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BRC (Fach) / Vollkostenrechnung (Lektion)

Teil der Kosten- und Leistungsrechnung

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  • Begriff "Vollkostenrechnung" Ziel der Vollkostenrechnung ist es, alle innerhalb einer Abrechnungsperiode angefallenen Kosten den Kostenträgern zuzurechnen. Es wird angestrebt, die Kosten über einen zumindest kostendeckenden Verkaufspreis wiederzuerwirtschaften.
  • Teilbereiche der Vollkostenrechnung - Kostenartenrechnung  - Welche Kosten sind angefallen? - Kostenstellenrechnung  - An welchen Stellen im Betrieb sind die Kosten angefallen? - Kostenträgerrechnung  - Wer hat die Kosten zu tragen?
  • Kostenartenrechnung: Einzelkosten - Aufwendungen für Rohstoffe - Fertigungslöhne - Sondereinzelkosten der Fertigung  - Sonderwünsche  - Spezialwerkzeuge, Modelle, Stücklizenzgebühren - Sondereinzelkosten des Vertriebs   - Vertreterprovision   - Spezialverpackungen   - besondere Transportkosten   - Zölle