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IFRS (Fach) / Basiselemente der Bilanzierung (Lektion)

Bilanzierung dem Grunde nach Bilanzierung der Höhe nach

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  • Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen HGB & IFRS? •Strenge Trennung von handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Bilanzierung•Untergeordnete Bedeutung des Vorsichtsprinzips•Zum Teil Ausweis unrealisierter Gewinne• Aktivierungspflicht für bestimmte selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte•Ertragserfassung bei langfristigen Fertigungsaufträgen•Zeitwertbewertung bestimmter Finanzinstrumente•Keine planmäßige Abschreibung beim Geschäfts- oder Firmenwert
  • Wie wird ein Vermögenswert nach IFRS definiert? Ab wann ist es als kurzfristig zu klassifizieren? Ressource, über die eine Gesellschaft aufgrund vergangener Ereignisse Verfügungsmacht ausübt und von der erwartet wird, dass der Gesellschaft künftiger wirtschaftlicher Nutzen erwächst (F.4.4(a)). Ein Vermögenswert ist als kurzfristig zu klassifizieren (IAS 1.66), wenn•seine Realisation innerhalb des normalen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet, oder•er zum Verkauf/Verbrauch innerhalb dieses Zeitraumes gehalten wird, oder•er primär für Handelszwecke oder kurzfristig gehalten und seine Realisation innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag erwartet wird, oder•es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt, deren Verwendung keiner Beschränkung unterliegt
  • Wie werden Schulden nach IFRS definiert? Ab wann ist die Schuld als kurzfristig zu klassifizieren? Gegenwärtige Verpflichtung der Gesellschaft aus Ereignissen der Vergangenheit, von denen erwartet wird, dass aus der Gesellschaft Ressourcen abfließen (F.4.4(b)). Eine Schuld ist dann als kurzfristig zu klassifizieren (IAS 1.69), wenn:•ihre Tilgung innerhalb des gewöhnlichen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet wird, oder•sie primär zu Handelszwecken gehalten wird, oder•die Tilgung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig ist, oder•kein uneingeschränktes Recht besteht, die Tilgung über zwölf Monate hinaus zu verschieben
  • Gibt es eine konkrete Definition des Eigenkapitals nach IFRS? Eigenkapital ist der Residualanspruch an den Vermögenswerten des Unternehmens nach Abzug aller seiner Schulden (F.4.4(c)).--> keine konkrete Definition des Eigenkapitals Problem deutscher Personengesellschaften:•IAS 32.18 (b): Finanzinstrumente, die den Inhaber zur Rückgabe an den Emittenten gegen liquide Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte be-rechtigen (kündbare Instrumente), stellen eine finanzielle Verbindlichkeit dar•§ 131 Abs. 3 i.V.m. § 132, § 161 HGB: Der Gesellschafter einer Personen-gesellschaft hat ein Kündigungsrecht ggü. der Gesellschaft•§ 723 Abs. 3 BGB: Eine Vereinbarung, durch welche das Kündigungsrecht ausgeschlossen oder diesen Vorschriften zuwider beschränkt wird, ist nichtig Ausnahmeregelung notwendig (Kapitel 4)!
