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Geschichte 12 (Fach) / 1. Klausur - 3. Lehenswesen (Lektion)

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  • 1. Def. Föderalismus = Staatsstrukturprinzip; Beibehaltung der Eigenständigkeit und Hoheitsgewalt der Mitglieder, aber Zusammenschluss zu einem größeren Ganzen
  • 2. Lehenswesen Zwischen König und Adel Beruht auf: Wechselseitigkeit, gegenseitige Treue Entstehung: Aus kelt.-röm. und germ. Tradition --> Patrizier und Plebejer = Beide Parteien bekommen und geben Prinzipien: --> 1. Vasall (= Lehensmann) besitzt gegenüber Herrscher bzw. Lehensherren eigene Herrschaftsreche im Lehen (zB Münzwesen) --> begrenzung der königlichen Macht --> 2. Auxilium und consilium (= Hilfe und Rat) --> nicht nur Pflicht, sondern auch Recht = Herr und Vasall beraten gemeinam in Angelegenheiten, die beide betreffen = Konsensuale Herrschaft (konsensual = einvernehmlich)
  • 3. König und Politik Hoftage: Beratung von König durch für ihn wichtige Kronvasallen (Mafia) ---> Personenverbandsstaat (= Herrschaft ist auf ein gegenseitiges, persönliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen Lehnsherrn und Vasallen gründet) Wandel ab 13. Jhdt. Reichstage: Ständewesen (= ENTWICKLUNG Adel wurde Stand bewusst ---> Sie hatten Recht in der Politik des Landes mitzureden)  ---> Alle Reichsstände (1. + 2. + 3.) nahmen daran teil = Dezentrales und förderatives Herrschaftsgefüge
  • 4. Dezentrales und förderatives Herrschaftsgefüge Nur gemeinsam als souverän bezeichenbar (zusammen bestimmen) Fixpunkt: 1495 ---> RT sind oberste rechtl. / geistl. Institution (wurden festgeschrieben) ---> Daneben: Reichskammergericht + Reichshofrat + Reichskreise = Ausgewogene Machtbalance zwischen König / Kaiser und Reichsständen ab 1633: ständiger Reichstag in Regensburg ---> Gesandtenkongress (Adeliger schickt Vertreter) = frühe Form des Paralmentarismus (= Versammlung von Vertretern des Volkes bestimmen über Gesetzgebung; Bsp.: dt. Bundestag)
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