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ÖRecht (Fach) / § 5 Die europäische Union als überstaatliche Organisation (Lektion)

EU

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  • Europarecht Begrifflichkeit im engeren Sinne ist das Recht der Europäischen Union, das seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon 2009 als Unionsrecht (bis 2009 als Gemeinschaftsrecht) bezeichnet wird. -> hier wichtiger  (im weiteren Sinne umfasst zusätzlich auch das Recht anderer europäischer Orga- nisationen, von Bedeutung ist insoweit insbesondere der Europarat mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. )