MWU 15 (Fach) / SOFRA JAP (Lektion)
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SOFRA JAP
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- Was ist der Unterschied bei Vereinen zu Stiftungen? Bei Vereinen gibt es keinen Konzernabschluss
- Was zeichnet einen Verein ab? Vereinsdefinition: freiwillig auf Dauer angelegt auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss von mindestens 2 Perosnen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks
- Welche Organe sind bei einem Verein einzurichten? Mitgliederversammlung Leitungsorgan Rechnungsprüfer oder Abschlussprüfer (größenabhängig) wenn vorgesehen dann Aufsichtsorgan
- Ab wann ist ein Rechnungsprüfer oder ein Abschlussprüfer zu installieren und wie? Rechnungsprüfer: JEDER Verein hat mindestens 2 Rechnungsprüfer zu bestellen wird von der Mitgliederversammlung gewählt (für ein Jahr und max. 5 Jahre, außer Statuten sehen was anderes vor) Abschlussprüfer: bei großem Verein übernimmt dieser die Aufgaben der Rechnungsprüfer wird von der Mitgliederversammlung gewählt wird noch vor der nächsten Mitgliederversammlung einer bestellt, wird dieser vom Aufsichtsorgan bestellt, wenn dieser nicht vorhanden dann erfolgt die Wahl vom Leitungsorgan
- Welche Größenklassen gibt es bei einem Verein? sogenannte: kleine Verein mittelgroße Verein große Verein Klein: gewöhnliche Einnahmen oder gew. Ausgaben < 1 Mio € E/A Rechnung (Zufluss-/Abfluss Prinzip) + Vermögensübersicht Publikumsspende ist nicht relevant Mittelgroß: gew. Einnahmen oder gew. Ausgaben > 1 Mio € bis 3 Mio € Bilanz + GuV (periodisierte Aufwände und Erträge) Publikumsspende ist nicht relevant Groß: gew. Einnahmen oder gew. Ausgaben > 3 Mio € Bilanz + GuV + Anhang Abschlussprüfung Publikumsspenden > 1 Mio €
- Was ist unter einer Vermögensübersicht bei einem Verein zu verstehen? Sachanlagen (AK > 400€) sind mengenmäßig anzuführen (zb. Vereinslokal), Bewertung ist nicht erforderlich, aber empfehlenswert nicht zur Veräußerung bestimmte Vorräte -> mengenmäßig, wenn wesentlich (zB. Katzenfutter bei einem Tierschutzhaus) keine Rückstellungen fiktive Abfertigungsverpflichtungen und wesentliche Risiken (zB. Prozesskosten) sind anzumerken
- Sonderfragen Rechnungslegung bei Vereinen Zweckgewidmete Zuwendungen: (bei sogenannten mittleren und großen Vereinen) gesonderter Ausweis in der GuV und wenn ich die Auflagen noch nicht erfüllt habe, bilde ich einen PRA oder eine Verbindlichkeit wenn Auflagen erfüllt -> Auflösung des Passivposten und gesonderter Ausweis werden körperliche Vermögensgegenstände durch Zweckwidmung zugewandt -> sind diese wie ein Investionszuschuss bei KapGes zu behandeln
- Was kann eine Gemeinnützigkeit bei Vereinen bewirken? steuerliche Befreiung (nach KÖST und UST) § 34 - § 47 BAO regelt die Gemeinnützigkeit - spielt für die Vereine insoweit eine Rolle, da im Abschluss Steuern enthalten sind - In Verbindung mit Ust -> zB. hat der Verein keinen Vstabzug oder muss mehr Ust zahlen - das muss im Zuge der JAP geprüft werden --> sehr massive Auswirkungen, daher sehr wichtig
- Welche Hilfsbetriebe werden bei einem Verein unterschieden? entbehrlicher HB: zB. kleines Vereinsfest (nicht unbedingt mit der Vereinstätigkeit zusammenhängend, aber es hilft mir als Verein und ich brauche es für den Bestand) unentbehrlicher HB: ohne diesen ist die Erfüllung des Vereinszwecks nicht möglich (zB. Theaterveranstaltung eines Kulturvereins) begünstigungsschädlicher HB: wenn Gemeinnützigkeit entzogen wird löst das volle Steuerpflicht aus -> Nebentätigkeit (zB. Kantine gilt hier als wesentliches Abgrenzungsproblem)
