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ÖRecht (Fach) / § 17 Die Gleichheitssätze (Lektion)
§ 17 Die Gleichheitssätze
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- Willkürformel Eine Ungleichbehandlung ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt, wenn sie nicht willkürlich erfolgt. Willkür ist gegeben, wenn sich für die Differenzierung keine vernünftigen Erwägungen finden lassen, die sich aus der Natur der Sache ergeben oder auf sonstige Weise einleuchtend sind (BVerfGE 10, 234, 246).