Veterinärwesen und Gericht (Fach) / Wesen (Lektion)

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  • Was ist spez. Risikomaterial bei Rind, Schaf und Ziege? Rind: >12 Mo: Schädel, Gehirn, Augen, RM >30 Mo: Wirbelsäule einschließlich Spinalganglien jedes Alter: Tonsillen, Darm, alle Tierkörperteile von BSE positiven Tieren einschließlich Haut Schaf und Ziege: >12 Mo (oder bei denen ein permanenter Schneidezahn durchgebrochen ist): Schädel, Gehirn, Augen Tonsillen und RM jedes Alter: Milz, Darm, BSE pos. Tiere wie Rind
  • Welche Tierdatenbanken in Ö kennen sie und welche Aufgaben (nennen sie min. 4) haben sie zu erfüllen? Rinderdatenbank zentrale Schweinedatenbank Schafdatenbank Ziegendatenbank Erfassung Stammdaten landwirtschaftlicher Betriebe Seuchenprävention und -bekämpfung Rückverfolgung der Fleischerzeugnisse Erfassung der vor Ort durchgeführten Kontrollen und der Verfassungskontrollen
  • Aus welchen wesentlichen Inhalten bestehen Krisenpläne zur Tierseuchenbekämpfung in Ö? gesetzliche Grundlagen der Bekämpfung finanzielle Vorkehrungen Befehlskette Einrichtung des nationalen Krisenzentrums Einrichtung lokaler Krisenzentren (Anzahl, Liste, Ausstattung) erforderliche Ausstattung für Seuchennotfälle: Personal (Weiterbildung), technische Ausstattung Arbeitsanleitung für Amtstierärzte diagnostische Laboratorien Übungen (für Expertengruppen) epidemiologische Rückverfolgung Öffentlichkeitsarbeit/ Seuchenbewusstsein
  • Wie erfolgt die Bekämpfung der Tuberkulose des Rindes in Ö? Ö ist von der EU als Tuberkulose frei erklärt wird lediglich über Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchgeführt auf Tuberkuloseänderungen ist besonders gründlich zu achten bei positivem Schlachtbefund erfolgt die Untersuchung des Bestandes durch Intrakutanprobe positive Reagenten werden geschlachtet oder gekeult und unschädlich beseitigt (bei anzeigepflichtiger Form)
  • Tierische Nebenprodukte (TNP) sind entsprechend ihrem Gefahrenpotential in 3 Kategorien eingeteil. Nennen sie welche TNP den einzelnen Kategorien zugeordnet sind. Kategorie 1: TNP mit TSE-Risiko oder unbekanntem Risiko von TSE verdächtigen Tieren spezifiziertes Risikomaterial (SRM) und Tierkörper, die solches enthalten andere Tiere als Nutztiere (Versuchstiere, Zoo- und Zirkustiere, Heimtiere) Erzeugnisse von Tieren, denen verbotene Substanzen verabreicht wurden Kategorie 2: nicht unter Kategorie 1 fallende Tiere und Tiere die im rahmen einer Seuchenbekämpfung getötet wurden oder verendet sind tierische Erzeignisse, dei bei der Einfuhr aus Drittländern beanstandet wurden Gülle, Magen- und Darminhalt tierische Erzeugnisse, die den Höchstwert an Rückständen von Tierarzneimitteln überschreiten Kategorie 3: Nebenprodukte von gesunden Tieren
  • Von wem wird die amtliche Lebensmittelkontrolle durchgeführt? Lebensmittelaufsicht
  • Wo werden die Proben für die Lebensmittelkontrolle untersucht? an den Instituten für Lebensmitteluntersuchungen der AGES oder der Länder
  • Wer erstellt Befunde und Gutachten in der Lebensmittelkontrolle? Ein Experte des Instituts (AGES oder Institut der Länder)
