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Steuern (Fach) / 5. Steuerlehre Einführung (Lektion)

FW 5. Allgemeines: Definitionen und Einteilungen, Rechtsgrundlagen AO Abgabenordnung

Diese Lektion wurde von FrauNeugier erstellt.

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  • Abgaben, Gebühren (Def., Unterschied) Abgaben = Geldleistungen, die Bürger aufgrund von Rechtsvorschriften an den Staat abzuführen haben. Gebühren = Zahlungen als Gegenleistung für eine besondere Inanspruchnahme von Leistungen öffentlicher Einrichtungen.
  • Beiträge, Steuern (Def., Unterscheidung) Beiträge = Aufwandsersatzleistung für die mögliche Inanspruchnahme einer konkreten Gegenleistung Steuern = §3 (1) AO
  • Steuerliche Nebenleistungen § 3 (4) AO = Keine Steuern, werden verfahrenstechnisch wie Steuern behandelt.
  • Realsteuern (Def) Gewerbesteuern, Grundsteuern
  • Systematisieren Sie die Steuern nach dem Gegenstand der Besteuerung Systematik nach = - Besitzsteuern (Personen-/ Subjektsteuern, Real-/Objektsteuern) - Verkehr und Verbrauchssteuern (Systematik der Steuerverwaltung)
  • Besitzsteuern - Alle Steuern auf Vermögen und Vermögenszugang - Unterscheidung zwischen Subjekt und Objektsteuern
  • Subjektsteuern, Objektsteuern (Def. Unterschied) Subjektsteuern = Unmittelbare Erfassung der Leistungsfähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person Objektsteuern = Unmittelbare Erfassung der Leistungsfähigkeit einer Sache
  • Verkehrssteuern (Def.) indirekte Erfassung der Leistungsfähigkeit durch Besteuerung bestimmter Rechtsvorgänge. Beispiele = Grunderwerbssteuer, Versicherungssteuer, Umsatzsteuer
  • Verbrauchssteuern (Def) - belastet Verbrauch eines verbrauchsfähigen Guts (insb Genuss und Nahrungsmittel) - typischerweise beim Hersteller, Importeur, Händler erhoben, grds nie beim Endverbraucher.
  • Direkte Steuer Werden unmittelbar beim Steuerschuldner festgesetz und erhoben Beispiel = Lohnsteuer, Einkommenssteuer, SolZ, Kst, Hundesteuer, Kfz- Steuer
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  • Indirekte Steuer - Werden vom Steuerschuldner auf Steuerträger abgewälzt, dieser soll wirtschaftlicher Träger sein. - Steuer wird vom Steuerschuldner (Unternehmer) an Steuergläubiger (Staat) gezahlt. Beispiele = Energiesteuer, Tabaksteuer, Versicherungssteuer, Branntweinsteuer, Kaffesteuer, Biersteuer, Alkopopsteuer  
  • Systematisieren Sie die Steuern nach dem Merkmal der Überwälzbarkeit - Stellt darauf ab ob Steuerschuldner und Steuerträger identisch sind oder nicht. - Bei der direkten Steuer sind beide identisch - Bei der indirekten Steuer sind beide nicht identisch
  • Erläutern Sie den Begriff "Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" und wie erfolgt die Umsetzung im Bereich der Einkommenssteuer (EStG). - Die Besteuerung hat auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerträgers abzustellen. - Die Steuerlast, die der einzelne zu tragen hat, soll umso größer (geringer) sein, je größer (geringer) seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist.
  • Erläutern Sie das sog. Leistungsfähigkeitsprinzip und wie wird es konkret im Steuerrecht umgesetzt? - Wesentliche Maßgröße zur Umsetzung einer "richtigen" Steuerlastverteilung - Konkretisierung des Prinzips erfolgt anhand von Universalitätsprinzip, Totalitätsprinzip, objektives und subjektives Nettoprinzip. Maßgrößen der Leistungsfähigkeit = - Einkommenserzielung, Besitz von Vermögen, Einkommensverwendung
  • Steuer (Gesetzliche Definition) Abgabenordnung AO § 3 Steuern, steuerliche Nebenleistungen (1) Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. 
  • Steuerliche Nebenleistungen § 3 (4) AO = Keine Steuern, werden verfahrenstechnisch wie Steuern behandelt. Abgabenordnung AO § 3 (4) Steuerliche Nebenleistungen sind: Verzögerungsgelder Verspätungszuschläge Zuschläge gemäß §162 (4) Steuerpflichtige Aufzeichnungen liegen nicht vor Säumniszuschlag Zwangsgelder und Kosten Kosten im Sinne des Zollkodexes Verspätungsgelder des Einkommenssteuer
