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Handelsrechtlicher Jahresabschluss (Fach) / AK (Lektion)
Bewertung der Anschaffungskosten
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- § 255 (1) HGB Anschaffungskosten Aufwendungen, die geleistet werden, um ein VGG zu erwerben und in betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie einem Vgg EINZELN zugeordnet werden können
- Anschaffungskosten Ermittlung Anschaffungspreis Kaufpreis in € idR ohne UST + Anschaffungsnebenkosten Bezugskosten, Grunderwerbssteuer und Zölle, Fundament, Montage, Provisionen, Marklergebühren,Transportkosten und Versicherungskosten ABER nur soweit sie dem Produkt einzeln zugeordnet werden können * Nachträgliche AK (HK) zB wenn ein variabler Kaufpreis ausgemacht worden ist in Abhängigkeit von der Qualität oder Erfolg ./. EINZELN zuordenbare Anschaffungsminderung wie zB.: Rabatte, Skonti, Zuschüsse, ABER KEINE BONI!! Zinsen zur Anschaffungskostenfinanzierung sind nach h.M. keine AK!
- welche Kosten können nicht als AK angesetzt werden? Finanzierungskosten, Gemeinkosten der Abteilungen, laufende Aufwendungen wie zb Grundsteuer oder Gebührenrechnung für Nutzungen und Haltung nach dem Erwerb. Auftelung von Grund und Boden und Gebäude
- Als Anschaffungskosten absetzbar sind Nettokaufpreis der Ware - ./. direkt zuordenbarer Rabatt auf die Ware - ./. Skonto - + netto Frachtkosten - + Kosten für Aufstellung und Montage des Vgg., NUR direkt zurechenbare Anteile
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