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MC Recht (Fach) / Kennzeichnung (Lektion)

Kennzeichnung

Diese Lektion wurde von mary2rade erstellt.

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  • Verordnungen VO (EG) 178, 2002 Artikel 8, 16  VO (EG) 1829+ 1830/2003 GVO = GVO: gentechnisch veränderte organismen  gentechnisch verändert" „enthält gentechnisch verändertes ...“  gilt ab 0,9 %  Lebensmittelbestrahlungs-VO= „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“  VO (EG) 853/2004 - Identitätskennzeichen 1.1. Health-Claims-VO- Zulassungspflicht Nährwertbezogene Antworten  1.2. VO (EG) 1924/2006 - Besondere Auslobungen  VO (EG) 510/2006 geografische Herkunft - geschützte Ursprungsbezeichnung ( Alles an einem Ort) (geschütze geografische Angabe (Und/oder)  VO (EG) 509/2006 traditionelle Herstellung  VO (EG) 834/2007 – EG Öko-VO (Kennzeichnung)  Verordnung (EU) 1308/2013 und 589/2008 - Kennzeichnung Eier  LMIV - VO (EG) 1169/2011 LFGB, 2011, §13 Ermächtigungen zum Schutz vor Gesundheit Gesetz zur Neuordnung des Messwesens/Fertigpackungsverordnung  Los-Kennzeichnungs-VO  (Diätverordnung)
  • Kennzeichnung Fertigpackungen Verkehrsübliche Bezeichnung des Lebensmittels Nettofüllmenge Verzeichnis der Zutaten und Menge (Ausnahmen z. B. Obst, Gemüse, Butter) Haltbarkeitsdatum, ev. Aufbewahrungsbedingungen Anschrift des Lebensmittelunternehmers Nährwertkennzeichnung (ab Dez. 2016 Pflicht)
  • Nettogewicht (Fertigpackungs-VO - § 22 Minusabweichung) Bezieht sich auf den Durchschnitt der Verpackungen 2 % der Fertigpackungen dürfen diese Minusabweichungen unterschreiten 
  • Regeln für die LB Kennzeichnung Aufzählung der Zutaten in absteigender Reihenfolge  zusammengesetzte Zutat ! Aufschlüsselung in ihre Einzelbestandteile  Mengenkennzeichnung:  Zutat in Verkehrsbezeichnung angegeben ist Zutat durch Worte, Bilder ... hervorgehoben wird Zutat hat wesentliche Bedeutung für die Charakterisierung  Allergene: z. B.Glutenhaltiges Getreide, Erdnüsse, Sellerie, Senf, Sesamsamen  Muss entsprechend hervorgehoben werden „Aroma“ und genaue Bezeichnung (siehe auch VO (EG) 1334/2008) Mehl - mit Angabe der verwendeten Mehle Gas – „unter Schutzatmosphäre verpackt“  Angaben zum Zustand: z.B. „wieder eingefroren“, „konzentriert“ „aufgetaut“: Abgabe tiefgefrorener LM im aufgetauten Zustand Einfrierdatum –> „eingefroren am... 
  • Fleisch mit Tierartangabe: „...fleisch“ (Anhang VII, Teil B) Qualitätsanspruch an so bezeichnete Skelettmuskulatur bei Überschreitung – extra Angabe von Fett, BG Hackfleisch“ Anforderungen an die Zusammensetzung (Anhang VI, Teil B) „Fettgehalt geringer als....“ „Verhältnis Kollagen/Fleischeiweiß geringer als...“ 
  • Verzicht normale LM Kennzeichnung z.B. Alkohol >10 %, Zucker, Obst / Gemüse  folgende Angabe möglich:  < 3 Mon. Tag u. Monat  > 3 Mon. Monat u. Jahr > 18 Mon. Jahr 
  • Folgen Ablauf MHD Inverkehrbringen des LM weiterhin zulässig ! Qualität muss gegeben sein  Überschreiten des MHD ist nicht zwangsläufig nicht unerhebliche Wertminderung nach § 11 LFGB, (2) 2b  Preisnachlass nicht zwingend  Händler hat eine besondere Sorgfaltspflicht ! regelmäßige Qualitätskontrolle, verschärfte Haftung  Beurteilung =  Information des Verbrauchers ist notwendig, sonst Täuschung nach § 11 LFGB (1) 1 in Verbindung mit der LMIV (1) (Entscheidung OLG Hamm, 2001) 
  • Verbrauchsdatum Merke: LM dürfen nach Ablauf des Verbrauchsdatums nicht mehr in den Verkehr gebracht werden! ! Verstoß gegen LMIV und gelten als nicht mehr sicher nach Artikel 14 VO (EG)178/2002(1 ) für leicht verderbliche Lebensmittel wie Hackfleisch oder Geflügel  
  • Loskennzeichung Laut Los-Kennzeichungs-VO in Deutschland dürfen nur LM in den Verkehr gebracht werden die eine Losnummer haben  ermöglicht Zuordnung  Ein Los ist die Menge aller in einem gleichen Produktionsdurchgang hergestellter Produkte (Charge) 
  • Nährwertkennzeichung Laut LIMV Big seven= Brennwert, Eiweiß, Kohlenhydrate, davon Zucker Fett, davon gesättigte FS, Salz zusätzlich erlaubt= Ballaststoffe ungesättigte FS Stärke, Mehrwertige Alkohle Vitamine* Mineralstoffe*  Bezugsgröße 100 ml/g (Portionsgröße kann) * 
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  • Ohne Gentechnik dürfen keine GVO enthalten keine Zutaten und Zusatzstoffe, die durch GVO hergestellt wurden z. B. kein gentechnisch hergestelltes Chymosin für Milchdicklegung kein gv.-Futter über bestimmten Zeitraum z. B. Schweine 4 Monate vor der Schlachtung kein gv-Futter