Abgabenordnung (Fach) / 4. Teil: Durchführung der Besteuerung §§ 134-217 (Lektion)
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Durchführung der Besteuerung
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- Feststellung von Besteuerungsgrundlagen § 179 AO
- Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen § 180 AO
- Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, ... § 181 AO
- Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, ... § 181 Abs. 5 AO
- Empfangsbevollmächtige bei der einheitlichen Feststellung ... § 183 AO
- Festsetzung von Steuermessbeträgen § 184 AO
- Haftungsbescheide, Duldungsbescheide § 191 AO
- Zulässigkeit einer Außenprüfung § 193 AO
- Prüfungsanordnung § 196 AO
- Bekanntgabe der Prüfungsanordnung § 197 AO
- Außenprüfung Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen ... § 200 AO
- Außenprüfung Schlussbesprechung § 201 AO
- Inhalt und Bekanntgabe des Prüfungsberichts § 202 AO
- Wirksame Bekanntgabe allgemein § 122 Abs. 1 ; § 124 Abs. 1 ; § 122 Abs. 2 Nr.1 AO
- Fälligkeit EStVZ § 220 Abs. 1 AO ; § 37 Abs. 1 Satz 1 EStG
- Wirksame Bekanntgabe USt Erklärung § 167 Abs. 1 Satz 1 ; § 150 Abs. 1 Satz 3 AO ; § 18 Abs. 3 Satz 1 UStG ; § 168 Satz 1 ; § 249 Abs 1 Satz 2 AO
- Fälligkeit USt Erklärung § 220 Abs. 1 AO ; § 18 Abs. 4 Satz 1 UStG
- Haftungsbescheide Festsetzungsfrist § 191 Abs. 3 Satz 2 AO Die Festsetzungsfrist beträgt 4 Jahre
- Haftungsbescheide Festsetzungsfrist Beginn § 191 Abs. 3 Satz 3 AO Beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Tatbestand verwirklicht worden ist.
- Haftungsbescheide Festsetzungsfrist, Ende bei nicht ... § 191 Abs. 3 Satz 4 AO Ist die Steuer, für die gehaftet wird, noch nicht festgesetzt worden, so endet die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf der geltenden Festsetzungsfrist, andernfalls gilt § 171 ...
- Haftungsbescheid Formvorschrift § 191 Abs. 1 Satz 3 AO Die Bescheide sind schriftlich zu erteilen
- Form und Inhalt der Steuerbescheide Die Feststellung ... § 157 Abs. 2 AO
- Erhöhte Bestandskraft (Änderungssperre) bei Steuerbescheiden ... § 173 Abs. 2 Satz 1 AO
- Erhöhte Bestandskraft (Änderungssperre) nach Mitteilungen ... § 173 Abs. 2 Satz 2 AO
- Nichteinschränkung des sachlichen Umfangs einer Außenprüfung ... § 194 Abs.1 Satz 2 AO
- Vorbehalt der Nachprüfung EStB, später Änderungsbescheid ... AEAO zu § 164 Nr.6 S.2 1.HS VdN bleibt bestehen
- Vorbehalt der Nachprüfung UStJE, später Änderungsbescheid ... AEAO zu § 164 Nr.6 S.2 2.HS VdN bleibt nicht bestehen.
- Vorbehalt der Nachprüfung UStVA, später Änderungsbescheid ... § 164 Abs. 1 Satz 2 AO
- Ablaufhemmung Soweit ein damit zusammenhängender ... § 171 Abs. 14 AO Ablaufhemmung in Höhe des Erstattungsanspruchs
- Anlaufhemmung bei nicht unterschriebener Steuererklärung ... Bei nicht unterschriebener Steuererklärung beginnt die Festsetzungsfrist nicht durch Abgabe.
- Ablaufhemmung Grundlagenbescheid, Verlängerung durch ... § 171 Abs. 10 Satz 2 AO
- Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, ... § 181 Abs. 1 Satz 2 ; § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 AO
- Feststellungsbescheid Welche Art von Bescheid ist ... Grundlagenbescheid § 171 Abs. 10 Satz 1 AO Bindungswirkung für Folgebescheide § 182 Abs, 1 Satz 1 AO
- Was passiert, wenn Grundlagenbescheid geändert wird? ... Verfahrenrechtliche Umsetzung der festgestellten Inhalte im Folgebescheid § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO Einspruch nur fgegen Grundlagenbescheid 351 Abs. 2 AO
- Verschiedene Empfänger § 183 Abs. 1 AO Sätze... Satz 1 = gemeinsamer/gewillkürter/rechtsgeschäftlicher Empfangsbevollmächtigter Satz 2 = fingierter Empfangsbevollmächtigter Satz 3 bestimmter Empfangsbevollmächtigter, d.h. vom FA ausgewählter Empfangsbevollmächtigter ...
- Festsetzungsfrist ist gewahrt, wenn "Abgabe zur Post" ... § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO
- Kommt Änderung des Steuerbescheids in Betracht? PRÜFUNG ... wird Festsetzungsfrist gewahrt ist Korrekturvorschriften erfüllt
- Ende der Festsetzungsfrist Welche Rolle spielt der ... Der Zugang ist erforderlich für die Bekanntgabe dem Grunde nach! Wenn dieser Versuch nicht zur wirksamen Bekanntgabe führt, gibt es keinen 2. Versuch.
- Hauptfigur Korrekturnorm (Batman) Unterstützer Ablaufhemmung ... § 129 AO → § 171 Abs. 2 AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO → § 171 Abs. 10 AO § 165 AO → § 171 Abs. 8 AO
- Form und Inhalt eines Steuerbescheids erlassene Behörde (§ 119 Abs. 3 Satz 1 AO) schriftlich (§ 157 Abs. 1 Satz 1 AO) festgesetzte Steuer nach Art und Betrag (§157 Abs. 1 Satz 2 AO) Bezeichnung des Steuerschuldners und ggf. Adressat Begründung ...