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KSK Prüfung (Fach) / Rückstellungen (Lektion)
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- Bildung von Rückstellungen Aufwandskonto an Rückstellungskonto (netto)
- Jahresabschluss und Eröffnung über Eröffnungsbilanzkonto
- Auflösung von Rückstellungen wenn die Rechnung gleich hoch ist Rückstellung aufheben und über (z.b. VLL oder Bank abbuchen)
- Auflösung von Rückstellungen wenn die Rechnung niedriger ist als die gebildete Rückstellung Zu viel gebildete Rückstellung über 5480 ausbuchen
- Auflösung von Rückstellungen wenn die Rechnung höher ist als die gebildete Rückstellung die zusätzlichen Aufwendungen über 6990 Bilden
- Rückstellungen allgemein Aus Gründen der periodengerechten Erfolgsermittlung sin zum Bilanzstichtag auch solche Aufwendungen zu erfassen, deren Höhe oder Fälligkeit noch nicht bekannt sind, die jedoch wirtschaftlich dem Abschlussjahr zugerechnet werden müssen. Für diese Aufwendungen sind die Beträge zu schätzen und als Verbindlichkeiten in Form von Rückstellungen auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen.
- Rückstellungen nach §266 HGB in der Bilanz sind auszuweisen als: Pension, Steuerzahlungen oder sonstige (zukünftige) Zahlungen
- Nach HGB § 249 müssen Rückstellungen gebildet werden für: Ungewisse Verbindlichkeiten z.b. Pensionsverpfllichtungen, Gewährleistungsverplichtungen, Steuerzahlungen und Sozialleistungen für das abgelaufene Geschäftsjahr, befürchtete Schadensersatzpflicht z.b. aus Produkthaftung oder drohende Inanspruchnahme aus Bürgschaft Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften bei einem schwebenden Geschäft ist der erwartete Ertrag geringer als die erwarteten Kosten,. d.h. das Geschäft wird einen Verlust bringen. Im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für: Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt wird. Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt wird. Gewährleistungen die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden -> Kulanz
- Für alle anderen Zwecke dürfen Rückstellungen nicht gebildet werden Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden soweit der Grund hierfür entfallen ist RÜCKSTELLUNGEN SIND FK
- Ungewisse verbindlichkeiten pensionsverpflichtungen Gewährleistungsverpflichtung Steuerzahlungen und Sozialleistungen befürchtete Schadensersatzpflicht drohende inanspruchnahme aus Bürgschaften
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- drohende Verluste aus schwebenden Geschäften bei einem schwebenden Geschäft ist der erwartete Ertrag geringer als die erwarteten Kosten, d.h. das Geschäft wird einen Verlust bringen.
- Im Geschäftsjahr unterlassene Anwendungen für: Instandhalung die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt wird Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt wird
- generell müssen Rückstellungen gebildet werden für: Ungewisse Verbindlichkeiten Drphende Verluste aus schwebenden Geschäften Im GEschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Insandhalung oder Abraumbeseitigung Gewährleistungen die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden (kulanz)