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Internationale Rechnungslegung (Fach) / Lektion 01 (Grundlagen IFRS) (Lektion)
Internationale Rechnungslegung
Diese Lektion wurde von Dennis1602 erstellt.
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- Allgemeines - große Unterschiede zwischen Abschlüssen der U., schwierige Vergleichbarkeit - Gründe: unterschiedliche Rechnungslegungszwecke und Berichterstattungsstellenwert - Landesspezifische soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rahmenbedingungen -> Unterschiedliche Zielsetzungen der Rechnungslegung -> versch. Rechnungslegungsgrundsätze -> Unterschiede in der Rechnungslegung
- Internes und Externes Rechnungswesen - Internationale Rechnungslegungsstandards -> Veränderung der Rechnungslegung und Auswirkungen auf das interne Rewe - für internationale U. vorteilhaft mit Übergang auf einheitliches externe Rewe auch das interne Rewe mit in die Berichterstattung einzubetten - erste Bestrebungen in Deutschland 1990 über handelsrechtliche Vorschriften hinausgehende Rechnungslegungsvorschriften -> lange Phase bis zur Anwendung der IFRS auf Konzernebene - heute weltweite Akzeptanz - Gründe für Internationalisierung der Rechnungslegung: -- externe Veränderungen: Wettbewerbsintensivierung, Dezentralisierung der Entscheidungsfindung, Kapitalmarktorientierung, Internationalisierung, Globalisierung -- Harmonisierung des ext. und int. Rewe, Gewährleistung der Vergleichbarkeit der U. -- Kostensenkungspotenziale bzgl. des Reportings, Potenzial für Effizienzsteigerung
- Arten von Abschlüssen und Aufstellungspflichten - HGB als zentrales Gesetz zur Rechnungslegung in Deutschland (Gläubigerschutz) - Kaufmann -> Buchführungspflicht und Pflicht zur Aufstellung eines Abschlusses nach HGB-Bilanzierungsvorschriften (Jahresabschluss), (verpflichtende Erstellung nach § 242 HGB) - Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) erfüllen per Form die Kaufmannseigenschaft -> Aufstellung Jahresabschluss, Einzelabschluss (verpflichtende Erstellung nach § 242 HGB) - Einzelabschluss dient der Gewinnverteilung, Steuerbemessung und Informationsvermittlung - Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen -> Einzelabschluss und zusätzliche Pflicht zur Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses (seit 2005), (§ 315a HGB) - Konzernabschluss -> Abschluss aus Daten des Mutterunternehmens und der Tochtergesellschaften, rechtlich selbstständige U. sind i einem Konzern als wirtschaftliche Einheiten zusammengefasst - Konzernabschluss -> ausschließliche Funktion der Informationsvermittlung - Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen über EU-Verordnung verpflichtet zur Konzernrechnungslegung nach IFRS (für Kapitalgesellschaften bestehende Pflicht zur Erstellung eines HGB-Konzernabschlusses entfällt dann), Inforvermittlungsfkt., Investmentschutz, Infofkt. - Kapitalmarktorientierung = Wertpapiere des U. (EK oder FK) sind zum Abschlussstichtag in beliebigen EU-Mitgliedstaat zum Handel am geregelten Markt zugelassen "börsennotiert" - Nicht Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen können Konzernabschluss nach IFRS erstellen, dürfen ihn aber auch weiterhin auf Basis des HGB anfertigen (wird ein IFRS Abschluss angefertigt entfällt die Pflicht zur Anfertigung eines HGB-Konzernabschlusses)
