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Handelsrecht (Fach) / Handelsrecht (Lektion)
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- Nennen Sie die VSS für einen Vertragsstrafenanspruch A. Anspruch entstanden I. Vertragsstrafe wirksam vereinbart 1. §§ 339, 341 Einigung über Hauptverbindlichkeit + Vertragsstrafe §§ 145, 147 BGB 2. § 138 BGB? AGb §§ 305 BGB? Krasser Verstoß notwendig, weil Möglichkeit der Herabsetzung besteht II. Vertragsstrafe "verwirkt" (=entstanden) § 339 BGB Verzug. 1. Verzug VSS § 286 BGB a) fälliger durchsetzbarer Anspruch b) Mahnung oder entbehrlichkeit c) Vertreten des Verzugs § 287 BGB d) § 341 III BGB bei Annahme der Leistung Vertragsstrafe vorbehalten III. Höhe der Vertragsstrafe nach der getroffenen Vereinbarung B. Anspruch erloschen: durch Zahlung? C. Anspruch durchsetzbar I. Einrede der Herabsetzbarkeit § 343 I BGB VSS § 348 HGB 1. Kaufmann § 348 HGB a) Ist-Kaufmann? § 1 HGB aa) Gewerbebetrieb allgemeine Definition subsumieren bb) erforderlicher Umfang b) § 2 HGB Kaufmann kraft Eintragung? c) Scheinkaufmann (ungeregelt) aa) Unter e.K. aufgetreten bb) Gläubiger gutgläubig cc) Gläubiger hatte grade im Vertrauen auf Kaufmannseigenschaft Geschäft abgeschlossen 2. vertragsstrafeversprechen muss zum Betrieb des Handelsgewerbes gehören (alle Geschäfte im interesse des Handelsgewerbes, Ethaltung Substanz Erzielung Gewinnen, auch lockerer Zshg) Vermutung nach § 344 HGB II. Verstoß Treu und Glauben § 242 BGB
- Unter welchen VSS ist man Scheinkaufmann? 1) Rechtsschein in zurechenbarer Weise gesetzt bspw durch Verwendung e.K. 2) Gutgläubigkeit Gläubiger 3) Kausalität Gläubiger grade im vertrauen auf Kaufmannseigenschaft Geschäft abgeschlossen
- Was versteht man handelsrechtlich unter der Firma eines Kaufmanns? Der Name des Unternehmens des Kaufmanns § 17 HGB bleibt die gleiche Person, nur im privaten Bereich bürgerlicher Name im Handelsverkehr Firma bei Handelsgesellschaften nur Firma
- Erläutern Sie die Begriffe der Firmenwahrheit und Firmenbeständigkeit Firmenwahrheit § 18 Abs. 2 Verbot der Irreführung + § 19 HGB Rechtsformzusätze Firmenbeständigkeit §§ 21-25 HGB Durchbrechung der Firmenwahrheit
- Unter welchen VSS haftet der Erwerber eines Handelsgeschäfts unter Lebenden für Altverbindlichkeiten? 1. Unmittelbarer Anspruch aus Vertrag? §§ 145, 147 BGB 2. Rechtsgeschäftliche Vertragsübernahme, Schuldübernahme §§ 414, 415 BGB 3. Erwerb Handelsgeschäfts unter Lebenden § 25 I S. 1 HGB (=gesetzlicher Schuldbeitritt) a) Erwerb Rechtsträgerwechsel, muss nicht unmittelbar vom Vorbesitzer/eigentümer b) Handelsgeschäft Kaufmannseigenschaft §§ 1 ff. HGB § 343 HGB c) unter Lebenden Abgrenzung zu § 27 HGB 2. Fortführung Handelsgeschäft und Firma a) Handelgeschäft im wesentlichen Kern gewisse Abweichungen möglich b) Firma Name fortführen auch hier gewisse Abweichungen möglich 3. Keine abweichende Vereinbarung, diese muss unverzüglich Dritten oder Handelsregister bekannt gegeben § 25 II HGB 4. Liegt eine Altverbindlichkeit vor? Muss im Betrieb begründet worden sein a) Verbindlichkeit aus Vertrag b) gehört zu Handelsgeschäft § 343 HGB teleologische Reduktion bei fast insolvenzreife? (-) nur bei Insolvenz
- Erläutern Sie unter welchen VSS ein rechtsgeschäftlicher Erwerb iSd § 25 HGB möglich ist! muss kein unmittelbarer Erwerb entscheidend: Rechtsträgerwechsel
- Erläutern Sie unter welchen VSS ein rechtsgeschäftlicher Erwerb iSd § 25 HGB möglich ist! muss kein unmittelbarer Erwerb entscheidend: Rechtsträgerwechsel Definition: auf Dauer angelegte Übernahme des Unternehmes im Wege der Einzelrechtsnachfolge oder tatsächlich einvernehmliche Unternehmensübertragung
- Was wird für die Fortführung der Firma verlangt? wort und buchstabengetreue fortführung nicht notwendig
- Was ist die Folge des § 25 I S. 1 HGB für den Erwerber? gesetzlicher Schuldbeitritt
