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Wirtschaftsrecht (Fach) / Teil 8 - Schuldverhältnisse (Lektion)
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- Was versteht man unter einem Schuldverhältnis? Rechtsbeziehung zwischen zwei Personen (Gläubiger und Schuldner) §241 I; Der Gläubiger ist berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern Leistungspflicht ergibt sich aus Gesetz/Vertrag Primär- und Sekundärpflichten
- Welche Arten von Schuldverhältnissen werden unterschieden? Rechtsgeschäftliche §311 Vorvertragliche §311a Gesetzliche §823
- Entstehen sämtliche Schuldverhältnisse aus Verträgen? Nein, es gibt auch vorvertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse (sozialer Kontakt) (Erfüllung eines Tatbestandes)
- Welche wichtigen vertraglichen Schuldverhältnisse kennen Sie? Kaufvertrag §433 Mietvertrag §535 Schenkung §516 Bürgschaft §765
- Nennen Sie die Hauptpflichten des Kaufvertrags! Welche Nebenpflichten des Kaufvertrags kennen Sie? Hauptpflicht KV: Verkäufer -> Die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen; Käufer è Zahlung des vereinbarten Kaufpreises Nebenpflicht KV: Verkäufer -> frei von Sach und Rechtsmängeln zu übergeben; Käufer -> gekaufte Sache abnehmen
- Gibt es Haupt- und Nebenleistungspflichten nur beim Kaufvertrag oder auch bei anderen vertraglichen Schuldverhältnissen? Haupt- und Nebenleistungen in jedem schuldverhältnis; Nebenpflichten im Gesetz geregelt (Sekundärpflichten -> Unmöglichkeit §§275, Mangel §§434, Verzug §§286, sonstige Pflichtverletzungen §§241 II, §242)
- Woraus lassen sich Nebenpflichten herleiten, wenn das Besondere Schuldrecht dazu nichts regelt? „Allgemeine Sorgfalls- und Reuepflicht“ , insbesondere §241 II
- Welche Grundsätze hat der Schuldner bei der Erbringung der Leistung an den Gläubiger zu beachten? 1) Allgemeine Leistungspflicht §241 o Richte Leistung o Richtiger Ort o Richtiger Gläubiger o Richtige Zeit
- Was versteht man unter Stück- und Gattungsschuld? Stückschuld = individuelles, Einzelstücke, bestimmte Merkmale (zB Originalgemäldde) Gattungsschuld = §243 -> Massenartikel, allg. Merkmale der jeweiligen Gattung (zB. 10 Sack Kartoffeln)
- Was heißt Konkretisierung der Gattungsschuld? Übergang der Gattungsschuld in Stückschuld, wenn der Schuldner das zur Leistung einer solchen Sache seinerseits erforderliche getan hat §243 II; Schuldner bleibt zur Leistung verpflichtet, solange Leistung aus Gattung überhaupt möglich ist §275 I
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- Zu welchem Zeitpunkt muss eine geschuldete Leistung erbracht werden, sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben? „Gläubiger die Leistung sofort verlangen“ §271 I
- Erläutern Sie die Begriffe Hol-, Bring- und Schickschuld! Holschuld: §269 I -> Wohnsitz des Schuldners als Leistungsort, Gläubiger muss kommen und sich das Geleistete abholen Bringschuld: §269 II -> Erfüllungsort beim Gläubiger; Vereinbarung als Bringschuld oder es der Natur Schuld entspricht Schickschuld: §269 III -> Erfüllungsort bleibt Wohnsitz des Schuldners, Übergabe an geeignete Transportperson + Verpackung durch Schuldner
- An welchem Ort muss eine Leistung des Schuldners nach dem Willen des Gesetzgebers normalerweise erfolgen, wenn nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist? Ort der Leistung/gesetzliche Normalfall = Holschuld §269 I; Wohnsitz des Schuldners als Erfüllungsort
- Was versteht man unter einem „Schaden“? Jeder Nachteil, den jemand durch ein bestimmtes Ereignis an seinem Vermögen oder sonstigen rechtlich geschützten Gütern erleidet (materiell =Sachen, Körper, immateriell = Schmerzen)
- Welche haftungsbegründenden Tatbestände für den Schadensersatzanspruch kennen Sie? 1. Pflichtverletzendes Schuldverhältnis è RG §311, Vorvertraglich §311a, Gesetz §823 2. Erklärungshaftung è Anfechtung §122 è VoV §179 3. Verletzung absoluter Rechte è Unerlaubte Handlung §823
- Was versteht man unter dem Grundsatz der Naturalrestitution? Schädiger muss den Zustand wieder herstellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre §249 I Grds. Reperatur, Ausnahme Wertersatz in Geld
- Warum spielt die Kausalität für den eingetretenen Schaden eine Rolle? Schaden muss durch das zum Schadensersatz verpflichtende Ereignis verursacht worden sein (Ursache-Wirkung) zB §280 „hierdurch“
- Inwiefern hat der Schädiger auch fremdes Verschulden zu vertreten? Erfüllungsgehilfe §278 I. Vertraglich II. Vorvertraglich AG: §280 Vor: 1. Schuld 2 Pflicht 3 Vertreten Müssen 1.1 eigenes §276 1.2 fremdes §278 4 Kausaler Schaden §278 = Zurechnungsnorm, keine eigene Anspruchsgrundlage Angestellte = Nichtselbstständige Subunternehmer = Selbstständig-> keine Exkulpation möglich Verrichtungsgehilfe §831 IV deliktische Ansprüche AG: §831 Vor: 1. Geschäftsherr (Weisungsbefugt) 2. Verrichtungsgehilfe (mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn tätig und von Weisungen Abhängig) 3. Unerlaubte Handlung – Verrichtungsgehilfe 4. Verschulden Geschäftsherrn Nichtselbstständige Geschäftsherr kann sich entlasten è Haftet nicht §831 I S.2 è Exkulpation möglich
- Wird ein etwaiges Mitverschulden des Geschädigten berücksichtigt? §254 -> ja, wird berücksichtigt!!! Herabsetzung des Schadensersatzanspruchs, möglicherweise dessen Ausschluss
- Nennen Sie die Möglichkeiten zur Beendigung von Schuldverhältnissen. Erfüllung durch Leistung §362, Hinterlegung §§372 ff., Aufrechnung §§387 ff., Erlass §§397 ff. Rücktritt §§346ff.
