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BRC (Fach) / Vollkostenrechnung (Lektion)
Teil der Kosten- und Leistungsrechnung
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- Begriff "Vollkostenrechnung" Ziel der Vollkostenrechnung ist es, alle innerhalb einer Abrechnungsperiode angefallenen Kosten den Kostenträgern zuzurechnen. Es wird angestrebt, die Kosten über einen zumindest kostendeckenden Verkaufspreis wiederzuerwirtschaften.
- Teilbereiche der Vollkostenrechnung - Kostenartenrechnung - Welche Kosten sind angefallen? - Kostenstellenrechnung - An welchen Stellen im Betrieb sind die Kosten angefallen? - Kostenträgerrechnung - Wer hat die Kosten zu tragen?
- Kostenartenrechnung: Einzelkosten - Aufwendungen für Rohstoffe - Fertigungslöhne - Sondereinzelkosten der Fertigung - Sonderwünsche - Spezialwerkzeuge, Modelle, Stücklizenzgebühren - Sondereinzelkosten des Vertriebs - Vertreterprovision - Spezialverpackungen - besondere Transportkosten - Zölle