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Internationale Rechnungslegung (Fach) / Lektion 05 (Hedge Accounting) (Lektion)

Internationale Rechnungslegung

Diese Lektion wurde von Dennis1602 erstellt.

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  • Grundlagen zum Hedging und Hedge Accounting - Hedging = finanzwirtschaftliche Absicherung von offenen Risikopositionen durch Aufbau wertmäßigen gegenläufigen Position, z.B. Aktienkurs von 100, Absicherung durch Kauf entsprechender Verkaufsoption (long put), wir können die Aktie zu dem Wert zu bestimmten Zeitpunkt verkaufen, ist Aktienwert bei 80 ist der innere Optionswert bei 20, d.h. grundlegend wenn Aktie an Wert verliert, gewinnt die Sicherungsoption an Wert, gegenläufige Wertentw. - Veränderungen der Zahlungsströme durch bspw. Marktpreisänderungen eines Grundgeschäfts (Hedged Item) sollen durch gegenläufige Positionen (Hedging Instrumente) kompensiert werden - Hedge Accounting = bilanzielle Abbildung der Sicherungsgeschäfte mit Ziel Wertänderungen kompensierend (GuV-wirksam oder neutral) bilanziell darzustellen, grundlegend ist die Aktie = Grundgeschäft (Risikoposition) und Option = Sicherungsinstrument (Gegenposition), beide zusammen haben Sicherungsbeziehung und werden Sicherungsgeschäft genannt - Diskrepanz da Aktie "Available for Sale" (Änderungen des FV werden GuV-neutral erfasst) und Option "at fair value through profit or loss" (Änderungen des FV werden GuV-wirksam erfasst) - deshalb innerhalb einer Sicherungsbeziehung dürfen die 2 VG nicht separat betrachtet werden - sind Bedingungen des IAS 39 ausnahmslos erfüllt, ist Bilanzierung als Sicherungsbeziehung zulässig - Marktrisiko = Risiko, dass Zeitwerte oder Cashflows aufgrund Marktpreisänderungen schwanken, Zinsänderungsrisiko, Währungsrisiko, Kursrisiko (diese Arten können mit Hilfe von Sicherungsinstrumenten kompensiert werden
  • Arten von Sicherungsbeziehungen - Micro Hedging = konkrete Verknüpfung genau eines Geschäftes mit Sicherungsgeschäft zum Zweck der Absicherung ggü. Marktrisiken, Gewinnchancen des SI und Verlustrisiken des Grundgeschäfts stehen sich kompensierend gegenüber - Macro Hedging = kommt in U. in Betracht, bei denen Absicherung von einzelnen Transaktionen aufgrund hoher Anzahl/Kostengründen wirtschaftlich nicht möglich oder sinnvoll ist, nicht einzelne Posten sondern aggregierte Größen von gleichartigen GG gegen Risiken abgesichert, d.h. konkrete Zuordnung der GG und Sicherungsgeschäfte ist nicht mehr möglich - Portfolio Hedging = ermöglicht gezieltere Absicherung als Macro Hedging, Gruppierung gleichartiger/ähnlicher Geschäfte und dann Absicherung des Portfolios ggü. Marktrisiken, Risiken müssen eindeutig dargestellt werden und plausible Hedge Strategie verfolgt werden, Forderung nach effizientem Risikomanagement und Nachweis wirksamen Kompensation von Wertänderungen
  • Voraussetzungen zum Hedge Accounting - für Bilanzierung als Sicherungsbeziehung müssen gemäß IAS 39.88 a - e mit Verweis auf Anhang AG 105 fünf Bedingungen kumulativ erfüllt sein -- Dokumentation der SB -- Erwartung hoher Effektivität des Sicherungszusammenhangs (80% - 125%) -- hohe Wahrscheinlichkeit der prog. zukünftigen CF -- Zuverlässige Messung der Effektivität und FV des Sicherungsinstruments -- hohe Effektivität der SB im Berichterstattungszeitraum - Messung zur Effektivität der anzuwendenden Methode wird vom Standard nicht vorgeschrieben - sind Anforderungen nicht erfüllt, ist Bilanzierung der Sicherungsbeziehung nicht zulässig, stattdessen ist auf Einzelbewertung des GG und SG zurückzugreifen
