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Fleisch (Fach) / Notschlachtung (Lektion)

Notschlachtung

Diese Lektion wurde von Fjalla20 erstellt.

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  • Notschlachtung außerhalb des Schlachthofes H2, Anhang 3, Abschnitt 1 Tiere dürfen nur unter folgenden Bedingungen für mschl Verzehr verwendet werden: Tier gesund, hat Unfall erlitten, der Befördeung zum Schlachthof verhindert hat und aus tierschutzrechtl. Gründen nicht mgl war TA führt Schlachttieruntersuchung durch Entfernung von Teilen (nur MDT!), muss aber mit restlichem TK verbracht werden (Zusammengehörigkeit!) Dauer der Beförderung max. 2h ohne Kühlung, sonst mit Kühlung oder bei entsprechender Witterung ohne (Tier-LMHV: Tötung Rinder in Freilandhaltung= max 1h Beförderungsdauer zum SH) Begleitschein des Lemi-Erzeugers (Identität, AM-Behandlungen, Wartezeiten) genusstauglich Abgabe nur an Einzelhandel entspr. Kennzeichnung (nur noch national nach Tier-LMÜV §8, wurde auf europ. Ebene gestrichen)
  • Ablauf Notschlachtung Schlachtung Entfernung des MDT, muss mit TK zusammen im Zuge der Zusammengehörigkeit verbracht werden Beförderung zum Schlachthof (max 2h ohne Kühlung, mit Kühlung oder ohne im Winter) Kühlen FU Kennzeichnung
  • §12 Tier-LMHV Notschlachtung außerhalb des Schlachthofes mit Anlage 8 = Muster für Begleitschein
  • Tier.LMÜV § 8 Genusstauglichkeitskennzeichen = Anlage 1 (= alle Stempel), Nr.1 Besondere Kennzeichnung von notgeschlachtetem Fleisch auf nationaler Ebene Stempel = zugelassener Farbstoff nach Zusatzstoff-VO Ovaler Kreis mit DE + zuständige Behörde
  • Schlußfolgerungen Notschlachtung Tier muss aus Tierschutzgründen sofort getötet werden keine Anzeichen, die auf das Vorhandensein von Krankheitserregern hinweisen insbesondere: Traumtische Ereignisse Zeitraum bis Schlachtung sollte <1 h liegen
  • Empfehlungen zur Notschlachtung LU sollte unterbleiben können FU: nur durch ATA, immer Verdachtsfall!! Notschlachtung ohne LU: Immer BU!!und Fleisch nur national (lokal) vermarkten
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