- Aufbau der International Financial Reporting Standards (Aufbau) - Normensystem der IFRS besteht aus Standards, Interpretationen und Rahmenkonzept - Standards = konkrete Regelungen zur Bilanzierung/Offenlegung bestimmter Posten wie Anlagevermögen, Finanzinstrumente und Themengebiete wie Unternehmenszusammenschlüsse - Interpretationen = liefern Antworten auf spezifische Fragestellungen, welche mit Hilfe der Standards nicht beantwortet werden können - Rahmenkonzept = beinhaltet allg. Grundsätze zur IFRS-Rechnungslegung - Standards und Interpretationen sind Normen höchster Priorität, Rahmenkonzept unverbindlich - bei Aussagekonflikten von Standard und Rahmenkonzept -> Standards verpflichtend anzuwenden - Standards & Interpretationen -> S & P die ähnliche Sachverhalte behandeln -> Framework -> aktuelle Verlautbarungen anderer Standardsetter oder sonstige Rechnungslegungsverlautbarungen
- Aufbau der International Financial Reporting Standards (Standards und Interpretationen) - keine sachliche Ordnung, nummeriert nach zeitlicher Verabschiedungsreihenfolge - frühere Standards tragen alte Bezeichnung IAS (International Accounting Standards) - Umbenennung in IFRS -> Schwerpunktsetzung von reinen Bilanzierung hin zur gesamten finanziellen Berichterstattung - Aufbau: -- Zielsetzung (Objective) -- Anwendungsbereich (Scope) -- Definitionen (Definition) -- Einzelregeln zu Ansatz und Bewertung (Recognition and Measurement) -- Angaben und ggf. Darstellung (Disclosure and Presentation) -- ggf. Übergangsvorschriften (Transitional Provisions) -- Inkrafttreten (Effective Date) -- ggf. Anhänge (Appendices), teilweise mit Anwendungsleitlinien (Application Guidance) und/oder Implementierungshinweisen (Implementation Guidance) -- Grundlagen für Schlussfolgerungen (Basis for Conclusions) - Interpretationen tragen Bezeichnung SIC oder IFRIC -> haben gleichen Stellenwert wie Standards und sind verpflichten anzuwenden
- Aufbau der International Financial Reporting Standards (EU-IFRS) - International Accounting Standards Board (IASB) in London zur Entwicklung der IFRS verantwortlich - Keine automatische Anwendung in EU, EU prüft die IFRS vor der Umsetzung in europäisches Recht, Durchlauf Anerkennungs-/Übernahmeverfahren (Endorsement Mechanism, Komitologieverfahren) - bei erfolgreichem Durchlauf, Veröffentlichung der IFRS in allen Amtssprachen im Amtsblatt der EG, ist dann verbindlich und gilt unmittelbar - best. nicht-integrale Regelungstexte (Implementierungshinweise) werden nicht in eur. Recht übern.
- Aufbau der International Financial Reporting Standards (Rahmenkonzept (Framework)) - Erarbeitung 1989 -> Veröffentlichung 1989 -> Anpassung 2001 -> Überarbeitung 2010 - grundlegende Informationen/Ziele d. finanziellen Berichterstattung für ext. Adressaten nach IFRS: -- Ziel und Annahmen der Jahresabschlüsse, Finanzberichterstattung (Informationsversorgung) -- Qualitative Anforderungen an den Abschluss (Qualitative Characteristics) -- Definitionen und Erfassungskriterien von Abschlussposten (z.B. Vermögenswertdefinition) -- Kapital- und Kapitalerhaltungsgrundsätze - Hilfestellung für Jahresabschlussersteller, Adressaten, für IASB für Entwicklung, usw. - Rahmenkonzept stellt Rahmenbedingungen dar in welcher sich die IFRS und Interpretations bewegen sollen, gibt Hinweise für Ansatz und Bewertung bestimmter Abschlussposten - Primärgrundsätze (Relevanz, Wesentlichkeit, glaubwürdig Darstellung) und Sekundärgrundsätze (Vergleichbarkeit, Nachprüfbarkeit, Zeitnähe, Verständlichkeit), Nebenbedingung: Abschlüsse sind unter dem Kosten-Nutzen-Aspekt zu erstellen - Relevanz = Beeinflussung auf Entscheidungen, für Prognosen relevant - glaubwürdige Darstellung = Vollständigkeit, Fehlerfreiheit, Neutralität - Vergleichbarkeit = Anwendung identischer Methoden unterstützt Vergleichbarkeit, Bilanzierungswahlrechte schränken Vergleichbarkeit ein - Verständlichkeit = große Bedeutung, Gruppierung, eindeutige Darstellung der Informationen
