16
Fleisch (Fach) / Betäuben und Schlachten im Sinne des Tierschutzes (Lektion)
Betäuben und Schlachten im Sinne des Tierschutzes
Diese Lektion wurde von Fjalla20 erstellt.
Anzeige
- Zulässige Betäubungsverfahren für Tiere Bolzenschuss Kugelschuss (Betäubung und Tötung) Elektrobetäubung Multifunktionale Betäubungseinrichtung CO2 - Betäubung Kopfschlag Genickschlag Kohlenmonoxid
- Bolzenschuss für alle Tierarten zulässig Schwein: Notschschlachtung, ganzjährige Freilandhaltung, Hausschlachtung und als Ersatzverfahren Gatterwild: Nur Notschlachtung/Nottötung von festliegenden Tieren und wenn Kugelschuss zu gefährlich MUSS Gehirn sicher penetrieren, NICHT-PENETRIERENDER Bolzenschuss bei Kaninchen und Geflügel (TSSV) => Zeit bis Entbluten: Rind = 60 s, Ziege/Schaf = 15 s, rest= 20 s
- Kugelschuss = Betäubung und Tötung Gatterwild! Rest= Nur Nottötung/ Rinder und Schweine in ganzjähriger Freilandhaltung
- Elektrobetäubung Alle außer Einhufer und Gatterwild (Küken, Pelztiere) Elektrokoma < 90 Volt Elektroschock > 90 Volt Niedervolt: < 250 Volt, mind.4 sek Stromfluss und Wechselstrom Hochvolt: mind. 250 Volt (Zweielektroden/Mehrelektroden) => guter Stromfluss/Befeuchten der Haut Stromstärken: Rind > 6 MO = 2,5 A Kalb = 1,25 A Schaf/Ziege = 1,0 A Schwein = 1,3 A Kaninchen = 0,3 A 4-6 Sek.
- Elektrobetäubung beim Rind = Auslösen eines epileptiformen Anfalls elektrische Gehirndurchströmung = reversibel (verminderte Wahrnehmung, Analgesie) Herzdurchströmung = irreversibel = Kammerflimmern => Beim Rind > 6 MO Kombination aus beidem (8 sek.) Kurzzeitbetäubung = 2 sek. Kopfdurchströmung --> reversibel, rituelles Schlachten
- CO2 Betäubung Nur Schwein! 100-120 s, 7 min. , 80% CO2 in Kopfhöhe --> 1. Halt nach 30s --> 2. Halt nach 100s Einstieg ebenerdig , schwellenlos indirektes Licht Einsehbarkeit auf Haltestationen mind. 2 Schweine in Anlage aufrechtes Stehen auf festem Boden muss mgl sein Gaskonzentration muss messbar sein CO2 in 2 Phasen: erst 40%, dann 80-90 % (Analgesie, Exzitation, Toleranz) Vorteile: tiefe, anhaltende Betäubung Wegfall vieler Fleischqualitätsmängel Nachteil: lange Dauer bis zur Entblutung hohe Anschaffungs-und Betriebskosten Exzitationen
- Kopfschlag nur außerhalb vom schlachthof und bis zu 5 kg, Kaninchen, hasen, Pelztiere < 5kg --> nur bei anschließendem Entbluten mit geeignetem Gegenstand --> ausreichend kräftig
- Genickschlag Nur Hauskaninchen, Hausschlachtungen/Ersatzverfahren Geflügel: nur außerhalb des Schlachthofes als Nottötung im Anschluss an Betäubung
- Kohlenmonoxid nur Pelztiere!
- Zeiten von Betäubung bis Entbluten = TSSV Bolzenschuss: Rind 60s, Ziege/Schaf 15 s, Rest 20 s Elektro: liegend (10s), hängend (20s) CO2-Betäubung: nach Verlassen der Anlage 20 s, nach letztem Halt 30 s
- Anzeige
- Sachkundenachweis für Betreuen, ruhigstellen, Betäuben,Schlachten und Töten von Tieren § 4 TSSV --> Prüfung und Erwerb der Sachkundebescheinigung 1. Kenntnisse Grundkenntnisse Anatomie, Physiologie Grundkenntnisse Physik, Chemie sofern sie für Betäubungsverfahren relevant Grundkenntnisse über Verhaltenslehre Grundkenntnisse über tierschutzrechtl. Vorschriften Kriterien der Betäubung und Schlachtung Eignung der jeweiligen Betäubungsverfahren 2. Fertigkeiten ordnungsgemäße Durchführung des Ruhigstellens, Betäubens und Schlachtens Wartung der Geräte und Einrichtungen Befreit von Prüfung: Tierärzte Landwirte Tierwirte Tierpfleger Fleischer
- Ausstattung der Schlachtstätten --> Vorschriften für Schlachthöfe (!!) Oft gefragt!! Neigungswinkel von Rampen/Treibgängen max 20° Rampe (Tiertransporter) max. 10° Treibgang zur Bucht/Betäubungsanlage max. 7° Treibgang zum Stall/Betäubungsanlage Böden trittfest Treibgänge sollen automatisches Vorwärtslaufen fördern Seitenschutz --> Nicht überwindbar und so,dass keine Gliedmaße herausragen kann
- Definition Betäuben Verlust des Wahrnehmungs-und Empfindungsvermögens
- Tierschutzschlachtverordnung §1 = Anwendungsbereich § 3 = allg. Grundsätze § 4 = Sachkunde § 5 = Treiben § 6 = Ausstattung der Schlachtstätten §7/8 ) Betreuen ( Tiere müssen 6 h nach Ankunft gefüttert werden, laktierende Kühe müssen alle 12 h gemolken werden) §12 = Ruhigstellen (nicht mittels elektr. Betäubungsgeräten)
- Schächten = religiöses/rituelles Schlachten "Halal Schlachtung" = muslimischer Glauben " Schechita" = mosaischer Glauben => nur mit Ausnahmegenehmigung Nur zulässig, wenn: Religion Verzehr von ungeschächtetem Fleisch verbietet Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreibt
- Alternativen zum Schächten Island, Norwegen, Schweiz und Schweden: ausnahmsloses Verbot des Schlachtens ohne vorherige Betäubung Europa, Österreich, Dänemark: religiöses Schlachten mit Tierschutz-Kompromiss = Nach Durchtrennen der Halsschlagader muss das Tier betäubt werden