4
MC Recht (Fach) / Tierschutz (Lektion)
- Nutztierhaltungs- VO
- Rechtsgrundlagen zu Schlachtung und Tötung Tierschutz-Schlachtverordnung (BRD) von 2012 VO (EG) 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung vom 24.9.2009 Rind: bolzenschuss Schwein: CO2 bzw. Herzdurchströmung ->Bolzenschuss beim Schwein nur zur Nottötung, zur Hausschlachtung oder bei Ausfall der Betäubungsanlage, Freilandhaltung
- Verbot von Tiertransport (Transportfähigkeit) laut EU Transportverordnung krank verletzt → Tiere können sich nicht schmerzfrei oder ohne Hilfe bewegen → Tiere mit großen offenen Wunden oder schweren Organvorfällen (Integrität der Körperoberfläche maßgeblich gestört, eröffnete Körperhöhle) (u.a.Tiere mit stark. Ausfluss / umfangreiche Phlegmone, Polyarthritis, Kachexie) psychologische Schwächen Ausnahmen: Tier ist krank, kann aber alle 4 Gliedmaßen belasten 7 Tage pp. Geburt steht kurz bevor (90%) Tiere mit nicht abgeheiltem Nabel Ferkel unter 3 Wochen Lämmer unter 1 Woche Kälber 2 Wochen Hirsche mit bast Welpen (ohne Mutter) unter 2 Monaten
- Verordnungen zum Tiertransport EU: VO (EG) Nr. 1255/97 (1997) zur Festlegung gemeinschaftlicher Kriterien für Aufenthaltsorte und zur Anpassung des Transportplanes BRD: Tierschutztransportverordnung (2009), Viehverkehrsverordnung (2010) Luftverkehr: IATA - Richtlinien für den Transport von lebenden Tieren Exoten: CITES-Leitlinien für den Transport und die entsprechende Vorbereitung freilebender Tier und wildwachsender Pflanzen
Anzeige