- Abschlusskomponenten (Bilanz (Statement of Financial Position)) - Gegenüberstellung von Vermögenswerten (Aktivseite) und EK und Schulden (Passivseite) - Vermögenswert = Verfügungsmacht, Ergebnis verg. Ereignisses, Erwartung künftiger wirt. Zufluss - Schuld = gegenwärtige Verpflichtung des U., bei Erfüllung Abfluss von Ressourcen - EK = Residualgröße aus Vermögen abzgl. aller Schulden
- Abschlusskomponenten (Gesamtergebnisrechnung (Statement of Comprehensive Income)) - Darstellung der Entstehungsquellen des in der Periode erwirtschafteten Gesamtergebnisses - beinhaltet in GuV erfassten Aufwendungen und Erträge, Saldo Periodengewinn/Verlust und die direkt im EK bzw. im sonstigen Ergebnis erfassten Aufwendungen und Erträge - Darstellung Umsatzkosten- oder Gesamtkostenverfahren - freie Wahl, jedoch an branchenübliche Darstellungen zu orientieren, mind. enthalten sein müssen: -- Umsatzerlöse, Finanzierungsaufwendungen, Gewinn- und Verlustanteile von assoziierten U., Steueraufwendungen, gesonderter Betrag f. Gesamtsumme d. aufgegebenen Geschäftsbereiche - Aufwendungen und Erträge sind unsaldiert auszuweisen - Erträge = Zunahmen in Form von Einzahlungen oder Vermögenszuwächsen, Schuldabnahmen, ausgenommen sind Eigenkapitaltransaktionen von Gesellschaftern - Aufwendungen = Abnahmen in Form von Auszahlungen, Verzehr von Vermögenswerten, Schuldzuwächse, ausgenommen sind Eigenkapitaltransaktionen von Gesellschaftern
- Abschlusskomponenten (Kapitalflussrechnung (Statement of Cashflows)) - Zahlungsmittelbestand zu Beginn d. P. bis zum Bestand liquider Mittel am Ende = Cashflow - Ziel Abschlussadressaten quantitative Infos über Zusammensetzung der Zahlungsströme zu geben - Zahlungsstromuntergliederung: -- Betriebliche Tätigkeit (Operating Activities), Investitionstätigkeit (Investing A.), Finanzierungstätigkeit (Financing A.) - Ermittlung originär (a. Zahlungsströmen d. Buchhaltung) oder derivativ (indirekt a. Periodengewinn) - häufig Kombinationsformen, Zahlungsströme grundsätzlich unsaldiert auszuweisen
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- Abschlusskomponenten (Eigenkapitalveränderungsrechnung (Statement of Changes in Equity)) - stellt alle Veränderungen aller Posten des EK (gezeichnetes Kapital, usw.) tabellarisch dar - von Anfang bis Endbestand der Periode mit jeweiligen Veränderungsgrund -- Effekte aus Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung) -- Dividendenausschüttungen -- Gesamtergebnis der jeweiligen Periode -- erfolgsneutrale Komponenten d. Gesamtergebnisrechnung (Neubewertungsrücklagen f. SA/FA) - grundsätzlich unsaldiert auszuweisen, Vergleichswerte für Vorperioden (wie bei allen anderen)
- Abschlusskomponenten (Anhang (Notes)) - dem Abschluss zugrunde liegenden Ansatz- und Bewertungsmethoden - Erklärung zur Konformität mit den IFRS - zusätzliche Angaben für enthaltene Posten (Eventualverbindlichkeiten, Sicherheiten) - geforderte qualitative Angaben (Risikoberichterstattung zu Finanzinstrumenten) - erläuternde Informationen zu signifikanten Posten der Bilanz, usw. - Querverweise zu entsprechenden Absätze, Stetigkeit der Darstellung ist beizubehalten