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Lemi (Fach) / Kennzeichnung allgemein (Lektion)

Kennzeichnung allgemein

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  • Was muss über die Kennzeichnungs-VO hinaus noch gekennzeichnet werden? - LM die GVO enthalten - LM die Bestarhlt worden sind - LM mit besonderen nährwert- und gesundheitsbezogenen Aussagen (Health-Claims) - LM die einen diätetischen Zweck erfüllen - LM bestimmter Herkunft (g.g.A - geschützte geographische Angabe, g.g.U. geschützte geographische Ursprungsbezeichnung)
  • allgemeine Elemente der LM-Kennzeichnung Bezeichnung des LM Identitätskennzeichen Hersteller/Verantwortlicher MHD, Verbrauchsdatum Füllmenge (+ Fertigverpackungs-VO) Zutaten      (+ VO 1333/2008) Allergene Nährwertdeklaration seit 13.12.2016 Brennwert Fett gesättigte FS Kohlenhydrate Zucker Eiweiß Salz + aus ökologischem Anbau  (VO 834/2007)
  • zulässige Minusabweichungen nach FertigverpackungsVO 2 % der Fertigpackungen dürfen diese Minusabweichung unterschreiten Nennfüllmenge in g/ml                      %                                         g/ml 5 - 50                                                 9 50 - 100                                                                                           4,5 100 - 200                                          4,5                                        200 - 300                                                                                          9 300 - 500                                           3 500 - 1000                                                                                        15 1000 - 1000                                       1,5
  • spezielle Kennzeichnung bei Hackfleisch in Fertigverpackungen Bezeichnung des LM Identitätskennzeichen Hersteller/Verantwortlicher Verbrauchsdataum Erhitzungshinweis        ("Vor dem Verzehr durcherhitzen" bei Geflügel-/Einhuferhack) Füllmenge                    (g, kg) Zutaten Fettgehalt                     ("Fettgehalt geringer als") Kollagen                       ("Verhältnis Kollagen/Fleischeiweiß geringer als...) wenn ökologisch produziert: EU-Öko-Kennzeichen mit der Kontrollstellennummer nach VO 834/2007
  • In welche Rechtsnorm fällt der Erhitzungshinweis? VO 853/2004 Tierische- LM - Hygiene - VO
  • spezielle obligate Kennzeichnung von Geflügel in Fertigpackungen Bezeichnung des LM               (+ VO 543/2008 + 1309/2013) Herrichtungsform                     (teilweise ausgenommen, bratfertig, grillfertig, "ohne"...) Identitätskennzeichen              (+ VO 543/2008) Hersteller/Verantwortlicher Haltbarkeit und Angebotszustand    (+ VO 543/2008 + 1309/2013) Handelsklasse                                  (+ VO 543/2008 + 1309/2013) Gewicht                                            (nur VO 543/2008) Haltbarkeit und Angebotszustand: Verbrauchsdatum bei frischem Geflügel +2 bis 4 °C MHD bei gefrorenem Geflügel - 12 °C MHD bei tiefgefrorenem Geflügel - 18 °C Handelsklassen:   A und B Gewicht: bei tiefgefrorenem Geflügel in Gewichtsklassen möglich ökoligische Herstellung: nach 834/2007
  • spezielle fakultative Kennzeichnung von Geflügel in Fertigpackungen Kühlverfahren Fütterung Haltung Kühlverfahren: Luftkühlung Luft-Sprüh-Kühlung Tauchkühlung Fütterung: gefüttert mit ...% Haltung: extensive Bodenhaltung Freilandhaltung bäuerliche Freilandhaltung bäuerliche Freilandhaltung- unbegrenzter Auslauf
  • spezielle Kennzeichnung von Eiern der Klasse A in Verpackungen Bezeichnung des LM        (+ VO 589/2008) Hersteller/Verantwortlicher Nummer der Packstelle    (VO 589/2008) Güteklasse                       (VO 589/2008 + 1308/2013) Gewichtsklasse                (nur VO 589/2008) MHD                                 (VO 589/2008) Haltungsart                       (VO 589/2008) Hinweise Kühlung Erzeugercode                   (VO 589/2008 + 1308/2013) "Extra"/"Extra frisch"         (VO 589/2008) Eizahl                                (+ VO 589/2008) Behandlung                       (VO 598/2008) Güteklasse: "Klasse A", "frisch" oder "A" Gewichtsklasse: S, M, L, XL MHD: maximal 28 Tage nach Legedatum Haltungshinweise: Kühlung --> Empfehlung an den Verbraucher, die Eier nach Kauf bei Kühlschranktemperatur zu lagern (VO 589/2008) Kühlung --> Empfehlung bei 5 - 8 °C aufzubewahren nach 18 Tagen nach dem legen (Tier-LMHV) Erzeugercode: Haltungsart, Land und Betriebsnummer 0 Ökologische Erzeugung 1 Freilandhaltung 2 Bodenhaltung "Extra"/ "Extrafrisch": in Kombi mit Legedatum und einer Frist von 9 Tagen Eizahl: 6 oder 10 Behandlung: gewaschene Eier
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