9
Internationale Rechnungslegung (Fach) / Lektion 08 (Konzernrechnungslegung) (Lektion)
Internationale Rechnungslegung)
Diese Lektion wurde von Dennis1602 erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Konsolidierung und Konsolidierungsarten - IFRS 10 vollständige Eliminierung aller innerkonzernlichen Verflechtungen - Umrechnung in Berichtswährung d. Konzerns (bei Abweichung der funktionalen W. von Konzernw.) - funktionale Währung -> Währung des primären Wirtschaftsumfeld, in dem U. tätig ist - Kapitalkonsolidierung, Summenabschluss der Tochter-U. doppelt erfasst: -- beim Mutter-U. steht Beteiligungsbuchwert -- dieser korrespondiert mit EK des Tochter-U. - aus Konzernsicht hält das M-U im Prinzip eigene Anteile, die zu eliminieren sind - Eliminierung erfolgt durch Verrechnung des Beteiligungsbuchwerts mit dem anteilig erworbenen EK zum Erwerbszeitpunkt - Vollkonsolidierung umfasst: -- Kapitalkonsolidierung -- Schuldenkonsolidierung -- Aufwandskonsolidierung -- Ertragskonsolidierung -- Zwischenergebniseliminierung - Währungsumrechnung: -- VW und Schulden sind für jede vorgelegte Bilanz zum jeweiligen Bilanzstichtag umzurechnen -- Erträge/Aufwendungen für jede Gesamtergebnisrechnung sind zum Wechselkurs am Tag des Geschäftsvorfalls umzurechnen -- alle sich ergebene Umrechnungsdifferenzen sind im sonstigen Ergebnis (OCI) zu erfassen
- Konsolidierungsarten (Vollkonsolidierung) - Kapitalkonsolidierung -- Aktivierung Goodwill, wenn die bei Kaufpreisallokation ermittelten AK das neu bewertete Reinvermögen des erworbenen U. übersteigen -- Goodwill ist Inbegriff des zukünftig erwarteten Nutzen aus Zusammenschluss -- Aktivierung als VW im Konzernabschluss und einmal jährlich auf Wertminderung zu prüfen -- planmäßige Abschreibung erfolgt nicht -- Negativer Unterschiedsbetrag, wenn das erworbene neu bewertete Reinvermögen die ermittelten AK übersteigen (Lucky Buy), GuV-wirksame Erfassung in der Periode - Schuldenkonsolidierung -- Eliminierung aller konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten, um Doppelerfassung auf Konzernebene zu vermeiden -- Reduktion der Bilanzsumme des Konzerns durch Konsolidierungsbuchungen, betrifft z.B.: -- Ausstehende Einlagen, Geleistete/erhaltene Anzahlungen, Rückstellungen/Eventualschulden, Eventualforderungen, Anleihe- bzw. Darlehensverb. - Aufwands- und Ertragskonsolidierung -- Eliminierung konzerninterner Geschäftsvorfälle der Gesamtergebnisrechnung, betriff z.B.: -- Umsatzerlöse, HK, Vertriebskosten, Verwaltungskosten, Beteiligungserträge, Zinserträge/-aufwendungen - Zwischenergebniseliminierung -- Eliminierung aller konzerninternen Gewinne und Verluste, die aus Lieferanten- und Kundenbeziehungen zwischen jeweiligen Konzernunternehmen bestehen -- dabei Ermittlung Konzern-AK und Konzern-HK, sofern Wertunterschiede relevant sind
- Konsolidierungsarten (Equity-Methode) - anzuwenden für bilanzielle Erfassung von Gemeinschafts-U. und assoziierten U. gemäß IAS 28 - im Gegensatz zur Vollkonsolidierung nicht Übernahme der VW und Schulden sowie Erträge/Aufwendungen des Beteiligungs-U., stattdessen wird Beteiligungsbuchwert als ganzer Posten entsprechend der Entwicklung des anteiligen EK des Beteiligung-U. fortgeschrieben - Fortschreibung beinhaltet: -- GuV-wirksame Erfassung des anteiligen Ergebnisses des Beteiligungsergebnisses -- GuV-wirksame Abschreibung etwaiger aufgedeckter stiller Reserven -- GuV-neutrale Berücksichtigung von Dividendenzahlungen
- Angaben bei Neuaufnahme in Konsolidierungskreis - bei Neuaufnahme eines T-U in Konsolidierungskreis sind folgende Angaben zum akquirierten U. zu geben: -- Name/Beschreibung des Geschäftsbetriebes, Erstkonsolidierungszeitpunkt -- erworbene Stimmrechte -- Zeitwerte/Buchwerte der erworbenen VW und Schulden -- zusätzlich aktivierte IVW, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen -- eventuell auszuweisender Goodwill -- Gesamtbetrag der Kaufpreiszahlung und Zeitwert ausgegebener Finanzinstrumente (Share Deal) - Angaben sind in Kaufpreisallokation zu ermittel und im Anhang zu veröffentlichen (Grundlage IFRS 3 Business Combination) - IFRS 12 Angaben zu Anteilen an anderen U., umfangreiche Offenlegungsanforderungen, Standard enthält Mindestangaben, die zu erfüllen sind, damit Chancen/Risiken die damit verbunden sind analysiert werden können
