14
Wirtschaftsrecht (Fach) / Fragen Klausur SS16 (Lektion)
Anzeige
- Welche Rechtssubjekte sind nach dem BGB zu unterscheiden? juristisch und natürliche Personen
- Wann ist eine empfängnisbedürftige WE unter Abwesenden zugegangen? WE gelangt in Machtbereich des Empfängers, der unter normalen/üblichen Umständen mit der Kenntnisnahme gerechnet werden kann -> tatsächliche Kenntnis ist nicht erheblich.
- schildern Sie die Rechtsfolge des Dissens - Hauptpunkte: keine Einigung/kein Vertrag - Nebenpunkte o Offener Dissens: im Zweifel nicht geschlossen §154 o Versteckter Dissens: im Zweifel Vertrag geschlossen §155
- In welchen besonderen Fällen sieht das Gesetzt vor, dass der Mangel der Form durch Erfüllung geheilt werden kann? 2 Beispiele Heilung durch Erfüllung: §311 b I S.2 Verträge über Grundsätze; §518II Schenkung
- Welche Arten der Stellvertretung gibt es? je ein Beispiel gesetzliche StellV - Vollmacht §166 II rechtsgeschäftliche StellV Eltern §1629 organschaftliche StellV Vorstand §26 II
- Nennen Sie die Grundsätze der Firmenbildung! 1. Firmenwahrheit (Verbot der Irreführung) 2. Firmeneinheit (Grds. Nur eine Firma für das selbe Unternehmen eines Kfm´s) 3. Firmenöffentlichkeit (§37a HGB Geschäftsbriefe, §29 Handelsregister) 4. Firmenbeständigkeit = Beibehaltung der alten Firma bei Namensänderung, Inhaberwechsel §§21 ff. HGB 5. Firmenausschließlichkeit = Unterscheidbarkeit von anderen Firmen vor Ort §30 HGB
- Welche Rechtsfolgen ergeben sich bei Unmöglichkeit? Schuldner: - Untergang der Primärleistungspflicht §275 I - Leistungsverweigerungsrecht §275 II, III Gläubiger: - Keine Gegenleistung §326 I - Rücktritt möglich §§326 IV, V - Schadensersatz, anfänglcihe Unmöglichekti §311a, nachträgliche Unmöglichkeit §283->§280 - Ausnahme: §326 II S.1 1. Var. Gläubiger Unmöglichkeit überwiegend zu vertreten - §326 II S.1 2. Var Annahmeverzug
- Welche rechtlichen Konsequenzen hat die Abnahme der Werkes bzw. dessen mangelhafte Vollendung für den Besteller? Rechtliche Konsequenzen der Abnahme des Werkes: - Anspruch auf Hauptleistung erloschen §362 - Vergütungsanspruch wird fällig §641 - Mit Abnahme geht Gefahr auf Besteller über §644 - Mit Abnahme beginnt die Verjährungsfrist §634a - Ab dem Zeitpunkt der Abnahme muss Besteller die Mangelhaftigkeit des Werkes beweisen
- Studentenfete Haus8 Ludwig geht auf Willi los. Hat Willi Schadensersatzanspruch gegen Ludwig? Anspruchsgrundlage und deren Voraussetzungen. 1. §823 I Vor: 1. Handlung (pflichtwidriges Unterlassen / positives Tun) a) Verletzungshandlung b) Rechtsgutverletzung 2. Widerrechtlichkeit 3. Verschulden 4. kausaler Schaden 2. Möglichkeit §823 II Vor: 1. Verletzung eines Schutzgesetzes 3. Möglichkeit §826 Vor: 1. Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung
- Nach welchen fünf Grundprinzipien ist das Sachenrecht aufgebaut pasta Publizität Das Publizitätsprinzip (auch: Offenkundigkeitsprinzip) besagt, dass eine sachenrechtliche Zuordnung nach außen erkennbar sein muss. Diese Zuordnung wird bei beweglichen Sachen durch den Besitz deutlich und bei unbeweglichen Sachen durch den Grundbucheintrag. Absolutheit Bedeutet nichts anderes als: Dingliche Rechte wirken gegenüber jedermann. D.h.: Sie richten sich gegen jedermann, schützen vor jedermann und sind von jedermann zu beachten. Spezialität Dingliche Rechte beziehen sich immer auf eine konkrete Sache. Damit ist ein Eigentum an Sachgesamtheiten nicht möglich, sondern nur an den einzelnen Sachen die diese Sachgesamtheit ausmachen. Typenzwang Numerus clausus des Sachenrechts. Im Sachenrecht können nur die gesetzlichen Regelungen angewendet werden, da dieses abschließend normiert ist. Diese Einschränkung der Privatautonomie ist durch die Absolutheit des Sachenrechts gerechtfertigt. Abstraktionsprinzip Verpflichtung und Verfügung wirken abstrakt voneinander. Demnach wirkt sich eine Verpflichtung nicht auf die Verfügung aus.
- Anzeige
- Wann wechselt bei einem Grundstückskauf erst das Eigentum am Grundstück? Eigentumsübergang §925, §873
- Voraussetzungen und Besonderheiten der Haftung nach ProdHaftG Vor.:rechtsgutverletzung _1Produkt § 2Fehler § 3 (Konstruktion, Fabrikation, Instruktions- , Produktions- beobachtungsfehler)Hersteller § 4Kausalität Besonderheiten des ProduktHaftG im Unterschied BGBFür GebraucherschutzGreift nur im privaten Bereich ( § 13-14 BGB9Höchstbetrag § 10 ProdHaftGSelbstbeteiligung bei Sachbeschädigung § 11
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Haftung für den Erfüllungsgehilfen bzw Verrichtungsgehilfen (1) sind stets personengleich (2) können nie dieselben Personen sein (3) sind häufig personengleich -> häufig personengleich, bei nichtselbstständigen immer! (Weisungsgebunden)
- Nennen und systematisieren Sie verschiedene Formen der Kreditsicherung! Personalsicherheiten: Bürgschaft §765 / Garantie / Patronatserklärung / Schuldübernahme Realsicherheiten: Warenpfand /Grundbuchrechte - Hypothek §1113/Grundschuld §1191 // Sicherungsüberweisung / Eigentumsvorbehalt