  • Was verstehen sie unter dem mehrjährigen integrieten Kontrollplan (MIKP)? amtlicher Kontrollplan für die Überwachung entlang der Lebensmittelkette einschließlich Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit Integriert: amtliche Lebensmittelkontrollen, Futtermittelkontrollen, Tiergesundheitsüberwachung, Tierschutzkontrolle und die Pflanzengesundheitsüberwachung beschreibt Ziele, Behördenstruktur und die Vorgansweisen der Behörden Erstellung mehrjähriger integrierter Kontrollpläne: enthält Revisions- und Probenplan (RuP) RuP steuert Probennahmen am Betrieb Die Proben werden an die Behörden weitergeleitet BMG ist für nationale Koordination des MKIP zuständig und erlässt jährlich einen RuP für amtliche Kontrollen Betriebsrevision: hygienische Bedingungen und Situation bei der Herstellung von Ware Probenplan: Anzahl der von der Aufsichtsperson zu ziehenden Proben wird festgelegt
  • Beschreiben sie die Maßnahmen in der Kontroll- und Überwachungszone bei der Bekämpfung der Klassischen Schweinepest Schutzzone(SZ): 3km, ÜberwachungszoneÜZ): 10 km sämtliche Schweinebetriebe innerhalb dieser Zonen sind zu registrieren und klinische und serologische Untersuchungen durchzuführen: Schutzzone: alle Betriebe; Überwachungszone: aussagekräftige Stichprobe serologische Untersuchung frühestens 30 (SZ) Tage nach Grobreinigung und Desinfektion; ÜZ (15d) SZ: 30 Tage nach Tötung der erkrankten Tiere "stand still", danach können Schweine aus unverdächtigen Betrieben nach genehmigung geschlachtet werden Verbringen der Tiere aus gesunden Betrieben in andere Orte innerhalb der Schutzzone, kann in begründeten Ausnahmefällen von der Bezierkverwaltungsbehörde genehmigt werden (ÜZ: nach 15d innerhalb ÜZ) Tötung aller Tiere in einem Gehöft (kranke und verdächtige) ansteckungsverdächtige Schweine: alle Schweine, die innerhalb der letzten 40 tage kontakt zu kranken Schweinen hatten Tötung durch verheriges Abwiegen und unter Aufsicht des Amtstierarztes, unschädliche Beseitigung Es ist verboten Schweine innerhalb der Schutzzone (ÜZ) innerhalb von 21d nach Tötung, Grobreinugung und Vordesinfektion im Seuchengehöft zu schlachten und zu verbringen Erst nach 21 Tagen Schlachtung von Schweinen aus Betrieben ohne kranke oder verdächtige Tiere mit besonderer Genehmigung Fleisch von aus den ÜZ und SZ kommenden Tieren darf ur nach erhitzung in den Verkehr gelangen Maßnahmen solange bis alle Schweine in allen Betrieben klinisch untersucht und frei von Symptomen sind bzw. alle serologischen Unterschungen negativ sind
  • nennen sie min. 5 überwachungspflichtige Zoonosen nach dem Zoonosegesetz BgBI Nr 128/2005 Brucellose Campylobakteriose Echinokokkose Listeriose Salmonellose Trichinellose Tuberkulose verursacht durch Mycobakterium bovis
  • Beschreiben sie die Maßnahmen zur Überwachung von Antibiotikaresistenzen Grenzwerte für Arzneimittelrückstände für tierisch Gewebe und Milch in EU Verordnung festgelegt Screening mittels biologischem Hemmstofftest Kontrolle auf Basis eines nationalen Rückstandskontrollplans Mindestinformationen: Tierart Bakteriengattung und/oder -stamm angewandte Probenentnahmeverfahren überwachte antimikrobiell wirkenden Stoffe Labormethoden zum Resistenznachweis Labormethoden zum Nachweis von Mikrobenisolaten Methoden zur Datenerfassung
  • Wie erfolgt in Ö die Überwachung bei Brucellose bei Rindern, Schafen und Ziegen? Ö ist Brucellosefrei, zur Aufrechterhaltung dieses Status ist durch repräsentative Stichprobe nachzuweisen, dass < 0,2% der Betriebe infiziert sind. periodische Bang-Untersuchung (2-jähriger Turnus) von allen Rindern über 2 Jahre werden Blutproben genommen (Langsamagglutinationstest) pos. Tiere werden direkt aus dem Bestand entfernt verseuchte Bestände: Sanierungsverfahren in Bangfreien-Gebieten kann das Bundesministerium den Turnus auf 3 Jahre erhöhen, die Rinderexportbestimmungen sprechen dagegen