  • Was sind die Ansatzkriterien für Vermögenswerte & Schulden? Ein Vermögenswert bzw. eine Schuld gem. der jeweiligen Definition ist nur dann auch tatsächlich in der Bilanz ansetzbar, wenn zusätzlich die Ansatzkriterien erfüllt sind (ggf. weitere, postenspezifische Regelungen in einzelnen Standards). Vermögenswerte (F.4.44):•Es ist wahrscheinlich, dass dem Unternehmen der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird, und•Der Wertansatz (= betragsmäßige Höhe) ist verlässlich ermittelbar. Schulden (F.4.46):•Es ist wahrscheinlich, dass dem Unternehmen durch die Erfüllung der Verpflichtung künftig wirtschaftlicher Nutzen abfließen wird, und•Der Erfüllungsbetrag ist verlässlich ermittelbar.Zusätzlich sind zu beachten: Wesentlichkeit, wirtschaftliche Betrachtung, Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen
  • Wie werden Erträge/Aufwendungen nach IFRS definiert? Erträge/Aufwendungen sind (F.4.25):•Zu-/Abflüsse wirtschaftlichen Nutzens in Form von:•Zu-/Abnahmen des Bestands an Vermögenswerten•Erweiterungen/Minderungen bestehender Vermögenswerte•Ab-/Zunahme von Schulden•die gleichzeitig zu einer Zu-/Abnahme des Eigenkapitals führen, und•keine Transaktion mit einem Eigenkapitalgeber darstellen Eine definitorische Differenzierung nach realisierten und unrealisierten Erträgen/Aufwendungen erfolgt nicht
  • Wie werden die Aktiva grds bewertet? Grundsätzliche Bewertungskonzeption auf der Aktivseite•Einzelbewertungsgrundsatz•Grundsätzlich Anschaffungs-/Herstellungskosten (Historical Cost), z.T. aber auch Zeitwertbewertung erlaubt•Niederstwertprinzip•KorrekturwerteNettoveräußerungswert, erzielbarer Betrag, beizulegender Zeitwert•Komponentenansatz (gesonderte Aktivierung bei unterschiedlicher Nutzungsdauer oder unterschiedlichem Wertminderungsverlauf, wenn die Kosten im Verhältnis zu Gesamtkosten signifikant sind; z. B. Rumpf und Triebwerke eines Flugzeugs)•Keine explizite Regelung zu geringwertigen Wirtschaftsgütern•Analoge Anwendung vom deutschem Recht aufgrund des Grundsatzes der Wesentlichkeit zulässig
  • Wie ist die Wertkonzeption der Folgebewertung? Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten (amortised cost)•Historische AK/HK vermindert um alle planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen oder erhöht durch Zuschreibungen -->Abschreibung im Zugangsjahr monatsgenau, Nutzungsdauer willkürfrei zu schätzen-->Abschreibungsverfahren: linear, degressiv, leistungsabhängig Veräußerungswert (realisable value)•Summe der liquiden/sonstigen Mittel, die beim Verkauf eines Asset zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Rahmen eines ordnungsmäßigen Geschäftsgangs erzielt werden könnten-->kommt bei außerplanmäßigen Abschreibungen im UV zur Anwendung (net realisable value)-->Bedeutung auch beim Impairment Test im AV (fair value less cost to sell) Barwert (present value)•Summe aller diskontierten künftigen Nettoein-/-auszahlungen (net cash in-/outflows), die durch das Asset bei normalem Geschäftsgang erzeugt werden bzw. für die Begleichung einer Verpflichtung notwendig sind-->kommt auf der Aktivseite z.B. beim Impairment Test zur Anwendung (value in use)-->auf der Passivseite u.a. bei der Bewertung von Verbindlichkeiten wichtig (Effektivzinsmethode)
  • Welchen Stellenwert hat der Beizulegender Zeitwert? IFRS 13 – Fair Value Measurement (anzuwenden seit 01.01.2013)-->Relevant für viele IFRS, die eine entsprechende Bewertung vorschreiben/ermöglichen Ausnahmen: IAS 2, IAS 17, IAS 36, IFRS 2 •Ein Beizulegender Zeitwert ist der Preis, die man bei der Veräußerung eines Vermögenswerts bzw. der bei Übertragung einer Verbindlichkeit in einer marktüblichen Transaktion am Bewertungsstichtag erhalten würde (IFRS 13.9) Reine Exit Price Betrachtung Keine Relevanz von Unternehmensabsichten Berücksichtigung spezieller Eigenschaften der Posten nur, wenn Auswirkung bei der Preisfindung niederschlägt Relevanter Transaktionsmarkt: Hauptmarkt (principal market) oder vorteilhaftester Markt (most advantageous market), falls kein Hauptmarkt vorhanden Marktteilnehmer: Käufer und Verkäufer auf dem relevanten Transaktionsmarkt, die in bestem wirtschaftlichen Interesse handeln Relevanter Preis: Exit Price, keine Transaktionskosten, kein „blockage factor“, Transportkosten sind u.U. einzubeziehen --> Fair Value bei Erstbewertung ≠ AHK/Erfüllungsbetrag
