AVO (Fach) / 24-Prüfung von AM durch den Tierarzt (Lektion)

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Prüfung von Arzneimitteln durch den Tierarzt

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  • Prüfung von AM durch den Tierarzt der Tierarzt ist nach §8 der TÄHA-VO dazu verpflichtet, arzneimittel,die er lagert, abgibt oder anwendet auf einwandfreie Beschaffenheit zu prüfen Prüfung selbst (alleinige Sinnesprüfung aber nicht ausreichend) Prüfungsauftrag nach Verantwortung des Tierarztes - Prüfung entfällt bei AM aus der Apotheke (Apothekengeprüft) oder bei AM mit Prüfzertifikat -Prüfung von Fertigarzneimitteln (Großhandel/Pharmaind/Apotheke): Stichprobenartig - Bei Feststellen,dass AM sich nicht in einwandfreiem Zustand befinden oder abgelaufen sind= Vernichtung! --> Kennzeichnen und gesondert lagern!!