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AVO (Fach) / 21- Grundsätze für die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Betäubungsmitteln (Lektion)

Grundsätze für die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Betäubungsmitteln durch den Tierarzt

Diese Lektion wurde von Fjalla20 erstellt.

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  • Grundsätze der BtmVV §1 BtMVV: BtMs der Anlage III dürfen nur als Zubereitungen (FAM/Rezeptur) verschrieben werden Verschreibungshöchstmengen beachten! Abgabe von BtMs nur nach Vorlage eines vollständig ausgestellten BtM-Rezeptes Bestand der BtMs in TÄHA, Praxen und Apotheken ist lückenlos nachzuweisen!
  • Verschreibung von BtMs durch den Tierarzt §4 BtMVV: nur als Zubereitungen (FAM/Rezeptur) Zulässig für 1 Tier innerhalb von 30 Tagen eines der folgenden BtMs unter Einhaltung der zulässigen Höchstmenge: - Amphetamin --> 600 mg - Buprenorphin --> 150 mg - Hydrocodon --> 1200 mg - Hydromorphon --> 5000 mg - Levomethadon --> 750 mg - Morphin --> 20000 mg - Opium, eingestellt --> 12000 mg - Opiumextrakt --> 6000 mg - Opiumtinktur --> 120000 mg - Pentazocin --> 15000 mg - Pethidin --> 10000 mg -Piritramid --> 6000 mg - Tilidin --> 18000 mg oder eines der weiteren in Anlage III des BtmG --> !!!Außnahmen!!!
  • Stoffe aus Anlage III BtmG, die nur für den Praxisbedarf verschrieben werden dürfen - Alfentanil - Cocain - Etorphin - Fentanyl - Methadon - Pentobarbital - Remifentanil - Sufentanil
  • Zulässige Höchstmengen für Buprenorphin, Levomethadon, Morphin, Opiumtinktur - Buprenorphin --> 150 mg - Levomethadon --> 750 mg - Morphin --> 20 000 mg - Opiumtinktur --> 120 000 mg
  • Was bei Überschreitung der zulässigen Höchstmenge? Nur in besondrs schwerem Krankheitsfall darf Anzahl und Höchstmenge überschritten werden: Kennzeichnung mit "A" auf BtM-Rezept
  • Menge,die für Praxisbedarf verschrieben werden darf? §4  BtmVV: Vorratshaltung darf Monatsbedarf nicht überschreiten!!
  • Abgabe von BtMs durch den Tierarzt §12 BtMVV: Abgabe von BtMs über Apotheke nach Verschreibung: --> BtM-Rezept darf nicht älter als 7 tage sein --> Apotheker darf fehlehafte Btm-Rezepte nach RS mit Aussteller korrigieren --> Notfallverschreibungen (Normalrezept!) dürfen nicht älter als 1 Tag sein, mit "N" gekennzeichnet und BtM-Rezept muss unverzüglich folgen Abgabe von BtMs durch den Tierarzt: --> nur wenn §1 (Grundsätze) und §4 (Höchstmengen) erfüllt werden --> Behandlungsbindung! --> Keine Abgabe von BtMs "für den Praxisbedarf" (Abgabe erlaubt: BtMs aus Anlage III, die nicht ausschl. für PB bzw nie verschrieben werden dürfen)
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