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Internationale Rechnungslegung (Fach) / Lektion 02 (Sachanlagevermögen) (Lektion)

Internationale Rechnungslegung

Diese Lektion wurde von Dennis1602 erstellt.

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  • Anwendungsbereich - IAS 16: Regelungen für Ansatz/Bewertung von Sachanlagevermögen (Property, Plant, Equipment) - für Zwecke der Herstellung oder Lieferung von Gütern, usw. und Nutzung länger als eine Periode - Beispiele: Grundstücke, Gebäude, BGA (Maschinen, Einrichtungsgegenstände, Computer) - Kriterien für Vermögenswert (Ergebnis eines vergangenen Ereignisses, Verfügungsmacht, Erwartung eines Nutzenzuflusses) - nicht anzuwenden auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (IAS 40) und biologische Vermögenswerte (IAS 41)
  • Ansatz und Bewertung (Ansatz) - Aktivierung AK/HK einer Sachanlage bei Generierung zukünftiger Nutzenzufluss und verlässlicher Ermittlung der AK/HK - grundsätzlich Einzelaktivierung, Standard lässt jedoch Zusammenfassung unbedeutender Gegenstände zu - Bewertung der AK/HK zum Anfallungszeitpunkt
  • Ansatz und Bewertung (Erstbewertung) - Bewertung bei erstmaligem Ansatz mit AK/HK - Kaufpreis inkl. Einfuhrzölle und nicht erstattungsfähiger Umsatzsteuern abzgl. Rabatte, Boni, Skonti - direkt zurechenbare Anschaffungsnebenkosten zur Schaffung des betriebsbereitem Zustands z.B. Standortvorbereitung, Installations- und MontagekostenGrunderwerbssteuer - geschätzte Abbruch- und Rekultivierungskosten und Fremdkapitalkosten gemäß IAS 23 - nicht aktiviert werden Kosten ohne direkten Bezug z.B. Betriebsstätteneröffnungskosten, Produkteinführungskosten, Verwaltungs- und allg. Gemeinkosten
  • Ansatz und Bewertung (Folgebewertung) - Wahl zwischen Anschaffungskostenmodell (Cost M.) und Neubewertungsmodell (Revaluation M.) - Anschaffungskostenmodell -- nach erstmaligen Ansatz sind in den folgenden Perioden von den AK/HK die kumulierten Afa und Wertminderungsaufwendungen abzuziehen - Neubewertungsmodell -- Neubewertung auf Grundlage des verlässlich ermittelten beizulegenden Zeitwert abzgl. nachfolgender kumulierter planmäßiger Afa und Wertminderungsaufwendungen -- Häufigkeit der Neubewertungen hängen von Marktvolatilität ab, bei stark volatilen Märkten jährliche Neubewertung, i.d.R. alle 3-5 Jahre -- i. d. P. seltene Anwendung aufgrund damit verbundener Kosten, lediglich bei Verfügbarkeit von genauen Marktpreisen wie bei Grund und Boden ist eine Anwendung sinnvoll -- Werterhöhungen -> erfolgsneutrale Erfassung in separaten Posten (Neubewertungsrücklage) -- Ausnahme: in Vorperioden GuV-wirksam erfasste Abwertungen werden GuV-wirksam kompensiert (erfasste Abwertung bzw. Aufwand wird rückgängig gemacht) -- Wertminderungen -> erfolgswirksame Erfassung (Aufwand) -- Ausnahme: in Vorperiode GuV-neutral erfasste Wertsteigerung werden GuV-neutral kompensiert (Auflösung der Neubewertungsrücklage)
  • Ansatz und Bewertung (Beispiel Folgebewertung, Neubewertungsmodell) - Grundstückserwerb 100 €, Zeitwert wird alle 5 Jahr ermittelt auf Grundlage der künftigen Mieteinnahmen diskontiert auf den Bewertungstag, folgende Veränderungen -> Buchungen: -- 01.01.2000 (Kaufpreis 100€) -> Sachanlage 100€ an Bank 100€ -- 31.12.2004 (Werterhöhung auf 130€) -> Sachanlage 30 € an Neubewertungsrücklage 30€ -- 31.12.2009 (Wertminderung auf 80€ und Rücklagenauflösung, Differenzbetrag über GuV) -> Neubewertungsrücklage 30€ an Sachanlage 30€Aufwand (GuV) 20€ an Sachanlage 20€ -- 31.12.2014 (Werterhöhung auf 110€, Zuschreibung, Rücklagenbildung) -> Sachanlage 20€ an Ertrag (GuV) 20€Sachanlage 10€ an Neubewertungsrücklage 10€