- Wie kann man der Haftung für Altverbindlichkeiten entgehen? § 25 II HGB abweichende Vereinbarung nur wirksam, wenn sie in das Handelsregister eingetragen wird oder Dritten mitgeteilt wird
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- Wie kann man der Haftung für Altverbindlichkeiten entgehen? 1. nachträglicher Haftungsausschluss gem. § 25 II HGB? Abweichende Vereinbarung nur wirksam, wenn sie in das Handelsregister eingetragen wird oder Dritten mitgeteilt wird 2. Anfechtung, § 313 BGB, Gletendmachung Gewährleistungsansprüchen alles (-) für Haftung nur tatsächliche Übernahme als Realakt entscheidend, dieser kann nicht mit der Enthaftung rückgängig gemacht werden
- Wie kann man der Haftung für Altverbindlichkeiten entgehen? einzige Möglichkeit § 25 II HGB unverzüglich nachträglich oder anderer vertraglicher Haftungsausschluss (-) Grund Schutz, anknüpfen für Haftung an tatsächlichem Realakt (1. nachträglicher Haftungsausschluss gem. § 25 II HGB? Abweichende Vereinbarung nur wirksam, wenn sie in das Handelsregister eingetragen wird oder Dritten mitgeteilt wird 2. Anfechtung, § 313 BGB, Gletendmachung Gewährleistungsansprüchen alles (-) für Haftung nur tatsächliche Übernahme als Realakt entscheidend, dieser kann nicht mit der Enthaftung rückgängig gemacht werden)
- Inwiefern haftet der bisherige Inhaber für die Altverbindlichkeiten weiter? Gesamtschuldner § 26 HGB aber Frist von 5 Jahren nach Übergang
- Inwiefern haftet der bisherige Inhaber für die Altverbindlichkeiten weiter? bisheriger Inhaber und Erwerber haften nebeneinander (Schuldbeitritt) Gesamtschuldner
- Welche Auswirkungen hat die Firmenfortführung bzgl. der in dem Betrieb begründeten Forderungen? § 25 I S. 2 BGB iVm § 362 BGB Schutzvorschrift für Schuldner Schuldner kann schuldbefreiend an Erwerber leisten
- Erläutern Se warum bei § 25 I S. 2 BGB im Gegensatz zu § 25 I S. 1 BGB die Einwilligung zur Firmenfortführung erforderlich ist! Ausgleich Interessen Veräußererinteresse vs. Verkehrsschutz
- Welchen Streit gibt es bezüglich § 25 II HGB? ob entgegen Wortlaut Kenntnis auch von einem anderen als Veräußerer oder Erwerber nach einer Ansicht (+) weil § 25 II reine Schuldnerschutzvorschrift, nicht schutzbedürftig wenn davon weiß nach anderer Ansicht (-) gesetzliche Vermutung für Forderungsübergang
- Um was für eine Vertretungsmacht handelt es sich bei der Prokura? Arten der Vertretungsmacht: vertraglich, gesetzlich, Rechtsschein § 167 BGB rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht, mit gesetzlich geregeltem Inhalt (kann nicht eingeschränkt werden. Besonderheit Handelsverkehr)
- Welche Bedeutung hat die Handelsregistereintragung bei der Prokura? nur deklaratorisch
- Was ist unter negativer Publizität des Handelsregisters zu verstehen und wo ist diese geregelt? § 15 I HGB wenn eine Tatsache nicht ins Handelsregister eingetragen wird, kann sie einem Dritten nicht entgegengehalten werden (Bsp: Gesellschafter ist aus OHG ausgetreten, solang keine Eintragung weiter Haftung als Gesellschafter) regelt nichtpositive Publizität: dass einzutragende Tatsachen (Veränderungen der Verhältnisse) dem Dritten ggü keine Wirkung entfalten
- Nennen Sie bitte die VSS von § 15 I HGB! - Tatsache -> wahr - einzutragen -> HGB schreibt Eintragung Handelsregister vor - nicht eingetragen/bekannt gemacht - Drittem ist Tatsache nicht bekannt - ausreichend abstrakte (potenzielle) Kausalität (keine konkrete Kausalität erforderlich) - Vorgang im Geschäftsverkehr (Abrenzung zu Delikt § 823 BGB) RF: Tatsache kann Dritten nicht entgegen gehalten werden, Einwendungsausschluss
- Was bedeutet sekundäre Unrichtigkeit im Zshg mit eintragungspflichtigen Tatsachen? Bsp: Prokura wird aufgehoben. Entstehen Pokura wurde aber auch schon nicht eingetragen pro § 15 I HGB: Entstehen wurde nicht eingetragen, Geschäftspartner können aber auch anders von Prokura erfahren haben. würde man § 15 I HGB nicht anwenden, könnte es dazu ermutigen auch sekundäre Tatsachen nicht einzutragen. contra § 15 I HGB: Entstehen wurde nicht eingetragen, wenn erlöschen auch nicht eingetragen wird, bestand zu keiner Zeit ein unwahrer HR-Eintrag trotzdem Fehler § 15 I HGB
