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Handelsrechtlicher Jahresabschluss (Fach) / HK (Lektion)
Bewertung der HK
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- Herstellungskosten gem § 255 (2) Aufwendungen die entstehen durch den Verbrauch von Gütern und Inanspruchnahme von Diensten
- Nachträgliche HK Aufwendungen für die - Herstellung eines Vgg, Erweiterung eine über seinen urspr. Zustand hinausgehende WESENTLICHE VERBESSERUNG aber keine nachträglichen Reperaturkosten!
- Ziele HK erfolgsneutralität des Herstellungsvorgangs : tausche Geld gegen Güter Herstellungskosten = Bewertungsobergrenze, nicht darüber hinaus
- Umfang der HK § 255 (2),(2a),(3) Einbeziehungspflichtig: Materialeinzelkosten Fertigungseinzelkosten Sondereinzelkosten in der Fertigung angemessene Teile soweit durch die Fertigung veranlasst bzw auf den herstellungszeitraum entfallen: Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten, fertigungsbezogener Werteverzehr des AV Einbeziehungswahlrecht: man hat für jeden Posten einzelnes Wahlrecht, aber wenn man sich einmal entschieden hat dann gilt das Stetigkeitsprinzip im nächsten Jahr beibehalten. Nur angemessene teile soweit durch die fertigung veranlasst und auf den Herstellungszeitraum entfallen allgemeine Verwaltungskosten Kosten für soziale Einrichtungen Freiwillige soziale Leistunfen Aufwendungen für betr. Alterversorgung Fremdkapitalkosten/zinsen EINBEZIEHUNGSVERBOT: Vertriebskosten Forschungskosten
- Einzelkosten, Gemeinkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten Einzelkosten = können direkt einem Bezugsobjekt zugerechnet werden Gemeinkosten= fallen für mehrere Bezugsobjekte gleichzeitig an und können nur mit einem Verteilungsschlüssel zugeordnet werden. angemessene Teile der Gemeinkosten = keine Einbeziehung von Leerkosten oder übermäßigen Kosten. LEERKOSTEN = Kosten der Unterauslastung, Kosten die entstehen wenn weniger hergestellt wird
- Können Fremdkapitalzinsen als HK befasst werden? man hat ein WAHLRECHT sofern ein UNMITTELBARER Zusammenhang mit Kreditaufnahme und Herstellungsvorgang besteht. ZB. Kreditaufnahme eines Käseherstellers, Whisky-Hersteller --> wegen dem langen Reifeprozess
- Materialkosten, Fertigungskosten und Sonderkosten der Fertigung Materialkosten = Aufwendungen für Roh-,Hilfs-,Betriebsstoffe, auch Warenumschließung bei Nahrungs-und Genussmitteln aber nur der notwendige Teile um die verkehrsfähigkeit bereitzustellen zB bei Zahnpasta wäre die Schachtel nicht als HK ansetzbar Fertigungskosten= Fertigungslöhne für AN die in der Produktion tätig sind (inkl. Überstunden und Feiertagzuschläge, Entfelte für Ausfallzeiten und gesetzl und tarifl. Sozialaufwendungen) Sonderkosten der fertigung = Insb. Kosten für Modelle, Spezialwerkzeuge, Vorrichtungen, Lizenzen speziell für dieses Objekt
- Untergrenze HK § 255 (2) S2 gesetzliche PFLICHT! Wenn man sich ärmer rechnen will immer Untergrenze, denn man bucht die nicht als HK gebuchten Aufwendungen direkt als AUFWAND
- Obergrenze §255 (2) S3 Wahlrecht zum ansetzen, wenn man sich für die Methoden entscheidet muss man diese auch beibehalten STETIGKEITSPRINZIP man rechnet sich aber reicher
- Was ist mit den kalkulatorischen Kosten? Diese dürfen nicht als HK angesetzt werden, denn es gilt das pagatorische Prinzip nur das was zur Rechnung steht und bezahlt werden muss
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