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Umsatzsteuer (Fach) / USt - H12 (Lektion)
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- Umsatzart / Leistungsart Lieferung Werkslieferung Sonstige Leistung
- § 3 (1) UStG Lieferung --> Verschaffung der Verfügungsmacht Arten von Lieferungen - Abhollieferung - Beförderungslieferung - Versendungslieferung
- § 3 (4) UStG Werkslieferung --> Werk wird geliefert UN liefert haupstoffe und stellt damit Werk her
- § 3 (9) UStG Sonstige Leistung --> alles was keine Lieferung ist z.B. Dienstleistung
- Steuerbarkeit nach § 1 (1) 1 UStG Vorraussetzungen - Lieferung o. Sonst. Leistung § 3 (1), (4), (9) UStG - UNer § 2 UStG - Inland § 1 (2) UStG - Entgelt § 10 (1) S. 2 UStG - Im Rahmen des UN § 2 (1) UStG
- § 2 (1) S. 1 UStG UNer: - natürlich o. juristische Personen & Personenzusammenschlüße - wirtschaftliche Leistung - Nachhaltig - Einnahmenerziehlungsabsicht - selbständig
- § 1 (2) UStG Inland: INLAND: - BRD - Botschafts- & Gesandschaftsgebäude ausl. Mächte in BRD - ausl. Flugzeuge und Schiffe im BRD AUSLAND - Büsing - Helgoland - Freihäfen - Gewässer und Watten zw. Hoheitsgrenzen und Zollgebieten
- § 10 (1) S. 2 UStG Entgelt: Entgelt ist alles was der Leistungsempfänger aufwendet um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der USt.
- § 2 (1) S. 1 UStG Im Rahmen des UN: Gesamte Gewerbliche o. Berufliche Tätigkeit des UNers.
- Steuerpflicht / Steuerfrei Steuerplichtig: alles was Steuerbar ist aber nicht Steuerbefreit Steuerfrei: § 4 UStG
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- § 4 UStG 1) Grenzüberschreitende Beförderung von Gegenständen 3) Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Beförderung von Gegenständen 5) Vermittlung von grenzüberschreitenden Beförderung von Gegenständen 8) Gewährung von Krediten, Abtretung von Forderungen 9) Grundstücksgeschäfte 10) Versicherungsgeschäfte 12) VuV --> Ausnahme: Nr 12 (2) 14) Heilberufliche Tätigkeiten 19) Blindenumsätze 21 - 22) Bildungswesen 23 - 25) Jugendförderung 24) ehrenamtliche Tätigkeit
- Bemessungsgrundlage § 10 (1) S. 1 UStG nach dem Entgelt bemessen