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Wirtschaftsrecht (Fach) / Teil 9 - Sachenrecht (Lektion)
- Die Vorschriften des Schuldrechts haben die Leistungsbeziehungen zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger zum Gegenstand. Was wird im Sachenrecht geregelt? Vorschriften über die Rechtsbeziehung von Personen zu Sachen und Rechten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht
- Können Sie die Begriffspaare „absolut / relativ“ und „Schuldrecht / Sachenrecht“ zuordnen und erläutern? SchuldR = relative Rechte §241 I (Gläubiger -> Schuldner) SachenR = absolute Rechte (Typenzwang gegenüber Jedermann)
- Nach welchen fünf Grundprinzipien ist das Sachenrecht aufgebaut? Typenzwang - 7 dingliche Rechte: o Eigentum o Dienstbarkeit o Vorkaufsrecht o Reallasten o Hypothek, Grundschuld o Pfandrecht an beweglichen Sachen o Erbbaurecht Publizitätsprinzip - Bewegliche Sachen o §1006 o Einigung und Übergabe §929 S.1 - Grundstücke o §873 I o Einigung und Eintragung ins Grundbuch Bestimmtheit - Grds. Dingliche Rechte sind nur an einzelnen bestimmten Sachen möglich
- Definieren Sie den Begriff Besitz. Tatsächliche Herschaft über eine Sache §854
- Welche wichtigen Besitzarten kennen Sie? Mittelbar und unmittelbar §868 Voraussetzungen mittelbaren Besitzes: Besitzkonstitut Eigenbesitz und Fremdbesitz §872
- Welche Hauptfunktionen kommen dem Besitz zu? 1. Publizitätsfunktion 2. Eigentumsvermutungsfunktion §1006 3. Übertragungsfunktion 4. Gutglaubensfunktion §§932 ff.
- In § 930 und § 931 sind die Eigentumsübertragungen durch Besitzkonstitut und durch Abtretung des Herausgabeanspruchs geregelt. Was heißt das für den Eigentumserwerb? Die Übergabe wird ersetzt. Bei §930 durch Besitzkonstitut Bei §931 durch Abtretung des Herausgabeanspruchs (§985, §398)
- Kaufmann K verkauft an einen Geschäftspartner G einen Kran, der zur Zeit an Mieter M auf eine Baustelle vermietet ist. Wie erfolgt die Eigentumsübertragung von K an G? Einigung und Übergabe des Herausgabeanspruchs §931 -> G holt den Kran direkt bei M ab
- Wie kann Eigentum an beweglichen Sachen kraft Gesetzes erworben werden? 1. Verbindung, Verarbeitung, Vermischung §946 ff. 2. Ersitzung §§937 ff. 3. Aneignung §§958 ff. 4. Fund §965 I ff.
- Wann wechselt bei einem Grundstückskauf erst das Eigentum am Grundstück? Eigentumsübergang §925, §873
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