  • Wie ist die Überwachung der Blauzungenkrankheit in Ö geregelt? Impfungen Überwachungsprogramm v.a. im Herbst bei Weidehaltung und bei ungeimpften Tieren passive Surveillance: Anzeigepflicht nach TGD Aktive Surveillance: Stichproben: Blut und Milch Mückenscreening
  • Der innergemeinschaftliche Handel (IGH) mit lebenden Tieren ist an veterinärpolizeiliche Maßnahmen gebunden. Welche Maßnahmen erfüllt a. Der Absender b. Die lokale Veterinärbehörde c. Der Transporteur d. Der Empfänger Absender: Meldung und Transport bei lokaler Veterinärbehörde lokale Veterinärbehörde: Gesundheitsbescheinigung ausstellen, in TRACES eintragen, Transportplan genehmigen Tranporteur: Meldung und Bescheinigung vorlegen, Zwischenfälle melden, Bestimmungen einhalten Empfänger: Ankunft melden, Bescheinigung aufgeben, keine Übernahme von nicht entsprechenden Sendungen
  • Anzeigepflichtige Tierseuchen MKS Tollwut Rauschbrand TSE KSP ASP Aujeszky Tuberkulose Milzbrand Brucellose ...
  • Ausnahmen zur Ablieferungspflicht von Tierkörpern Körper(-teile) von Klein- und Heimtieren, Geflügel und Fischen (wenn nicht seuchenkrank oder verdächtig) → tiefes verscharren auf Grundstück des Eigentümers Wild (nicht seuchenkrank oder verdächtig) wenn in Krankenanstalten und Universitäten thermisch beseitigt
  • AGES Tierseuchenbekämpfung und Überwachung nationales Refenzlabor Monitoring und Surveillance Schnittstelle zur EU Datenbanken Expertenbereitstellung
  • Aufgabenbereiche der AGES Diagnostik im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung Durchführung des BSE-Schnelltests (Referenzlabor für Ö zur Absicherung des BSE Diagnostik) Untersuchungen im Rahmen der Schlachtier- und Fleischuntersuchungen bakterielle Fleischuntersuchung Rückstandsuntersuchung Prüfung von Impfstoffen, Sera, Diagnostika und nicht immunogenen Arzneimitteln im Rahmen des Zulassungsverfahrens Forschung auf den genannten Gebieten
  • Befehlskette bei anzeigepflichtiger, hochkontagiöser Tierseuche Bürgermeister Amtstierarzt → Seuchenmaßnahmen und Probenziehung nationales Referenzlabor →Seuche nein: Aufhebung der Sperre Seuche ja: lokales Krisenzentrum Meldung nationales Krisenzentrum Meldung: FU, OIE und Medien
  • Überwachung Schweinepest Schutzzone Erhebung der vorliegenden Daten über alle Schweinebetriebe innerhalb der ersten 7d aufsuchen und erheben der tatsächlichen und aktuellen Bestandsdaten durch den Amtstierarzt Sperrgebiet: 3km Schutzzone und 10 km Überwachungszone serologische Untersuchungen in der Schutzzone plus komplette klinische Untersuchung einer aussagekräftigen Stichprobe bei den Tieren aller Schweinebetriebe und der Schutzzone In der Überwachungszone neben der Klinischen Untersuchung eine aussagekräftige Stichprobe der Betriebe serologisch zu untersuchen
  • Seuchenfall lokales Krisenzentrum Veterinärdirektor Ausweisung des Bestandes als Seuchenbetrieb Bereitstellung von Material und Personal Tötung und Beseitigung der Tiere und des kontaminierten Materials Reinigung und Desinfektion Anordnung der Schutz- und Überwachungszone Anordnung der veterinärbehördlichen Maßnahmen Verbindung zu Polizeistellen und anderen Behörden Presse und Information Berichterstattung an nationales Krisenzentrum
