche Platzierung (Public Offering, richtet sich an unbestimmte Investoren, über anonymen KM, muss von Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin bewilligt werden, Prospektpflicht, findet mittels Fremdemission durch Platzierungskonsortium statt (Zusammenschluss mehrerer Banken), Übernahmekonsortium, Begebungskonsortium)