- Was muss ein Vereinsprüfer sein? -> unabhängig und unbefangen! Prüfer darf der Mitgliederversammlung anagehören Verweise auf das UGB iVm Ausschlussgründe und Befangenheitsgründe
- Was ist bei freiwilligen Prüfungen bei Vereinen zu beachten? sogenannte kleine und mittelgroße Vereine können freiwillig einen Abschlussprüfer bestellen Sonstige Prüfung nach PG 13 kann nur über eine Überprüfung die statutengemäße Mittelverwendung gemacht werden -> Referenzmodell = Statuten bei Vereinen Bestellung erfolgt durch das Leitungsorgan Prüfungsvertrag + Haftung und -grenzen im Vertrag festlegen Prüfungsbericht (Eingehen auf freiwillige Prüfung)
- Inhalt und Abschluss des Prüfungsvertrages bei einem Verein? Prüfvertrag: schriftlich dieser Vertrag ist abzuschließen mit dem Leitungsorgan der Vertrag nimmt Bezug auf: Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und statutenmäßige Mittelverwendung kann für mehrere Rechnungsjahre sein es muss darauf eingegangen werden, wenn vom Abschlussprüfer die Pflichten des Rechnungsprüfers übernommen werden
- Wem gegenüber entsteht die Redepflicht bei einer Vereinsprüfung? Redepflicht wie bei KapGes mit Ausnahme der URG: § 273 (2) UGB und (3) gilt bei großen Vereinen, bei mittelgroßen Verein kann ich die freiwillig ausüben zusätzliche Redepflicht nach WTBG -> Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung Warnpflicht gegenüber der Vereinsbehörde - diese ist auszuüben, wenn der Vereinszweck nicht mehr erfüllt wird oder zukünftig gewährt werden kann - das wird im Vereinsregister veröffentlicht und bleibt solange drinnen bis der Bedacht nicht mehr besteht - Pflicht tritt nur bei Pflichtprüfung eines großen Vereins ein, nicht bei freiwilligen mittelgroßen Prüfungen Kann der Verein die Statuten nicht mehr erfüllen ist das eine Variante der Warnpflicht -> Eintragung im Vereinsregister Wenn ein Leitungsorgan zB. unterschlägt, dann Einberufung einer Mitgliederversammlung
- Wie sieht der Prüfbericht bei einem Verein aus? erfolgt nach § 273 UGB Unterschied in der Berichtspflicht im Vgl. zur GmbH: Prüfungsbericht enthält: 1. Teil: Prüfung der ordnungsgemäßen Rechnungslegung 2. Teil: Statutengemäße Verwendung der Mittel (liegen ungewöhnliche Geschäfte, Insichgeschäfte vor, so ist darüber zu berichten) Bei großen Vereinen ist IMMER zu prüfen: 1. Teil: Abschlussprüfung 2. Teil: "Gebarungsprüfung" - Sonstige Prüfungen nach PG 13 Zusicherung Prüfungsvertrag bekommt das Leitungsorgan + Aufsichtsorgan
- Welche Prüfungshandlungen bei Vereinen in Bezug auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sind zu setzen? Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung: Bilanz nach § 224 UGB zu prüfen (EK wird bei Verein whrsl anders gegliedert sein) GuV Gliederung RL 19 iZm Verpflichtungen (Zuwendungen) Stichproben ziehen (Kassabuch, Anlagenverzeichnis, Schwerpunkt liegt auf zugewendetes Vermögen) Anhang prüfen: ob Angabe über Mitgliedsbeiträge vorhanden ist Lagebericht, wenn freiwillig aufgestellt wie bei KapGes., Aufstellung Lagebericht ist aber nicht Pflicht Ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nach den Statuten: Gemeinnützigkeit nach BAO prüfen Sparsamkeit/Wirksamkeit -> muss ich nur prüfen, wenn das die Statuten vorsehen Soll/Ist- Vergleich wenn ich ein Budget vorliegen habe Vorjahreswerte hängt Anschaffung mit Vereinszweck zusammen? Insichgeschäfte Entscheidungsweg (wer kann Kauf abschließen,...)
