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AVO (Fach) / 12- Equidenpassregelungen, Positivliste (Lektion)

Equidenpassregelungen, Positivliste

Diese Lektion wurde von Fjalla20 erstellt.

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  • Equidenpassregelungen, gesetzliche Grundlagen? Viehverkehrs-VO: Kennzeichnungspflicht für alle Equiden (Einhufer) und Führen eines Equidenpasses!! => Anzeigepflicht bei zuständiger Behörde (Tierseuchen!) Transponder: Für alle Equiden ab 01.07.2009 geboren verpflichtend!! Ausstellung des Equidenpasses durch Zuchtverein (Rot) oder durch FN (grün, ohne Abstammungsnachweise) Änderungen bzgl Besitzerwechsel etc.. sind bei zuständiger Behörde unverzüglich mitzuteilen bei Tod, Schlachtung oder Verlust ist Pass unverzüglich zurückzusenden Übernahme und Verkauf eines Equiden in den Bestand nur mit Equidenpass erlaubt Equidenpass enthält Infos über: Impfungen, AM-Behandlungen, Signalement und Kennzeichnung, Abstammung, Lebensnummer, Besitzer, Erklärung ob Schlachtequide oder nicht zur Schlachtung bestimmt
  • Regeln zur Anwendung von AM bei Equiden im Therapienotstand Ohne Equidenpass = Nur Stoffe aus Tabelle 1 (dürfen nicht in T2 stehen) Mit Equidenpass = abhängig von Erklärung des TH zur Schlachtung Nicht zur Schlachtung bestimmt: keine Einschränkungen Zur Schlachtung bestimmt: Verbot von Stoffen der T2       --> Steht Wirkstoff in Tabelle 1???      NEIN: Steht er in Positivliste?? --> Ja: Wartezeit 6 Monate und Eintrag in Equidenpass -->  Nein: Anwendungsverbot      JA: Mindestwartezeiten, keine Passeintragung
  • Was ist die Positivliste? europäisch einheitliche Ausnahmeregelung für Schlachtequiden Auflistung von 91 Stoffen,die für Equiden als essentiell eingestuft wurden Enthält: Alphabetische Listung nach Indikation, Vorteilen und Alternativen Grundlage: Anhang der VO 1950/2006 = 71 Stoffe Erweiterung um weitere 20 Stoffe durch VO 122/2013