Zivilrecht (Fach) / Mobiliarsachenrecht (Lektion)

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  • Geheißerwerb Auf Anweisung - Übergabe ist einem Dritten angewiesen der kein Besitzdiener oder Besitzmittlungsverhältnis in sich hat. 
  • Kombination des Geheißerwerbs Bei Mobiliarsachenrecht entsteht die Juristische Sekunde womit es zu einem Durchgangserwerb kommt. Beim Immobiliarsachenrecht wegen fehlender Zwischeneintragung zum Dreieckserwerb. 
  • Doppelmangel der Leistungskondiktion A-B-C  A-C nicht möglich sindern übers Dreieck.
  • Anspruch §1004 BGB Eigentumsbeeinträchtigung Die h.M. (sog. Kausalitätstheorie) versteht unter einer Beeinträchtigung i.S.d. § 1004 BGB jede von außen kommende, menschliche, kausale Einwirkung auf ei- ne Sache. Somit ist nicht nur die ursprüngliche ...
  • Störer Störer ist nach der Rspr. (s.o. h.M.) derjenige, auf dessen Willensbetätigung die Beeinträchtigung unmit- telbar oder mittelbar adäquat zurückzuführen ist. 
  • Handlungsstörer - Zustandsstörereigenschaft Handlungsstörer ist, wer die Einwirkung auf eine fremde Sache durch seine Handlung oder duch pflichtwidriges UNterlassen adequat verursacht. Zustandsstörer ist, der Eigentümer, Besitzer oder Verfügungsbefugter ...
  • Schemata §929 S.1 1. Dingliche Einigung-Zwei übereinstimmende Willenserklärungen2. Übergabea) Besitzverlust auf seiten des Veräußereres b) Besitzerwerb auf Erwerberseitec) auf Veranlassung des Veräußerers3. Einigsein ...
  • Übereignung nach § 929 S.1 auf Geheiß Ja haha: nachschauen 
  • Verkehrsgeschäft - Verfügungsgeschäft Ungeschriebenes TBM welches duch Teleologische reduktion ausgelegt wird. Es erwirb eine Person, die im Verhältnis zum Veräußerer bisher Dritter war. Keine Identität der Person!!!
  • Verfügung Ist ein Rechtsgeschäft durch das ein Recht, geändert, übertragen, aufgehoben oder belastet wird.
  • Eigentumserwerb nach 929 S.1 Vollständiger Besitzverlust auf seiten des VeräußerersBesitzübertragungswillen auf seiten des VeräußerersBesitzerwerb auf Erwerberseitenach 929S. 2 brevi manuErwerber ist BesitzerVeräußer ...
  • Berechtigter Berechtigt ist der verfügungsbefugte Eigentümer, der vom Eigentümer Ermächtigte bzw. alle vom Ermächtigten mit Willen des Eigentümers Ermächtigte, § 185 BGB, sowie die kraft Gesetzes zur Verfügung ...
  • Rechtsgeschäft in Form eines Verkehrsgeschäft nicht bei Perosnenidentitätgestzlichen Eigentumserwerbbei vorweggenommener Erbfolge
  • Vindikationslage Anspruchssteller war EigentümerAnspruchsgegner BesitzerAnspruchsgegner hatte kein Recht zum Besitz
  • Haftung des unverlangten redlichen Besitzers Ausnahmen: a)  "Nicht-so-berechtigter Besitzer" b)  Besitzer, der die Sache jederzeit wieder herausgeben muss c)  "Nicht-mehr-berechtigter Besitzer" d) Fremdbesitzerexzess  Bereicherrungsrechtliche ...
  • Der nicht so berechtigte Besitzer SE nach §§ 990,989 da der Besitzer sein Besitzrecht überschritten hat. Wird von der h.L. abgeleht, da Neben Zweifeln an der Regelungslücke bestehen insbesondere Abgrenzungsschwierigkeiten, da die ...