- Wer darf die Prüfung zu Spendenabsetzbarkeit bei Vereinen machen und was versteht man darunter und welche Prüfungshandlungen sind zu setzen? § 4 Abs 4 EStG regelt, was als Betriebsausgabe gilt darf nur WP machen nicht der Rechnungsprüfer Basis bildet § 4a Abs 8 EStG Unternehmen bekommt positiven Bescheid vom BMF Liste nach § 4a Abs 8 Z1 EStG enthält Einrichtungen, die als spendenbegünstigt gelten (Nationalbibliotheken, Freiwillige Feuerwehr, Bundesdenkmalamt - hier ist keine Prüfung nötig) § 18 Sonderausgaben (zB. Kirchenbeitrag) Prüfung ist auftragsgebunden und fällt unter sonstige Prüfungen iSd PG 13 Soll Objekt: Juristische Personen des privaten Rechts (Vereine, Stiftungen, GmbHs, etc.) Körperschaften des öffentlichen Rechts (zB.: kirchliche Institutionen) Prüfungshandlungen: Körperschaft muss mindestens 3 Jahre dem wesentlich begünstigten Zweck gedient haben Deckelung bei Verwaltungskosten mit 10% Höhe Veröffentlichte Dokumente der Körperschaft in denen die Organisationen und die Zwecke angegeben wurden, denen die gesammelten Spenden zukommen Sind rechtliche Vorschriften erfüllt Gesellschaftsvertrag, Satzung oder Statuten prüfen wurde eine Pflichtprüfung oder eine freiwillige Prüfung der RL der Körperschaft gem. § 268ff UGB durchgeführt Bestätigungsvermerk beachten
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- Was versteht man unter der Spendengütesiegel - Prüfung? Spendenorganisationen, die sich den Kriterien des Kooperationsvertrags (zw. KWT und mehreren NPO-Dachverbänden) unterwerfen, dürfen auf Antrag dieses Gütezeichen führen sind auftragsgebundene Prüfungen (PG 13 Prüfung) Referenzmodell = Kooperationsvertrag über die Vergabe des SGS Vertrag ist zu prüfen durch: Wirtschaftstreuhänder Prüfungshandlungen: wenn noch nicht durchgeführt: Abschlussprüfung Ordnungsmäßigkeit der RL IKS Spendenverwendung Einhaltung Sparsamkeit/Wirtschaftlichkeit
- Was ist das Ziel und der Gegenstand von der prüferischen Durchsicht? Ziel: Erhöhung der Glaubwürdigkeit der im Abschluss enthaltenen Informationen Prüferische Durchsicht = Prüfungsleistung - > Zusicherungsleistung, Plausibilitätsbeurteilung Hauptzweck: wir versuchen zu beurteilen, ob das was wir sehen plausibel ist es gibt keine hinreichende Sicherheit und keine positive Zusicherung - negativ formulierte Aussage ist abzugeben welche besagt, dass keine Sachverhalte bekannt geworden, dass der Abschluss zB. kein möglichst getreues Bild der VFE Lage mit anzuwendenden RL-Vorschriften vermittelt. -> ist kein Bestätigungsvermerk! Gegenstand: nicht prüfungspflichtige/prüfungspflichtige Jahres-, Konzern.- und Zwischenabschlüsse Halbjahresfinanzberichte nach § 87 BörseG (Einklangsprüfung - liegt ein offensichtlicher Widerspruch vor?) einzelne Bestandteile des Abschlusses (zB. nur Bilanz, GuV, einzelne Prozesse) Umfang der prüferischen Durchsicht ist jedenfalls in Auftragsbestätigungsschreiben ("Engagement Letter") festzuhalten