- Was bedeutet abstrakte Kausalität? § 15 I HGB Tatsache nicht eingetragen HR es muss keine konkrete Kausalität bestehen, dass Geschäftspartner in HR reingeschaut hat und auf Grund dessen Vertrg geschlossen. ausreichend abstrakte Möglichkeit, dass er ins HR reinschaut um sich zu vergewissern. schützt Vertrauen in Bezug auf tatsächliche Tatsachen
- Was versteht man unter der positiven Publizität des Handelsregisters und wo ist diese geregelt? § 15 III HGB wenn eine Tatsache unrichtig bekanntgegeben wird kann sich ein Dritter trotzdem darauf berufen es sei denn er kannte die Unrichtigkeit
- Nennen Sie die VSS des § 15 III HGB? - Tatsache -> wahr - einzutragen -> lt HGB eintragungspflicht (abstrakte Eintragungspflicht reicht, weil die Vorschrift sonst leer liefe. Bsp: Prokura wurde nicht erteilt, es wird eingetragen Prokura wird erteilt. Im Rahen von § 15 III HGB unwahre Tatsachen, unwahre Tatsachen keine eintragungspflicht) - unrichtig bekanntgegeben - abstrakte Kausalität - Vorgang im Geschäftsverkehr - h.M. : Veranlassung der unrichtigen Eintragung vom Kaufmann. Grund: Telos, kein vernünftiger Grund Bestrafung, wenn kein Einfluss auf unrichtige Eintragung. a.A.: Wortlaut Einschränkung nicht zu entnehmen. - Dritter kannte die Unrichtigkeit nicht
- Welche Art der Kenntnis von der Unrichtigkeit einer eintragungspflichtigen Tatsache schadet dem Dritten und wer trägt hierfür die Beweislast? Formulierung es sei denn dass sie diesem bekannt war -> wiederlegbare Vermutung Unwissen somit vom Prinzipal zu beweisen. Nur positive Kenntnis schadet
- Erläutern Sie ob die unrichtige Bekanntmachung durch den Kaufmann veranlasst worden sein muss! ergibt sich nicht aus dem Gesetzeswortlaut gem. § 15 III HGB aber aus Telos, kein Grund ersichtlich warum sonst zu seinen Lasten
- Welche Gründe sprechen gegen eine analoge Anwendung des § 15 III HGB im Falle einer unrichtigen HR-Eintragung? dafür: grade durch HR-Eintragung wird Rechtsschein gesetzt dagegen: Wortlaut "unrichtig bekanntgemacht" Schutz durch Grundsätzer der allgemeinen Rechtsscheinhaftung kein Bedürfnis
- Welche VSS müssen für eine allgemeine Rechtsscheinhaftung erfüllt sein? 1) Veranlassung/Setzung eines Rechtsscheins a) zurechenbar veranlasst b) schuldhaft nicht beseitigt 2) gutgläubig/Vertrauen (Kenntnis von wahren Sachlage oder wegen grober Fahrlässigkeit Unkenntnis) 3) konkrete Kausalität (im Fall der HR-Eintragung Kenntnis von der falschen HR-Eimtragung und im Vertrauen darauf gehandelt)
- Welche Unterschiede bestehen § 15 III HGB versus Rechtsscheinhaftung in Bezug auf die Veranlassung der Eintragung, die Gutgläubigkeit und die Kausalität? Veranlassung: gesetzt - gesetzt/schuldhaft nicht beseitigt Gutgläubigkeit: nur positive Kenntnis schadet nicht grob fahrlässig nichtinformieren - Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis Kausalität: abstrakte/potenzielle Kausalität - konkrete Kausalität => Rechtsscheinhaftung auf beiden Seiten strengere VSS
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- Nennen Sie den wesentlichen Unterschied im Umfang der Vertretungsmacht bei einer Prokura und einer Handlungsvollmacht? Prokura Handlungsvollmacht Dritter: § 50 I Beschränkung nicht wirkam § 54 III Bechränkung möglich Grdst: § 49 II besondere Befugniserteilung § 54 II Grdst + Wechselverbindl + Darlehen + - Prozessführung Art der Geschäfte: alle gewöhnlich HR-Eintragung: ja nein
- Welchen Umfang hat die Vollmacht für den Ladenangestellten gem. § 56 HGB? Verkäufe und Empfangnahmen die in einem derartigen Laden gewöhnlich geschehen Bsp: krasser persönlicher Rabatt (-)
- Wann hat eine Sache einen Sachmangel iSv § 434 BGB? Wenn die Ist von der Sollbeschaffenheit negativ abweicht, gestuftes Verhältnis § 434 BGB vorrangig subjektive Bechaffenheitsvereinbarungen