- Unternehmensbeziehungen - Vollkonsolidiertes Tochter-U. beherrscht (Control Konzept) nach IFRS 10.7, wenn: -- Verfügungsgewalt besteht, Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen bestehen, Verfügungsgewalt nutzbar, um Höhe der Rendite zu beeinflussen -- Gegeben bei mehr als 50% der Stimmrechte am Tochterunternehmen -- Bei fehlender Stimmrechtmehrheit folgende Kriterien für Beherrschung: --- Vereinbarung mit anderen Anteilseignern, über deren Stimmrecht zu verfügen --- Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens kraft Satzung oder Vereinbarung beherrscht --- Mehrheit der Mitglieder der Geschäftsleitung oder Aufsichtsorgane ernannt oder abgesetzt werden können --- Bei Sitzungen Stimmrechtsmehrheit ausgenutzt werden kann - Gemeinschafts-U., wenn Beherrschung des U. mit konzernfremden Gesellschaft geteilt wird (JV) IAS 28.3-6 - Assoziierte U., wenn bilanzierende U. einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des Beteiligungs-U. ausüben kann (ab Stimmrechtsquote von 20%) IAS 28.3 - weitere Indikatoren sind: -- Zugehörigkeit zum Geschäftsführungs- und/oder Aufsichtsorgan -- Mitwirkung an der Geschäftspolitik -- wesentliche Geschäftsvorfälle zwischen Anteilseignern und assoziierten U. -- Austausch von Führungskräften -- Bereitstellung von bedeutenden technischen Informationen - Gemeinschaft-U. und assoziierte Unternehmen werden nach Equity-Methode in Konzernabschluss einbezogen (Gemeinschafts-U. und assoziierte U. werden nicht vollkonsolidiert)
- Konzernweit einheitliche Ansatz- und Bewertungsregeln (Accounting Policy) (Welche Bedeutung für Unternehmensabschluss?) - Erstellung zum Geschäftsjahresende des Mutter-U., bei Abweichung der Mutter und Tochter ist Zwischenabschluss des Tochter-U. zu erstellen - wird aus Praktikabilitätsgründen auf Zwischenabschluss verzichtet (wegen Nähe der Zeitpunkte), so ist Tochterabschluss um bedeutende Effekte zu bereinigen - Zwischenabschluss zwingend erforderlich bei mehr als 3 Monaten zw. den Abschlusszeitpunkten - Mehraufwand durch versch. Abschlusszeitpunkte, deshalb Festlegung konzerweit einheitlicher Geschäftsjahre und ggf. anfänglich durch Rumpfgeschäftsjahre gelöst (analoges Verfahren bei Gemeinschafts-U. und assoziierten U.)
- Ziele des Konzernabschlusses - Ziel des Konzernabschlusses: Informationsdarstellung entsprechend eines Einzelunternehmens -- Eliminierung aller innerkonzernlichen Verflechtungen -- Konzernweit einheitliche Bilanzierung und Abbildung von Vermögen/Schulden -- Vergleichbare Transaktionen konzernweit einheitlich behandeln -- Wahlrechte oder Ermessensspielräume konsequent auslegen -- Posten in Abschlusskomponenten einheitlich bezeichnen/strukturieren
- Was ist ein Konzern? - Besteht beim Vorliegen mindestens eines Mutter-Tochter-Verhältnisses - Verpflichtet Unternehmen zum Konzernabschluss - Control-Konzept nach IFRS - Mutterunternehmen: beherrscht anderes Unternehmen direkt/indirekt -- Beherrscht nach IFRS 10, wenn: --- Verfügungsgewalt besteht --- Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen bestehen --- Verfügungsgewalt nutzbar, um Höhe der Rendite zu beeinflussen -- bei mehr als 50% der Stimmrechte am Tochterunternehmen -- bei fehlender Stimmrechtmehrheit folgende Kriterien für Beherrschung: --- Vereinbarung mit anderen Anteilseignern, über deren Stimmrecht zu verfügen --- Finanz- und Geschäftspolitik eines Unternehmens kraft Satzung oder Vereinbarung beherrscht --- Mehrheit der Mitglieder der Geschäftsleitung oder Aufsichtsorgane ernannt oder abgesetzt werden können --- Bei Sitzungen Stimmrechtsmehrheit ausgenutzt werden kann
- Goodwill - übersteigen die im Rahmen der Kaufpreisallokation ermittelten AK das neu bewertete Reinvermögen des erworbenen UN, dann in dieser Höhe ein Goodwill (Geschäfts- oder Firmenwert) zu aktivieren (IFRS 3.51) - Goodwill = zukünftig erwartete Nutzen aus dem Unternehmenszusammenschluss, der nicht durch zusätzlich aktivierbare immaterielle Vermögenswerte erklärt werden kann (IFRS 3 Anhang A) - Goodwill ist als Vermögenswert im Konzernabschluss aus Ebene des Mutterunternehmens zu aktivieren + in der Folge mindestens 1x auf Wertminderung zu testen (IAS 36.90) Bewertungshirarchie (IAS 36.25-27) - planmäßige Abschreibung erfolgt nicht - Bsp.: Goodwill = durch Synergien erwartete Mehrwert für das Mutter-UN, wofür das Mutter-UN aktuell mehr zahlt, als das Tochter-UN wert ist - ist ein nicht in Geld bewerteter Wert, durch den sich das Mutter-UN Wertsteigerungen erhofft (z.B. Mitarbeiterzufriedenheit, Zukunftsaussichten, Markenbekanntheit, Marktpositionierung) - 3 Fälle: -- das aus der Neubewertung resultierende Eigenkapital des TU = Anschaffungskosten der Beteiligung (kein goodwill oder badwill ) -- das aus der Neubewertung resultierende Eigenkapital des TU < Anschaffungskosten der Beteiligung (Geschäfts- und Firmenwert (goodwill) nach IFRS 3) -- das aus der Neubewertung resultierende Eigenkapital des TU > Anschaffungskosten der Beteiligung (Ansatz eines passivischen Unterschiedsbetrags (badwill) („Lucky Buy“)) Goodwill wird negativ, sobald das anteilig neubewertete Eigenkapital größer als die Anschaffungskosten der Beteiligung ist
Anzeige