  • Maßnahmen im Seuchenfall Sperre von Seuchen- und Kontaktbetrieben: Verbrungungsverbot Keulung von kranken und verdächtigen Tieren Unschädliche Beseitigung der Kadaver Reinung und Desinfektion Errichtung von Sperrgebieten: Schutz- und Überwachungszone Verbringungsbeschränkung Verbot von Veranstaltungen Betriebskontrollen serologische Untersuchungen
  • Inhalte von Krisenplänen allgemein Auflistung der Krisenzentren Anzahl, Qualifikationen, Zuständigkeiten und Schulungen der mit Seuchenbekämpfung betrauten Personen Befehlskette genaue Anweisungen zu Maßnahmen, die im Seuchenfall zu treffen sind Regelung der raschen Beförderung von Untersuchungsmaterialien Regelung der Untersuchungen in veterinärmedizinschen Untersuchungsstellen Angaben über Regionen mit hoher Tierbesatzdichte Angaben zu Notimpfungen Durchführung von Echtzeitübungen
  • Vorgehen bei ESP Benachrichtigung der Verwaltungsbehörde und Amtstierarzt → Übernahem weiterer Maßnahmen Sperren des Betriebes, Probennahmen, epidemiologsiche Erhebungen Benachrichtigung der Kommission und Mitgliedsstaaten Schutzmaßnahmen und Krisenzentren (vor Ort, lokal, national) einrichten Überwachungs- und Schutzzone → "stand still" = Verbot der Verbringung von Tieren in Zonen Keulung und Säuberung
  • IBR/IPV Überwachung wie Brucellose und Leukose mit der selben Blutprobe
  • Gesundheitsbescheinigung Wer stellt sie aus? Was beinhaltet sie (bei Transport)? Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt) am Tag der Gesundheitskontrolle (TRACES) Sendung: Absender, Empfänger, Bestimmungsort, Tierdaten, Transportmittel/ Unternehmer, Dauer Bescheinungung: Krankheutsfreiheit und Untersuchungen Kontrolle: Dokument, Tierprüfung, Transportplanung, Dauer, Unternehmer, Tierdaten, Route, Ruhepausen
  • Landesveterinärbehörde Vollziehung des Veterinärwesens im Bereich der Länder durch Landeshauptmann und die ihm unterstelle Landesbehörde Leiter: Landesveterinärdirektor, ja nach Größe des Bundeslandes einige Amtstierärzte zugeteilt → mittelbare Bundesverwaltung 2. Instanz im Rahmen des Veterinärwesens Administration zweite Instanz bei Tierseuchenbekämpfung (lokales Krisenzentrum) Überprüfung der Berichte und Seuchenakte der BVB Kontrolle der Veterinärdienste bei den BVB → Organisation der Bahn- und Kfz-Verladeschau Kontrolle der Schlachttier und Fleischuntersuchung Begutachten der Schlachthöfe für Binnenmarkt und Drittländer Organisation der periodischen Bang-, Leukose- und Tbc-Untersuchungen und der amtlich angeordneten Schutzimpfungen
  • Seuchenfall: Aufgaben des nationalen Krisenzentrums nationale Erarbeitung und Überwachung der Maßnahmen zur Prophylaxe und Bekämpfung von Seuchen Berichterstattung an EWR/EU, nationales Referenzlabor, Presse Medien Anordnugn von Bundesländern übergreifende Sperrzonen Entschädigungszahlungen Impfprogramme/ Notimpfungen
  • TSE/BSE Maßnahmen zum Schutz der Öffentlichkeit sind: Schlachttieruntersuchungen die Entfernung "spezifizierter Risikomaterialien" vom Schlachtkörper ein Verbot der Verfütterung von Fleisch- und Knochenmehl an Rind/Schaf/Ziege Österreich ist seit Mai 2012 von der OIE als Land mit "vernachlässigbarem BSE-Risiko" eingestuft. Gesund geschlachtete Rinder müssen nur dann getestet werden (ab 30 Monate), wenn sie in EU-Ländern ohne überarbeitetes Überwachungsprogramm geboren wurden. Bei allen anderen Untersuchungskategorien (Notschlachtungen, Schlachtungen aus besonderem Anlass, verendete Tiere, im Rahmen der BSE-Bekämpfung gekeulte Tiere, klinische Verdachtsfälle) betrug, unabhängig vom Geburtsland, das Mindestalter 24 Monate.