  • Arten des Hedge Accountings - Fair Value Hedge = Risiko von Veränderungen des FV/Marktpreisrisiken, z.B. Marktpreisänderung, Absicherung von Vorräten gegen Preisänderungsrisiken, Absicherung einer Position gegen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die aus Änderungen des Marktzins resultieren (Anleihe, MArkzins kann sich ändern, also auch Wert der Anleihe möglich), Zinsswap, Aktientermingeschäft - Cashflow Hedge = Risiko von Schwankungen zukünftiger Zahlungsströme, Absicherung gegen ergebniswirksame Veränderungen in den zukünftigen Cashflows, z.B. Absicherung von Zinsrisiken (finanz. VW/Verb.), Absicherung Fremdwährungsrisikos aus geplanten Umsätzen in fremder Währung durch Aufnahme einer Fremdwährungsverbindlichkeit (Wechselkursschwankungen), Zinsswap, Devisenterminkauf/verkauf/option - Hedge of a Net Investment = Währungsrisiko aus einer Nettoinvestition einer wirtschaftlich selbstständigen TE im Ausland
  • Fair Value Hedge mit Beispiel - Sicherungsgeschäfte zur Reduzierung des Risikos von Zeitwertveränderungen von VW und Schulden und bilanzunwirksamen festen Verpflichtungen - Bewertung der Sicherheitsbeziehung hat GuV-wirksam zum beizulegenden Wert zu erfolgen - Wertänderungen beider Positionen in GuV, allerdings nur auf Wertänderungen, die infolge der Risikoabsicherung entstanden sind - bei andersartigen Gründen für Wertänderung, ist gemäß allg. Regeln zu verfahren - Bilanzierung endet sobald SI ausgelaufen, verfallen, ausgeübt oder veräußert worden ist oder Bedingungen nach IAS 39.88 nicht mehr erfüllt sind - Beispiel: - U. kauft am 01.11.2010 Rohstoffe aus USA für 100$, vereinbarte Lieferung und Bezahlung am 15.02.2011, Risiko der $-Aufwertung (Erhöhung des Kaufpreises) wird abgesichert, indem U. am 01.11.2010 Termingeschäft zum Kauf von 100$ zum Kurs von 2$/€ eingeh - Über Termingeschäft wird Kaufpreis auf 50€ fixiert (100$/ 2$/€) - 01.11.2010 hat TG beizulegenden Zeitwert von 0 und wird nicht bilanziell erfasst - 31.12.2010 beträgt der Wechselkurs 2,5$/€, TG hat negativen beizulegenden Zeitwert von 10€ (100$ / 2,5$/€ - 50€) - durch Abwertung Reduktion des Kaufpreises in gleicher Höhe, VW wird GuV-wirksam erfasst -- Aufwand (GuV) 10€ an Termingeschäft 10€ -- Vermögenswert 10€ an Ertrag (GuV) 10€ - 15.02.2011 Wechselkurs bei 2,2$/€, TG nur noch negativer beizulegender Zeitwert von 4,55€ (100$ / 2,2$/€ - 50€), Differenz zum 31.12.2010 von 5,45€ wird GuV-wirksam erfasst -  durch Aufwertung Erhöhung des Kaufpreises in gleicher Höhe, VW wird GuV-wirksam reduziert -- Termingeschäft 5,45€ an Ertrag (GuV) 5,45€ -- Aufwand (GuV) 5,45€ an Vermögenswert 5,45€ - 15.02.2011 Einbuchung Rohstoffe von 45,45€ (100$ / 2,2$/€), Ausbuchung TG mit Zahlungsausgang von 4,55€, Buchwert des VW von 4,55€ wird gegen Rohstoffe ausgebucht, sodass sich der Buchwert der Rohstoffe zum 15.02.2011 auf 50€ beläuft - damit entspricht der €-Buchwert der Rohstoffe dem mit den Terminkurs umgerechneten $-Einkaufswert -- Rohstoffe 45,45€ an Bank 45,45€ -- Termingeschäft 4,55€ an Bank 4,55€ -- Rohstoffe 4,55€ an Vermögenswert 4,55€
