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Rohstoffe und Recycling I (Fach) / Elektro - und Elektronikgerätegesetz (Lektion)

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

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  • 1) Auf welchen Rechtsquellen basiert das Deutsche Elektro- und Elektronikgerätegesetz? RoHS-Richtlinie (2003): „Directive on the restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment“WEEE-Richtlinie (2003): „Directive on waste electrical and electronic equipment“RoHS-II (2011): durch ElektrostoffV bereits umgesetztWEEE-II (2012): noch umzusetzen
  • Neu: Wieso musste das ElektroG novelliert werden ? Neu2: Was sind Kernpunkte der Novelle ? - Erhöhung der Sammel- und Verwertungsquoten - Änderung der Anforderung an die Eigenvermarktung - Einführung einer differenzierten Rücknahmepflicht für Vertreiber/Handel - Garantiegestellung - Niederlassungspflicht/Bevollmächtigung für den Hersteller - Beweislastumkehr beim Export - Einführung eines offenen Anwendungbereich für Elektrogeräte(Open scope)
  • 2) Was hat die RoHS-Richtlinie zum Gegenstand? Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
  • 3) Wie wurde die RoHS-II-Richtlinie in Deutschland umgesetzt? durch die Elektrostoffverordnung (ElektroStoffV)
  • 4) Was sind die maßgeblichen abfallwirtschaftlichen Ziele des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes?5 - Vermeidung von Abfällen aus Elektro- und Elektronikgeräten - Verringerung des Schadstoffgehaltes - Aktivierung privater Verantwortung - Wettbewerbskonforme Lösungen - Berücksichtigung bewährter Entsorgungselemente
  • Neu 3: Wann ist das neue ElektroG in Kraft getreten? 24.10.2015
  • 5) Ist der Begriff der Elektro- und Elektronikgeräte im Gesetz eindeutig definiert? Nein
  • 6) Wo liegt das Problem, wenn die Rede davon ist, dass nur sog. „Abfall“-Altgeräte unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz fallen? Abfalleigenschaft von Bauteilen aus Altgeräten
  • 7) Für welchen Begriff wird der nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtete Hersteller eines Gerätes definiert? Definition über die Marke, nicht über die (Hersteller) Firma
  • 8) Was müssen Hersteller tun, bevor sie Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland auf den Markt bringen? Die Hersteller müssen sich bei der Stiftung EAR (= Elektro-Altgeräte-Register) registrieren.
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  • 9) Welche Sanktion ist vorgesehen, wenn ein Hersteller die Geräte nicht registriert? Inverkehrbringverbot (!) und Bußgeld
  • 10) Was müssen Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten, die in privaten Haushaltungen anfallen können, zusätzlich zu der Registrierung veranlassen?3 - Fähigkeit zur bundesweiten Erfüllung der Abhol- und Bereitstellungsanordnung durch EAR bei den Sammelstellen der örE(Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) sicherstellen. - jährliche Erneuerung der insolvenzsicheren Garantie (Zahlungsunfähigkeit) - Kennzeichnung ihrer Produkte mit der durchgestrichenen Mülltonne
  • 11) Mit welchem Symbol müssen die Geräte seit dem 13.08.2005 gekennzeichnet werden? durchgestrichene Mülltonne
  • 12) Welche Möglichkeiten haben private Haushalte, um ihre Elektro- und Elektronikgeräte zu entsorgen? - Bring- oder Holsystem des örE - freiwillige Rücknahme des Herstellers - Rückgabe an Einzelhändler
  • 13) Wer nimmt die Rechts- und Fachaufsicht über die Stiftung Elektro-Altgeräte Register vor? Umweltbundesamt (UBA)
  • 14) Wo beginnt die Verantwortlichkeit der Hersteller für die Rücknahme von Elektro- und Elektronikgeräten aus privaten Haushaltungen? An kommunalen Sammelstellen:- Behältergestellung- Abholen der Behälter
  • 15) Wer wird für die Hersteller der Elektro- und Elektronikgeräte tätig, wenn es um die Abholung und Behältergestellung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern geht? private Entsorgungsunternehmen
  • 16) Wie finanziert sich die Stiftung Elektro-Altgeräte Register? - über Gebühren und Auslagen, die durch Kostenverordnung vom Bundesumweltministerium festgelegt werden - ausschließliche kostendeckende Betreibung ohne Gewinnabsichten