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BT (Fach) / EA (Lektion)

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  • Müssen beim Gesamtkostenverfahren die Aufwendungen aus den buchhalterischen Aufwandskonten vor der Erfassung in der GuV-Rechnung korrigiert werden, um das Mengengerüst der Aufwendungen an das Mengengerüst der Erträge anzupassen? Nein
  • Wird ein positiver Gewinn beim Umsatzkostenverfahren auf der Habenseite des GuV-Kontos ausgewiesen? Nein
  • Sind nach Schmalenbach die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten beim Wertansatz zur Ermittlung des Zeitwerts (Preis am Bilanzstichtag) zu beachten? Ja
  • Ist der nach Schmidt ermittelte Vermögenswert eines Unternehmens für die Feststellung des Verkaufspreises dieses Unternehmens geeignet? Nein
  • Sind nach Simon die allgemein auf einem Markt zu ermittelnden Verkaufspreise unter Objektivierungsbetrachtungen ein sinnvoller Bilanzansatz für Waren? Ja
  • Erläutern Sie kurz wie eine Bilanz nach Schmalenbach bei der Erfolgsrechnung “hilft“! Die Bilanz dient als Speicher für die sogenannten „schwebenden" Posten, welche in der GuV-Rechnung keinen Platz haben.
  • Erläutern Sie kurz warum Schmidt zur Bewertung den Tagesbeschaffungswert und nicht den Tagesveräußerungswert heranzieht! Schmidt erachtet das Realisationsprinzip als eine Grundlage der Gewinnermittlung. Ein durch den Ansatz von Tagesveräußerungswerten bedingter Ausweis von nicht re-alisierten Gewinnen kommt für ihn nicht in Betracht.
  • Welche Schwierigkeiten bereitet die Umsetzung der theoretischen Konzeption des Teilwerts? - Die Ermittlung eines fiktiven Verkaufspreises für einen fiktiven Käufer unter der Prämisse der Unternehmensfortführung. - Die Bestimmung eines Zuordnungskriteriums zur Aufteilung des fiktiven Verkaufspreises auf die einzelnen Vermögensgegenstände.
  • Wie ist die Einordnung von erworbenen Sachanlagen in das Bilanzschema von Schmalenbachs dynamischer Bilanztheorie zu beurteilen? Schmalenbach ordnet erworbene Sachanlagen dem Bilanzposten „Auszahlung, noch nicht Aufwand" (abnutzbare Sachanlagen), bzw. „Auszahlung, noch nicht Einzah-lung" (nicht abnutzbare Sachanlagen) zu, unabhängig davon, ob die Sachanlage auf Ziel gekauft oder direkt bezahlt wurde. An dieser Stelle werden somit Ausgabe und Auszahlung gleichgesetzt.
  • Warum kann der Ertragswert nicht aus der organischen Bilanz nach Schmidt ab-gelesen werden? Zur Bestimmung des Ertragswertes müssen auch die immateriellen VG bewertet werden. Zur Bewertung vieler immaterieller VG, wie Kundenstamm oder Marke benötigt man jedoch die Höhe des Ertragswerts.
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  • Erläutern Sie kurz aber nachvollziehbar, wie die Anpassung des Mengengerüsts der Aufwendungen an das Mengengerüst der Erträge in den beiden Verfahren zur Aufstellung der GuV-Rechnung erfolgt! Umsatzkostenverfahren: Die Anpassung des Mengengerüsts der Aufwendungen an das Mengengerüst der Erträge erfolgt durch eine Korrektur der Aufwendungen. Es werden somit nur die Aufwendungen erfasst, die in einem Zusammenhang mit den Umsatzerlösen stehen. Gesamtkostenverfahren: Die Anpassung des Mengengerüsts der Aufwendungen an das Mengengerüst der Erträge erfolgt durch die Ausgleichsbuchung auf die GuV-Position Bestandveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen.