Sozialkunde (Fach) / Arbeitsgerichtsbarkeit (Lektion)
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Arbeitsgericht
Diese Lektion wurde von Kat erstellt.
- Arbeitsgerichte sind zuständig für alle Streitigkeiten im Arbeitsleben. Im Einzelnen sind dies Streitigkeiten zwischen? AG und AN aus dem Arbeitsvertrag Azubi´s und Ausbildenden aus dem Berufsausbildungsvertrag den Tarifvertragsparteien aus dem Tarifvertrag Betriebsrat und AG aus dem Betriebsverfassungsrecht
- 1. Instanz 2. Instanz 3. Instanz Arbeitsgerichte, gegen das Urteil kann beim Landesarbeitsgericht Berufung eingelegt werden, neue Beweisaufnahme Revision wird beim Bundesarbeitsgericht eingelegt, es wird geprüft ob in der 2.Instanz die Gesetze richtig angewendet wurden In allen Instanzen sind Berufsrichter und Laienrichter tätig.
- Was ist ein Laienrichter? Im Gegensatz zum Berufsrichter ist der Laienrichter kein Volljurist. Laienrichter werden von AN und AG-Vertretern gestellt Laienrichter werden für 4 Jahre gewählt
- Güteverhandlung Es wird versucht, die Streitigkeiten durch einen Vergleich zu schlichten, um Gerichtskosten und unnötige Arbeit zu sparen. In der ersten Instanz, trägt jeder seine Kosten selbst Ziel der gütlichen Einigung Güte-Verhandlung kann auch sein, dass die Klage zurückgenommen wird oder die beklagte Partei den Anspruch anerkennt
- Die Klage Einreichung einer Klageschrift Die Klage kann auch von der Rechtsantragsstelle aufgenommen werden
- Nenne die Frist wann ein AN Klage einreichen kann, damit die Kündigung unwirksam wird? Innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung
- Kammerverhandlung Kammerverhandlung findet 3-5 Monate nach Güteverhandlung statt das Gericht wirkt auch hier auf eine gütliche Einigung hin kommt sie wieder nicht zustande: entscheidet das Arbeitsgericht den Rechtsstreit durch Urteil
- Gegen Urteile des Arbeitsgerichtes kann BERUFUNG eingelegt werden Berufung kann eingelegt werden, wenn der Wert 600 € übersteigt das Arbeitsgericht die Berufung ausdrücklich zugelassen hat oder eine Streitigkeit über das Bestehen, das Nichtbestehen, oder einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses vorliegt
- Wer sind Tarifvertragsparteien, oder Sozialpartner? Gewerkschaften einzelne AG AG-Verbände
- Was versteht man unter Tarifautonomie? Die Tarifpartner sind unabhängig vom Staat und haben das Recht, selbstständig Tarifverträge auszuhandeln und abzuschließen
- Grundlage der Tarifautonomie und Bildung von Gewerkschaften (gesetzlich) Für die MFA? GG Art. 9 Abs. 3 Vereinigungsfreiheit Verband medizinischer Fachberufe
- Was ist ein Tarifvertrag? einheitliche Arbeitsbedingungen für AN ganzer Wirtschaftszweige einer Region werden im Vertrag festgehalten grundsätzlich gelten die ausgehandelten Tarifverträge nur fü AN und AG, die den Tarifvertragsparteien angehören es muss der AN Mitglied einer Gewerkschaft und der AG dem Arbeitgeberverband angehören, ansonsten besteht kein Anspruch. Durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit können auf Antrag der Tarifparteien für allgemein verbindlich gestellt werden, somit hat jeder Anspruch
- Was ist Unabdingbarkeit? Die Arbeitsbedingungen des Einzelarbeitsvertrages können gegenüber dem Tarifvertrag nur verbessert, niemals jedoch verschlechtert werden.
- Arbeitskampf Der Streik Kampfmittel der AN Die Arbeit wird niedergelegt Vorraussetzung für ein Streik ist die Urabstimmung, 75% der Gewerkschaftsmitglieder müssen dafür stimmen, soll der Streik abgebrochen werden müssen 25% dafür stimmen
- Streikarten Wilder Streik, nicht zulässig Generalstreik legt die gesamte Wirtschaft lahm, er ist allgemein politisch begründet Flächenstreik, alle Betriebe einer Branche Schwerpunktstreik, wichtigste Betriebe eines Wirtschaftszweiges Warnstreik, nur für kurze Zeit Sympathiestreik, sollen streikende AN aus anderen Wirtschaftszweigen indirekt unterstützt werden, man erklärt sich solidarisch
- Was ist eine Aussperrung? Die Aussperrung ist das Kampfmittel der AG. Sie schließen die AN von der Arbeit aus und bezahlen kein Lohn, für AN die nicht in einer Gerwerkschaft sind sind besonders hart getroffen.
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