  • Cashflow Hedge - Sicherungsgeschäfte, die mögliche Schwankungen zukünftiger GuV-wirksamer Zahlungsströme kompensieren -  Bedingungen gemäß IAS 39.88 erfüllt, dann Bilanzierung künftiger Zahlungsströme wie folgt: -- effektive Teil der Veränderung des SI ist GuV-neutral im sonstigen Ergebnis (OCI) bzw. im EK zu erfassen -- ineffektive Teil ist entsprechend der Kategorisierung des nicht-derivativen FI zu behandeln -- bei derivativen FI ist der ineffektive Teil sofort GuV-wirksam zu erfassen - Bestimmung des effektiven Teils: Griff auf den kumulativen periodenübergreifenden Effektivitätsbegriff, wonach EK-Position (Rücklage Cashflow) entsprechend des absolut niedrigeren Werts der kumulativen Änderung der erwarteten CF oder SI anzupassen ist - EK-Position ist gemeinsam mit GuV-wirksamen Zahlungsströmen des GG aufzulösen - im Fall direkt GuV-wirksamer Zahlungen -> sofortige Auflösung - bei nicht GuV-wirksamen Zahlungen ist Rücklage erst aufzulösen, wenn es zu einer GuV-Wirkung kommt z.B. in Form von Abschreibung - für nicht finanz. VW oder Schulden besteht Wahlrecht, wonach Rücklage aufzulösen und den AK bzw. Buchwert des VW oder der Schuld zurechenbar ist, bei Gebrauch des Wahlrechts -> konsistente Anwend. - Bilanzierung der Sicherungsbeziehung ist zu beenden, sobald SI verfällt, verkauft oder nicht umgehend ersetzt wird oder wenn die Bedingungen gemäß IAS 39.88 nicht mehr erfüllt sind
  • Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation - Sicherungsgeschäfte einer Investition in eine wirtschaftlich selbstständige ausländische Einheit -  U. ist bei Investitionen in ausländische Einheiten zusätzlich den Wechselkursrisiken ausgesetzt -  IAS 39.86 erlaubt die Sicherung der Risiken, sofern die Bedingungen erfüllt sind - Verweis auf IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse, demnach sind Wertänderungen infolge Wechselkursschwankungen analog zum Vorgehen bei Cashflow Hedges zu behandeln -- effektive Teil der Sicherungsbeziehung ist GuV-neutral im sonstigen Ergebnis (OCI), sprich direkt im EK, zu verbuchen -- eventuell vorhandener ineffektiver Teil ist GuV-wirksam zu erfassen - zur Absicherung der CF aus Invest. in ausl. selbst. TE bedienen sich U. meist Krediten in Währung des Ziellandes - entgegen der Restriktionen, ausschließlich derivative FI für das Hedging einzusetzen, erlaubt IAS 39.72 explizit den Einsatz nicht-derivativer FI zur Absicherung von Wechselkursrisiken - Ermittlung der Nettoposition des Investments problematisch -- bei nicht konsolidierten Beteiligungen ist es der Buchwert -- bei konsolidierten Einheiten ist die Summer der Verb. von der Summe der VW abzuziehen -- ein bei der Konsolidierung vielleicht entstehender Firmenwert ist nicht zu berücksichtigen
  • Effektivitätstest und Ausweis - Voraussetzung für Hedge Accounting ist der Nachweis der Effektivität gemäß IAS 39 - Methode zur Berechnung nicht vorgeschrieben, jedoch konsistente Anwendung der Methode für vergleichbare Geschäfte - Effektivitätsnachweis der Sicherungsbeziehung prospektiv (ex ante) und retrospektiv (ex post) - Methoden zur Effektivitätsmessung -- Faur Value Hedge: dollar Offset Methode, Regressionsanalyse, Varianzreduktionsmethode -- Cashflow Hedge: Change in FV Methode, Change in variable CF Methode, Hypothetical Derivative Methode
  • Häufigkeit der Effektivitätstests - sind regelmäßig mindestens zum Bilanzstichtag durchzuführen - definierte Intervalle im Standard, kann aber auch kurzfristiger angewendet werden - führt zu tendenziellen Verringerung der GuV-Auswirkungen bei Eintreten von Ineffektivität
  • Ausweis - Bereitstellung besonderer Angaben bei Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 7 - Anhang: Infos über Risikomanagementstrategie, Infos über Sicherungsbeziehung, SI und deren beizulegenden Wert, Charakter des abgesicherten Risikos, erwarteten Zeitraum zukünftiger CF und deren erwartetes GuV-wirksames Eintreten, SB einst geplanter Transaktionen (für jede in IAS 39 vorgesehene Art der SB sind Infos darzulegen)
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