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MC Recht (Fach) / Kennzeichnung (Lektion)
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- Verordnungen VO (EG) 178, 2002 Artikel 8, 16 VO (EG) 1829+ 1830/2003 GVO = GVO: gentechnisch veränderte organismen gentechnisch verändert" „enthält gentechnisch verändertes ...“ gilt ab 0,9 % Lebensmittelbestrahlungs-VO= „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ VO (EG) 853/2004 - Identitätskennzeichen 1.1. Health-Claims-VO- Zulassungspflicht Nährwertbezogene Antworten 1.2. VO (EG) 1924/2006 - Besondere Auslobungen VO (EG) 510/2006 geografische Herkunft - geschützte Ursprungsbezeichnung ( Alles an einem Ort) (geschütze geografische Angabe (Und/oder) VO (EG) 509/2006 traditionelle Herstellung VO (EG) 834/2007 – EG Öko-VO (Kennzeichnung) Verordnung (EU) 1308/2013 und 589/2008 - Kennzeichnung Eier LMIV - VO (EG) 1169/2011 LFGB, 2011, §13 Ermächtigungen zum Schutz vor Gesundheit Gesetz zur Neuordnung des Messwesens/Fertigpackungsverordnung Los-Kennzeichnungs-VO (Diätverordnung)
- Kennzeichnung Fertigpackungen Verkehrsübliche Bezeichnung des Lebensmittels Nettofüllmenge Verzeichnis der Zutaten und Menge (Ausnahmen z. B. Obst, Gemüse, Butter) Haltbarkeitsdatum, ev. Aufbewahrungsbedingungen Anschrift des Lebensmittelunternehmers Nährwertkennzeichnung (ab Dez. 2016 Pflicht)
- Nettogewicht (Fertigpackungs-VO - § 22 Minusabweichung) Bezieht sich auf den Durchschnitt der Verpackungen 2 % der Fertigpackungen dürfen diese Minusabweichungen unterschreiten
- Regeln für die LB Kennzeichnung Aufzählung der Zutaten in absteigender Reihenfolge zusammengesetzte Zutat ! Aufschlüsselung in ihre Einzelbestandteile Mengenkennzeichnung: Zutat in Verkehrsbezeichnung angegeben ist Zutat durch Worte, Bilder ... hervorgehoben wird Zutat hat wesentliche Bedeutung für die Charakterisierung Allergene: z. B.Glutenhaltiges Getreide, Erdnüsse, Sellerie, Senf, Sesamsamen Muss entsprechend hervorgehoben werden „Aroma“ und genaue Bezeichnung (siehe auch VO (EG) 1334/2008) Mehl - mit Angabe der verwendeten Mehle Gas – „unter Schutzatmosphäre verpackt“ Angaben zum Zustand: z.B. „wieder eingefroren“, „konzentriert“ „aufgetaut“: Abgabe tiefgefrorener LM im aufgetauten Zustand Einfrierdatum –> „eingefroren am...
- Fleisch mit Tierartangabe: „...fleisch“ (Anhang VII, Teil B) Qualitätsanspruch an so bezeichnete Skelettmuskulatur bei Überschreitung – extra Angabe von Fett, BG Hackfleisch“ Anforderungen an die Zusammensetzung (Anhang VI, Teil B) „Fettgehalt geringer als....“ „Verhältnis Kollagen/Fleischeiweiß geringer als...“
- Verzicht normale LM Kennzeichnung z.B. Alkohol >10 %, Zucker, Obst / Gemüse folgende Angabe möglich: < 3 Mon. Tag u. Monat > 3 Mon. Monat u. Jahr > 18 Mon. Jahr
- Folgen Ablauf MHD Inverkehrbringen des LM weiterhin zulässig ! Qualität muss gegeben sein Überschreiten des MHD ist nicht zwangsläufig nicht unerhebliche Wertminderung nach § 11 LFGB, (2) 2b Preisnachlass nicht zwingend Händler hat eine besondere Sorgfaltspflicht ! regelmäßige Qualitätskontrolle, verschärfte Haftung Beurteilung = Information des Verbrauchers ist notwendig, sonst Täuschung nach § 11 LFGB (1) 1 in Verbindung mit der LMIV (1) (Entscheidung OLG Hamm, 2001)
- Verbrauchsdatum Merke: LM dürfen nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr in den Verkehr gebracht werden! ! Verstoß gegen LMIV und gelten als nicht mehr sicher nach Artikel 14 VO (EG)178/2002(1 ) für leicht verderbliche Lebensmittel wie Hackfleisch oder Geflügel
- Loskennzeichung Laut Los-Kennzeichungs-VO in Deutschland dürfen nur LM in den Verkehr gebracht werden die eine Losnummer haben ermöglicht Zuordnung Ein Los ist die Menge aller in einem gleichen Produktionsdurchgang hergestellter Produkte (Charge)
- Nährwertkennzeichung Laut LIMV Big seven= Brennwert, Eiweiß, Kohlenhydrate, davon Zucker Fett, davon gesättigte FS, Salz zusätzlich erlaubt= Ballaststoffe ungesättigte FS Stärke, Mehrwertige Alkohle Vitamine* Mineralstoffe* Bezugsgröße 100 ml/g (Portionsgröße kann) *
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- Ohne Gentechnik dürfen keine GVO enthalten keine Zutaten und Zusatzstoffe, die durch GVO hergestellt wurden z. B. kein gentechnisch hergestelltes Chymosin für Milchdicklegung kein gv.-Futter über bestimmten Zeitraum z. B. Schweine 4 Monate vor der Schlachtung kein gv-Futter