  • Ansatz und Bewertung (Ablauf der Folgebewertung) - Wahlrecht -> Anschaffungskostenmodell oder Neubewertungsmodell -> planmäßige Abschreibung (linear, degressiv, leistungsabhängig) -> außerplanmäßige Abschreibung (bei Vorlage entsprechender Anzeichen)
  • Ansatz und Bewertung (Planmäßige Abschreibungen) - Abschreibungen dienen der Abbildung des Werteverzehrs durch Nutzung oder techn. Fortschritts - Lineare A. (Straight Line Depreciation), Degressive A. (Diminishing Balance Depreciation), Leistungsabhängige A. (Units of Production Depreciation) - Lineare A. = (Anschaffungskosten - Restbuchwert) / Nutzungsdauer - i.d.P. aus Vereinfachungsgründen häufige Anwendung der linearen A., Wechsel nur wenn Werteverzehr sich tatsächlich anders verhält, unterjährig in Gang gesetzte SA sind zeitanteilig abzuschreiben, gleiches gilt für unterjährig abgehende SA
  • Bilanzielle Besonderheiten und Ausweis (Komponentenansatz) - bei erstmaliger Aktivierung einen Vermögenswertes Prüfung bzgl. Aufteilung - einzelne Komponenten dann, wenn sie kürzere ND haben oder Werteverzehr sich anders verhält als das Anlageobjekt - wenn erfüllt, wird jeder Teil getrennt erfasst und abgeschrieben
  • Bilanzielle Besonderheiten und Ausweis (Außerplanmäßige Abschreibungen) - Impairments in IAS 36 geregelt, Impairmenttes - Vergleich des Vermögenswerts mit seinem erzielbaren Betrag - erzielbarer Betrag = höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzgl. Kosten der Veräußerung (Gerichtskosten, Börsenumsatzsteuern, Verkaufsprovisionen, usw.) und Nutzungswert (Barwert der erwarteten Zahlungsströme des Vermögenswertes zum Zeitpunkt des Wertminderungstests) - Buchwert > erzielbare Betrag - Grundsatz: Erfassung der Wertminderung im Gewinn oder Verlust (GuV-wirksam) - Ausnahme: im Falle der Anwendung der Neubewertungsmethode und des Bestehens einer Neubewertungsrücklage, Erfassung der Wertminderung soweit im sonstigen Ergebnis (GuV-neutral) - Bsp.: -- Buchwert einer 2011 gekauften Maschine beträgt 2013 290€, aufgrund Wasserschaden kann sie nicht mehr produzieren (Anzeichen für Wertminderung) -- Maschine kann für 100€ verkauft werden, dabei würden Kosten von 20€ -- Nutzungswert beträgt 0€ -- Lösung: --- höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten = 100€ -20€ = 80€ und Nutzwert von 0€ = 80€ --- Buchwert wird von 290€ auf 80€ abgeschrieben und in der GuV Wertminderungsaufwand von 210€ erfasst
  • Bilanzielle Besonderheiten und Ausweis (Wertaufholung) - in Folge keine Anzeichen für Wertminderung mehr -> Prüfung, ob Zuschreibung zu erfolgen hat - liegt erzielbarer Betrag über dem Buchwert, so ist Minimum aus erzielbarem Betrag und fortgeführten Anschaffungskosten GuV-wirksam zuzuschreiben
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  • Bilanzielle Besonderheiten und Ausweis (Ausbuchung) - Ausbuchung bei Abgang von Vermögenswerten des SAV - bei Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen oder wenn kein Nutzenzufluss mehr erwartet wird
  • Bilanzielle Besonderheiten und Ausweis (Ausweis) - Bilanz: kumuliert als Aktivposten - Gesamtergebnisrechnung: Werte für planmäßige Afa, Wertminderungen und Zuschreibungen - Kapitalflussrechnung: im Bereich Investitionstätigkeit Infos über Zu- und Abgänge - Eigenkapitalveränderungsrechnung: Veränderungen aufgrund Anwendung der Neubewertungsmethode (Neubewertungsrücklage) - Anhang: nähere Erläuterungen bzgl. verwendete Methoden in Bezug auf Ansatz (Aktivierung HK) und Bewertung von SAV (AfA Methoden und ND), Wertminderungen und getroffene Annahmen bzgl. Zeitwerte