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Privatrecht (Fach) / Privatrecht (Lektion)
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- Objektive Unmöglichkeit Objektive Unmöglichkeit liegt vor, wenn die Leistung, unabhängig von der Person des konkreten Schuldners, auch von einem beliebigen Schuldner nicht erbracht werden könnte.
- Subjektive Unmöglichkeit Subjektive Unmöglichkeit liegt vor, wenn die Leistung lediglich für diejenige Person, die sich in der konkreten Situation in der Schuldnerstellung befindet, unmöglich ist.
- Was ist ein stellvertretendes Commodum? z.B. Schadenersatzleistung Dritter/ Versicherungsersatzleistung
- Welche 5 Punkte sind beim stellvertretenden Commodum zu beachten? 1. Pflicht die Gläubigerin über ein mögliches stellvertretendes Commodum zu informieren. 2. Wird stellvertretendes Commodum angenommen, kommt Art. 119 Abs. 2 Or nicht zur Anwendung (Erlöschen der Gegenleistung), es besteht jedoch keine Annahmepflicht. 3. Anspruch der Gläubigerin auf das s. Commodum entsteht nicht erst, wenn dem Schuldner Ersatz geleistet wurde, sondern es genügt, wenn Forderung auf Ersatz entstanden ist. Auch Abtretung einer Ersatzforderung kann verlangt werden. 4. s. Commodum weniger wert als ursprünglich geschuldete Leistung = reduzierung von Gegenleistungspflicht der Gläubigerin 5. s. Commodum mehr wert = dennoch in vollem Umfang herauszugeben. jedoch differenzierte Betrachtung im Einzelfall.
- Definition Schlechtleistung Grundmerkmal: Verletzung einer Hauptleistungspflicht Schlechtleistung bzw. Schlechterfüllung liegt vor, wenn der Schuldner zwar die Leistung erbringt, diese jedoch nicht die vertragskonforme Qualität aufweist.
- Unterschied Nebenpflicht und Nebenleistungspflicht? Nebenpflichten sind nicht einzeln einklagbar. Bei Nebenleistungspflichten, kann man auf der Erfüllung beharren. Nach Art. 97 OR.
- Beispiele für Nebenpflichten? Obhuts- und Schutzpflichten (z.B. Skiliftbetreiber muss auch für Sicherheit sorgen) Informations- und Aufklärungspflichten (z.B. Aufklärung über bekannte Risiken bei einem chirurgischen Eingriff) Verschaffungspflichten ( Verhaltenspflicht des Schuldners, der Gläubigerin die umfassende Erfüllung ihrer Forderung zu verschaffen.) Mitwirkungspflichten (Vorbereitungshandlungen/ Schadensminderungshandlungen) z.B. Wände freistellen, bevor der Maler kommt/ Kontingente einhalten, um grössere Zollkosten zu vermeiden
- TBM Schuldnerverzug Art. 102 OR Nichtleistung trotz Leistungsmöglichkeit Fälligkeit der Forderung Mahnung des Schuldners Pflichtwidrigkeit der Nichtleistung
- Definition Mahnung Die Aufforderung der Gläubigerin ist eine empfangsbedürftige Willensäusserung, die keiner gesetzlichen Form bedarf. Sie kann auch stillschweigend und schon vor der Fälligkeit der Forderung vorsorglich erklärt werden.
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