  • Steuerquellen Bund 1. Zölle2. Verbrauchssteuer (die keinem anderen zustehen)3. Straßengüterverkehrsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Verkehrssteuer4. Kapitalsteuer, Versicherungssteuer, Wechselsteuer5. einmalige Vermögensabgaben, Durchführung des Lastenausgleichs erhobene Ausgleichsabgaben6. Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftssteuer7. Abgaben im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft
  • Steuernquellen Bund und Länder gemeinsam (Gemeinschaftsteuer) 1. Einkommensteuer je zur Hälfte2. Körperschaftssteuer je zur Hälfte3. Umsatzsteuer
  • Steuernquellen für Länder 1. Vermögenssteuer2. Erbschaftssteuer3. Verkehrssteuern (Nicht Bund oder Gemeinschaft)4. Biersteuer5. Abgabe von Spielbanken
  • Einteilung der Steuern (Verteilung des Steueraufkommens) Die Steuereinteilung erfolgt nach der Ertragshoheit(= welcher Gebietskörperschaft steht die Steuer zu). Grundgesetzt Artikel 106 Verteilung Steueraufkommen • (1) Bund• (2) Länder• (3) Bund und Länder (Gemeinschaftssteuern) [(4) Anteile Aufteilung](5) Anteil Gemeinden Einkommenssteuer• (6) Gemeinden
  • Subjektsteuern, Objektsteuern Subjektsteuern = Unmittelbare Erfassung der Leistungsfähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person Objektsteuern = Unmittelbare Erfassung der Leistungsfähigkeit einer Sache
  • Gebühren Zeitlicher und faktischer Zusammenhang zur Gegenleistung Verwaltungsgebühren: Pass, Urkunden (Geburts,-Heirats,-Sterbeurkunde), Führungszeugnis, Beglaubigte Fotokopien Benutzungsgebühren: Eintrittsgelder für kommunales Landestheater, Bundesgartenschau, kommunale Schwimmbäder, kommunale Bibliothek (Leihgebühren)
  • Verwaltungsgebühr Verwaltungsakt mit Anfertigung eines amtlichen Dokumentes
  • Nutzungsgebühr Nutzung von Einrichtungen staatlicher Institutionen
  • Müll: Unterscheidung Gebühr und Beitrag Berechnung erfolgt nach Anzahl der Leerungen oder Wiegen:= Gebühr (nach Anfall, nur was genutzt wurde) Berechnung erfolgt mit Fix-Betrag=Beitrag (pauschal, ob genutzt oder nicht, fällt an).
  • Steuerliche Nebenleistungen Entgelte, die in Zusammenhang mit der Erhebung und Zahlung von Steuern anfallen, wenn diese zu spät angefertigt  -> Verspätungszuschlag gar nicht angefertigt -> Versäumniszuschlag nicht rechtzeitig bezahlt  mit zeilicher Verzögerung bezahlt wurden.  Verzinsung: 0,5% pro Monat §§233 bis 237 AO
  • Beiträge Entgelte für eine angebote Leistung, unabhängig davon, ob diese genutzt wird oder nicht:  Sozialversicherungsbeiträge Rundfunkbeiträge Kurtaxe Straßenanliegerbeiträge Kammerbeiträge (z. B. Rechtsanwaltskommer, IHK usw.)
  • Gemeinschaftsteuern werden %prozentual auf Bund, Länder und die Gemeinden verteilt Lohnsteuer Einkommensteuer Kapitalertragssteuer Zinsabschlag (Abgeltungsteuer) Körperschaftssteuer Umsatzsteuer
  • Bundessteuern Verbrauchssteuern (ohne Biersteuer): Energiesteuer (früher Mineralölsteuer) Stromsteuer Tabaksteuer Kraftfahrzeugsteuer Brantweinsteuer Versicherungssteuer Zölle Solidaritätszuschlag sonstige Bundessteuern
  • Landessteuern Biersteuer Erbschaftsteuer Grunderwerbsteuer sonstige Landessteuern
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  • Gemeindesteuern Gewerbesteuer Grundsteuer sonstige Gemeindesteuern (z.B. Hundesteuern)
  • Fragen: Was finanziert der Bund mit den Steuereinnahmen? Der Bund muss mit seinem Haushalt (Steuereinnahmen) länderübergreifende und außenpolitisches finanzielles Engagement bestreiten., z.B. Bundesregierung, Bundeswehr, Entwicklungshilfen, Bundesautobahnen, Botschaften usw. 
  • Zölle Was wird besteuert? Was wird besteuert? Zölle sind Abgaben, die aufgrund des gemeinsamen Zolltarifs bzw. der Zolltarifverordnung auf eingeführte Waren erhoben werden. Der die Zollerhebung begründende Tatbestand ist noch nicht das ordnungsgemäße Verbringen einer zollpflichtigen Ware über die Zollgrenze, sondern erst die Überführung der Ware in den freien Verkehr = Einfuhr im wirtschaftlichen Sinne (Grundsatz des Gebiets- oder Wirtschaftszollsystems). Dies setzt eine Zollanmeldung auf Überführung der gestellten Ware in den freien Verkehr voraus.
  • Steuern werden eingeteilt nach.... Ertragshoheit  Überwälzbarkeit Merkmal des Steuergegenstandes Abzugsfähig Erhebungsformen
  • Grundsätze der Besteuerung sind entwickelt worden, um.... Den Interessen des Staates und seiner Bürger gerecht zu werden.