  • Welchen Hintergrund und welche Bewertungsverfahren hat die Fair Value Methodik? Fair Value entspricht dem künftiges Nutzenpotenzial, wodurch die Entscheidungsrelevanz höher ist als historische KostenBewertung:-Bewertung über funktionsfähigen Markt, d.h. Annäherung an Unternehmensbewertung        -->i.d.R. höhere Ergebnisvolatilität und Mixed Model-BewertungProblem: für einige Assets existiert kein funktionsfähiger Markt --> alternative Bewertungsmodelle sind zulässig, Ermessensspielraum steigt, Verlässlichkeit nimmt ab •Bewertungsverfahren (IFRS 13.61 ff.)-Market approach (Verfahren, das Preise und andere relevante Daten verwendet, die durch Markttransaktionen mit identischen/vergleichbaren Vermögenswerten/Schulden oder einer Gruppe von Vermögenswerten/Schulden generiert werden)-Income approach (Verfahren, das künftige Beträge wie z.B. Cashflows in einen einzi-gen aktuellen, d.h. abgezinsten, Betrag umrechnen; die Zeitwertbewertung basiert auf durch aktuelle Markterwartungen über die künftigen Beträge gekennzeichneten Werten)-Cost approach (Verfahren, das den Betrag widerspiegelt, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt erforderlich wäre, um die Leistungskapazität eines Vermögenswerts zu ersetzen; häufig als aktuelle Wiederbeschaffungskosten bezeichnet)
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  • Welche Indikatoren sind ausschlaggebend für ein Impairment nach IAS 36.12? •Unternehmensexterne Informationen-Änderungen im technologischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfeld-Änderungen des Marktwerts eines Vermögenswerts-Änderungen des Zinsniveaus (Diskontierungszins)-Buchwert des Reinvermögens übersteigt Marktkapitalisierung•Unternehmensinterne Informationen-Übermäßige physische Abnutzung, Schäden oder Veralterung eines Vermögenswerts-Geplante Restrukturierungsmaßnahmen-Aktuelle oder erwartete Unrentabilität des Vermögenswerts ist unter Bezugnahme auf die Daten des internen Rechnungswesens belegbar
  • Wie wird der Nutzungswert nach IAS 36.31 ff bestimmt? 1. Schritt:•Schätzung zukünftiger Ein- und Auszahlungen aus dem Vermögenswert (inkl. Veräußerungserlös)-vernünftige, unterstützbare Annahmen-basierend auf den aktuellen Budgets/Planungen (Planungshorizont i.d.R. ca. 5 Jahre)-Prognosen jenseits Planungszeitraum (Extrapolation, Wachstumsrate etc.)2. Schritt:•Diskontierung mit einem angemessenen Zinssatz-Zinssatz vor Steuern-Zinssatz berücksichtigt gegenwärtige Marktbewertungen (Zinseffekt; spezielle Risiken aus Vermögenswert, für die keine Anpassung der Cashflows)-falls Zinssatz nicht über Markt erhältlich: Ersatzfaktoren für Schätzung
  • Wie wird das Fremdkapital bewertet? •Finanzielle Verbindlichkeiten-fortgeführte Anschaffungskosten (Effektivzinsmethode) oder-Fair Value (je nach Kategorie (IAS 39))•Fremdwährungsverbindlichkeiten-Stichtagskurs, Berücksichtigung der Zugangs-/Folgebewertung•Rückstellungen-Ablösebetrag zum Stichtag (Barwert des besten Schätzers für Erfüllungsbetrag)•Pensionsrückstellungen-Barwert der Verpflichtung
  • Welche Rechnungslegungsziele hat IFRS bzw. HGB? HGB:-Informationsfunktion,Steuerbemessungsfunktionsowie Ausschüttungsbemessung-Gläubigerschutz IFRS:Vermittlung von Informationenfür Investoren(decision usefulness)
  • Welche dominierende Rechnungslegungsgrundsätze liegen national und nach IFRS vor? HGB:Vorsichtsprinzip (Konkretisierung durch Realisations- und Imparitätsprinzip) IFRS:accrual principle (periodengerechte Gewinnermittlung)
  • Besteht eine Verbindung von Handels- und Steuerbilanz? HGB: Prinzip der Maßgeblichkeit; aber keine umgekehrte Maßgeblichkeit IFRS: keine Verbindung!