  • Aufgaben der obersten Veterinärbehörde 1. Bekämpfung, Abwehr und Tilgung aller anzeigepflichtiger und nicht anzeigepflichtiger Tierseuchen (als oberste bzw. 3. Instanz) Impfungen und Tierseuchenversuchsanstalten Impfungen bei Gefahr der Einschleppung anordnen 2. Handhabung und Überwachung der Vorschriften über: Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung Verkehr von Lebensmtteln tierischer Herkunft Kontrolle von Exportschlachthöfen Anpassung an EU-Recht 3. Vertretung Österreichs in den entsprechenden Veterinärgremien der EU 4. Vertretung Österreichs bei internationalen Veterinärorganisationen 5. Organisation des tierärztlichen Grenzkontrolldienst 6. Tierärztliche Physikatsprüfung 7. Veterinärjahresbericht
  • Seuchenfall: Amttierarzt 1. Instanz Bekämpfung, Abwehr und Tilgung von Tierseuchen: Überprüfung der rechtzeitigen Anzeige von Tierseuchen Verpflichtung der Seuchenerhebung und Seuchebekämpfung durch geeignete Maßnahmen: Blutproben, diagnostische Tötungen, Einsendung und Untersuchungen Aufzeichnung und Dokumentation der Tierzahl Überwachung der Desinfektion; Abfassung eines Seuchen- und Entschädigungsaktes Leitung des Krisenzentrums vor Ort
  • Paratuberkulose anzeigepflicht für die klinische Paratuberkulose zur labordiagnostischen Abklärung sind Blut- und Kotproben an die AGES zu senden bei verendeten oder getöteten Tieren sind die Organmaterialien (Darmteile, Lnn.) zu senden nationales Referenzlabor AGES (Linz) → Bestätigung entscheidet Wildtiere = Reservoir → Überwachung
  • Monitorung und Surveillance Monitoring: kontinuierliche Sammlung von Daten über den Gesundheitsstatus einer Population mit dem Ziel, Änderungen in der Prävalenz frühzeitig aufzuzeigen, die ihrereseuts ein Hinweis auf die Änderung der Inzidenz sein könnte. → IST-Zustandsanalyse keine Einleitung von Bekämpfungsmaßnahmen Surveillance: laufende Kontrolle einer Tierpopulation um Änderungen im Gesundheitsstatus frühzeitig zu erkennen und durch konkrete Interventionen unmittelbar zu steuern
  • Erhaltung der Freiheit von freeborne diseases Stichprobenpläne aktive Überwachung → Kontrolle passive Überwachung → Anzeigepflicht
  • Was ist Regionalisierung? Enrichtung von Schutz- und Überwachungszonen um das Zentrum des Ausbruches herum
  • Was versteht man unter mittelbarer und was unter unmittelbarer Bundesverwaltung? unmittelbare Bundesverwaltung: für die Besorgung der dem Bund vorbehaltenden Aufgaben sind eigene Bundesbehörden eingerichtet die oberste Veterinärbehörde vollzieht das Veterinärwesen unmittelbar mittelbare Bunderverwaltung: Der Bund muss jene Angelegenheiten, in denen eine mittelbare Vollziehung durch eigene Bundesbehörde nicht zulässig ist in den "unteren Instanzen" besorgen lassen Landesveterinärbehörde (2. Instanz) und Bezeirksveterinärbehörde und die Amtstierärzte (1.Instanz) sind mittelbare Bundesverwaltung
  • Prävention, Bekämpfung und Überwachung von Tollwut präventiv werden empfängliche Haustiere geimpft Fuchsimpfungen durch Köderausstreuung (jetzt nur noch an italienischer Grenze) Tollwutverdächtige Tiere werden durch Amtstierarzt untersucht Tollwutverdchtige Tiere werden getötet und eingeschickt Fuchsüberwachung: tollwutfreie Gebiete 4 Tiere/100m2, tollwut Gebiete 8 → nationales Refenzlabor IVET (Mödling)
  • Wie erfolgt in Ö die Überwachung der Trichinellose? gesetzlich vorgeschriebene Fleischbeschau Verdauprobe mit Salzsäure alle Pferde, Schweine und Wildschweine Untersuchungsmaterial aus Zwerchfellpfeiler