- Welche Konsequenzen hat die Erfüllung? §362 I -> Schuldverhältnis erlischt
- Welche Erfüllungssurrogate kennen Sie? 1. Hinterlegung §372 ff. 2. Aufrechnung §§387 ff. 3. Erlass §§397
- Welche Voraussetzungen müssen für eine wirksame Aufrechnung vorliegen? 1. Gegenseitigkeit (2 schulden einander) 2. Gleichartigkeit (beide schulden Geld) 3. Fälligkeit der Forderung
- Kann der Schuldner eines Geldanspruchs gegen einen Anspruch auf Lieferung einer Ware aufrechnen? Nein, immer nur gleichartige Ansprüche aufrechenbar
- Wann ist eine Aufrechnung ausgeschlossen? 393 gegen Forderungen aus unrealen Handlungen, §394 gegen unpfändbare Forderungen §395 bei öffentliche-rechtlichen Schulden
- Unter welchen Voraussetzungen ist eine Leistung im Rahmen eines Schuldverhältnisses ordnungsgemäß erbracht? Die richtige LeistungAm richtigen Ort § 269Vom Gesetz: Wohnsitz/Betriebsstelle des SchuldnersZur Richtigen Zeit § 271Sofort (wenn nichts vereinbart)In gehöriger Art und Weise § 241 II Sonstige Pflichtverletzung
- Welche Arten der Störungen im Schuldverhältnis werden unterschieden? Unmöglichkeit §§275 Mangel §§434 Verzug §§286 Sonstige Pflichtverletzung §241 II, §§242 ff.
- Welche Arten von Unmöglichkeiten gibt es? Anfängliche/nachträgliche Unmöglichkeit § 275 I Objektive/subjektive §275 I Faktische §275 II Persönliche §275 III §275 IV -> grds. §326 I Befreiung von der Gegenleistung
- Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Unmöglichkeit? Schuldner: - Untergang der Primärleistungspflicht §275 I - Leistungsverweigerungsrecht §275 II, III Gläubiger: - Keine Gegenleistung §326 I - Rücktritt möglich §§326 IV, V - Schadensersatz, anfänglcihe Unmöglichekti §311a, nachträgliche Unmöglichkeit §283->§280 - Ausnahme: §326 II S.1 1. Var. Gläubiger Unmöglichkeit überwiegend zu vertreten - §326 II S.1 2. Var Annahmeverzug
- Nennen Sie Ausnahmen vom Prinzip, dass im Falle von Unmöglichkeit der Anspruch auf die Gegenleistung nach § 326 I entfällt. Ausnahme = §326 II Gläubiger hat Unmöglichkeit überwiegend zu vertreten oder ist im Annehmerverzug -> Schuldner behält Anspruch auf Gegenleistung §293
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- Zu welchem Zeitpunkt kann der Schuldner grds. in Verzug geraten Schuldner gerät in Verzug = „kommt er durch die Mahnung in Verzug“ §286 I S.1 (Mahnung) Grds. „nach dem Eintritt der Fälligkeit“
- Welche Voraussetzungen müssen bei Sach- und Dienstleistungen erfüllt sein, damit der Schuldner zurechenbar in Verzug gerät? 1. Fälligkeit der jeweiligen Leistung 2. Nichtleistung zum Zeitpunkt der Fälligkeit 3. Grds. Mahnung nach §286 I, Ausnahmen §286 II 4. Vertreten müssen §276 (Vorsatz und Fahrlässigkeit)
- Welche Rechtsfolgen hat der Schuldnerverzug? Schadensersatz §§280, 286, Verzugszinsen §288, Haftungsverschärfung §287, Rücktritt §323
- Welche Möglichkeit hat der Gläubiger, nach dem er dem Schulden erfolglos eine Frist zur Leistung gesetzt hat, beim Verzug des Schuldners in einem gegenseitigen Vertrag? Rücktritt beim gegenseitigen Vertrag §323
- Welche Rechtsfolgen gelten im Falle des Verschulden beim Vertragsschluss? „vorvertragliche Ansprüche“ §311 II -> §241 II -> §280 Schadensersatz
- Wodurch kommt der Gläubiger in Verzug? 144 Zu welchen Haftungserleichterungen führt der Gläubigerverzug? …die ihm ordnungsgemäße Leistung nicht annimmt §293 (richtige Zeit/Ort/gehörige Art u. Weise) Haftungserleichterung: Schuldner hat nur noch Vorsatz und Fahrlässigkeit §300 zu verantworten