  • Welche Bestandteile hat ein IFRS-Abschluss? IFRS: Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalspiegel, Anhang, Kapitalflussrechnung und ggf. ein Segmentbericht sowie einen nach deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen aufzustellenden Lagebericht(§ 315a HGB) HGB:Einzelabschluss:Bilanz, GuV, Anhang und größenabhängig - bzw. ob am Kapitalmarkt gehandelt -ein Lagebericht Konzernabschluss zusätzlich:Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel und (Wahlrecht) Segmentbericht
  • Welche Kriterien sind für die Aktivierung von immaterielle Vermögensgegenständen maßgeblich? Besteht eine Pflicht? IFRS:Pflicht, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind, sonst Verbot.Kriterien:  Künftiger wirschaftlicher Nutzen (future economic benefit) Verfügungsmacht (control) Identifizierbarkeit eines nicht-monetären Vermögenswertes ohne physische Substanz iVm VerwertbarkeitZusätzlich müssen dazu die allg. Ansatzvoraussetzungen erfüllt sein wahrscheinlichkeit des Nutzenzuflusses (probable) zuverlässige Bewertbarkeit der AK/HK Unterscheidung:-Erwerb durch Dritten (Anschaffungskosten)-Erwerb durch Unternehmenskauf (fair value oder Barwert cashflows)-Selbst erstellte imma. Vermögenswerte (Entwicklungskosten) HGB:Wahlrecht, Verbot sofern Forschungs- und Entwicklungskosten sich nicht voneinandertrennen lassen;Ausschüttungssperre i.H.d. aktivierten selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
  • Wie wird der Geschäfts- oder Firmenwert abgeschrieben? HGB: planmäßige Abschreibung (steuerlich 10 Jahre; handelsrechtlich: individuell)IFRS: Impairment only approach (jährliche Prüfung auf Wertminderung)
  • Wie wird das sonstige Anlagevermögen in IFRS bewertet? Neubewertung oberhalb der (fortgeführten) AHK: zulässig Finanzierungsleasing: Zurechnung beim Leasingnehmer zum niedrigerenWert aus Fair Value des Leasinggegenstands oder dem Barwert der Mindestleasingzahlungen Zur Veräußerung gehaltene langfr. Vermögenswerte: bei Erfüllung bestimmter Kriterien Bewertung zum niedrigeren Wert von Buchwert und Fair Value abzgl. Verkaufskosten; gesonderter Ausweis in der Bilanz
  • Wie wird das Umlaufvermögen nach IFRS bewertet? Vorräte:niedrigeren Wert aus AHK und Nettoveräußerungswert zu bewerten;spezifische Vereinfachungsverfahren:-ausschließlich FIFO und Durchschnittsmethode zulässig-Retrograde Wertermittlung möglich, wenn ca. AHK entspricht Langfristige Fertigungsaufträge:percentage of completion method, sofern verlässliche Schätzungen vorliegen
  • Wie erfolgt der Ansatz und Bewerung von Rückstellungen nach IFRS? Ansatz: Mindestwahrscheinlichkeit für die Inanspruchnahme i.H.v. 51% muss gegeben sein Bewertung: wahrscheinlichster Wert der Inanspruchnahme und Abzinsung auf Grundlageeines Marktzinses zum Stichtag, sofern Zinseffektwesentlich Aufwandsrückstellungen: Verbot Pensionsrückstellungen: versicherungsmathematische Gewinne und Verluste können ergebniswirksam (teilweise verzögert oder sofort gänzlich) oder ergebnisneutral(sofort gänzlich) erfasst werden (bald nur noch ergebnisneutral);einzig zulässige Bewertungsmethode ist PUCM
  • Dürfen Finanzierungskosten aktiviert werden? HGB: Wahlrecht IFRS: Pflicht, sofern es sich um qualifizierte Vermögenswerte handelt und die Kosten direkt zurechenbar sind
  • Ist man verpflichtet eine Segmentberichterstattung zu machen? HGB: Wahlrecht im Konzernabschluss IFRS: Pflicht für kapitamarktorientierte Unternehmen
  • Müssen im Abschluss die earnings per Share veröffentlich werden? HGB: keine speziellen Regelungen IFRS: Angaben zu earnings per share sind zu machen, sofern die Aktien öffentlichgehandelt werden
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