- Wer darf prüferische Durchsichten durchführen und was ist hierbei zu beachten? Prüferische Durchsichten dürfen die Wirtschaftstreuhänder durchführen - es wird aber ein seiner Tätigkeit angemessenes Qualitätsicherungssystem verlangt hierbei gibt es keine speziellen Unabhängigkeitsregelungen, nur die allgemeinen nach dem WTBG hingegen dürfen nur Wirtschaftsprüfer Halbjahresberichte nach § 87 BörseG prüfen
- Mit wem ist eine Auftragsbestätigung bei der prüferischen Durchsicht von Halbjahresberichten nach § 87 BörseG zu unterfertigen und was hat dieses zu enthalten? mit dem auftragerteilenden Organ = keine klare Regelung, meist Geschäftsführung/Vorstand oder Aufsichtsrat Inhalt: Art und Umfang der prüferischen Durchsicht + insb. Hinweis, dass prüferische Durchsicht im wesentlichen aus Befragungen und analytischen Beurteilungen besteht Erfordernis unbeschränkten Zugangs zu erforderlichen Dokumenten klare Abgrenzung, dass es sich nicht um eine Abschlussprüfung handelt AAB sind beizulegen Hinweis auf Haftungsbeschränkungen Hinweis auf Honorarvereinbarung Bekanntgabe des verantwortlichen Wirtschaftstreuhänders
- Welche Maßnahmen (=Prüfungshandlungen) sind bei prüferischen Durchsichten zu setzen? Befragungen durchführen, wenn sich während meiner Durchsicht etwas ändert, zu Unternehmensabläufen, Verantwortliche im Bereich Rechnungswesen Einsichtnahme in Protokolle der Sitzungen der Gester, Unternehmensleitung, Aufsichtsorgan, analytische Beurteilungen - Vorjahresvergleiche, Soll-/Ist-Vergleich, Branchenentwicklungen) Einholung von Infos von sachverständigen Dritten (falls erforderlich) bei Konzernabschlüssen: Bestätigungsvermerke, Prüfberichte,... Befragungen in Bezug auf Subsequent Events
- Wie sieht die Berichterstattung bei prüferischen Durchsichten aus? Aussage über das Ergebnis: uneingeschränkte negativ formulierte Aussage eingeschränkte negativ formulierte Aussage Versagen einer negativ formulierten Aussage Zusammenfassung der aus den erhaltenen Nachweisen gezogenen Schlüsse Art und Umfang der prüferischen Durchsicht Klare Abgrenzung, dass es keine Abschlussprüfung ist
- Welches Verhältnis habe ich bei PG 13 (Sonstige Prüfungen) und welches bei PG 14 (sonstige Untersuchungshandlungen)? PG 13: 3 Parteien Verhältnis (Auftraggeber, WT und Berichtsadressat) PG 14: 2 Parteien Verhältnis (Auftraggeber und WT)
- Was ist bei einer PG 13 (Sonstige) Prüfung relevant? es wird eine Zusicherungsleistung abgegeben (ich gebe ein Urteil ab) = Ergebnis zur Durchführung dieser Prüfung berechtigt sind: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Ziel ist es ein Urteil abzugeben, ob das Ist-Objekt mit dem Soll-Objekt (Referenzmodell) übereinstimmt bezogen auf einen Zeitpunkt oder Zeitraum Beispiele: Systeme und Prozesse (IKS), Finanzkennzahlen, Leistungskennzahlen, Umwelt-, Sozial- oder Nachhaltigkeitsberichte, Einhaltung vertraglicher Bestimmung (covenants), Spendenabzugsfähigkeitsprüfung
- Welche Arten von Zusicherungen gibt es bei PG 13 (sonstige) Prüfungen? positive Zusicherung (Ist-Objekt entspricht im wesentlichen dem Soll-Objekt) negative Zusicherung Einschränkung
