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Tierseuchen (Fach) / Körperschaften, Anstalten, Einrichtungen (Lektion)
Körperschaften, Anstalten, Einrichtungen
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- Körperschaften öffentlichen Rechts - mit Hoheitsgewalt ausgestattete juristische Personen des öffentlichen Rechtes - Ausübung ihrer Tätigkeiten lediglich von Rechtsausficht überprüft - Rechtsaufsicht ist eine zuständige Behörde (Fachministerium) - Leitungsorgane verwalten Körperschaft und Haushalt - in Hauptsatzungen/ Grundordnungen geteilt - Gesetzgeber bestimmt Aufgabenfelder und Mitgliedskreis - freiwillige- / Zwangsmitgliedschaft --> Gebietskörperschaften: Gemeinde, Kreise --> Personalkörperschaften: TÄK, Landwirtschaftskammern
- Körperschaft privaten Rechts - mit Rechtsfähigkeit ausgestattete körperschaftlich organisierte Personenvereinigung = Verein - unterliegen Vereinsrechten
- Anstalten öffentlichen Rechts - keine Mitglieder, sondern nur Nutzer - durch hoheitlichen Akt geschaffen, mit dem Ziel dauerhaft einen Verwaltungszweck zu erfüllen - organisatorisch und rechtlich selbständig verwaltet voll: ARD, ZDF halb: Dt. Wetterdienst nicht rechtsfähig: THW, Schulen
- staatliche Einrichtungen Bundesbehörden und Ministerien
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