- Welche Prüfungshandlungen sind zB. bei PG 13 (sonstige Prüfungen) zu setzen? Lesen der Dokumente, Berichte, Handbücher Walk Through (Prozesse) Befragungen von Personen
- Was sind die Unterschiede in der Berichterstattung zw. PG 13 und PPG 14 (sonstige Prüfungen und weitere Untersuchungshandlungen)? PG 13: kann sich an die Allgemeinheit richten (Gründungsprüfungen = öffentlich, da Firmenbuch) klare Abgrenzung was ich mache und was nicht bei Gründungsprüfung ist zB zu beachten, dass diese nur ein WP durchführen darf PG 14: ist in der Regel nicht öffentlich
- Was ist die Zielsetzung bei einer vereinbarten Untersuchungshandlung? das Treffen von Feststellungen (zB. in der Hotellerie sehr verbreitet, bei Mietverträgen bekomme ich eine Prämie, wenn ein gewisses Ergebnis erreicht wird oder kollektivvertragliche Regelungen, wenn ein Unternehmen EBIT in Höhe von hat, dann Prämie für Mitarbeiter)
- Wie ist der Grad an Sicherheit bei PG 13 und PG 14 zu unterscheiden? PG 13: hinreichend oder begrenzt PG 14: keine Sicherheit
- Was ist bei PG 13 und PG 14 in Bezug auf die Unabhängigkeit des WT zu beachten? PG 13: Unabhängikeit notwendig PG 14: nicht notwendig
- Was kann der Prüfungsgegenstand bei PG 14 sein (Beispiel)? Finanzkennzahlen Einzelne Bestandteile eines Abschlusses (Bilanz, GuV) Bescheinigung von Zuschüssen, Förderungen EBIT
- Was ist bei der Auftragsdurchführung bei PG 14 zu beachten? Was ich zu tun habe ist klar vorgegeben zB. wie ich Stichproben ziehe und aus welchem Umfang ich diese ziehe ist auch vorgeben
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- Was versteht man unter einer Umwandlung? = ein Vorgang, bei dem ein Unternehmen seine Rechtsform ändert. dabei gibt es folgende Formen zu unterscheiden: Formwechselnde Umwandlung (Bsp. AG auf GmbH, OG auf KG,..) Übertragende Umwandlung (Identität des Unternehmens ändert sich, übertragender Rechtsträger geht unter, Vermögen geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über - 2 Typen: Verschmelzende Umwandlung - Vermögen geht auf Hauptgesellschafter über, Errichtende Umwandlung=Übertragung auf PersGes)
- Was versteht man unter der verschmelzenden Umwandlung? gesamte Vermögen geht auf Hauptgesellschafter über Voraussetzung für verschmelzden Umwandlung: Rechtsnachfolger ist mind. 90% an der umzuwandelnden Gesellschaft beteiligt - verbleibende Geseter max. Summe von 10% haben Anspruch auf Ausgleichzahlung
- Was versteht man unter der errichtenden Umwandlung? Übertragung des gesamten Vermögens geht auf neu gegründete PersGes über Voraussetzungen: mind. 90% Beteiligung, übrige Gester (10%) haben Anspruch auf Abfindung
- Wie erfolgt eine Umwandlung? Vorstand/Geschäftsführung der umzuwandelnden KapGes unterschreibt gemeinsam mit Hauptgesellschafter einen Umwandlungsvertrag (dieser hat zB. zu enthalten: Umwandlungsstichtag, Höhe Barabfindung für Anteilsrechte, Vereinbarung über Übertragung von Vermögen,...) Übertragende Gesellschaft hat auf den Umwandlungsstichtag eine Schlussbilanz aufzustellen (max. 9 Monate zurückliegend)
