Zivilrecht (Fach) / Immobiliarsachenrecht (Lektion)

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  • Anwartschaftsrecht Ein Anwartschaftsrecht entsteht, wenn von einem mehraktigen Erwerbstatbestand so viele Erfordernisse erfüllt sind, dass von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die ...
  • Ab wann gilt das Anwartschaftsrecht? Lit. mit der Auflassung iSd. § 873 II BGB, da er nach § 13 GBO den Antrag auf Eintragung in GB selber stellen kann und den entgültigen Rechtserwelb selbst herbeiführen kann. Die Einigung ist bindend, ...
  • Die Grundschuld Grundschuld zur sicherung einer Forderung Anders als bei der Hypothek ist die Grundschuld nicht akzessorisch und geht nicht nach § 401, 412 auf den Bürgen über, wenn dieser den Gläubiger befriedigt. ...
  • Rechtsfolge bei Austausch der zu sichernden Forderung ... z.b Bereicherungsanspruch aus § 812 I Alt. 1H.M stellt auf Parteienwillen ab. Lässt sich durch Auslegung ermitteln.-ergänzende Auslegung möglich (Bereicherungsansprüche inbegriffen) da dieser als ...
  • Anspruch auf Grundbuchberichtigung Anspruch auf Abgabe der zur Grundbuch erfordelichen Bewilligunserklärung gem. § 894 BGB I.Unrichtigkeit des Grundbuchs (Differenz zwischen Grundbuchinhalt und materieller Rechtslage)II. Aktivlegitimation ...
  • Anwartschaftsrecht Ein Anwartschaftsrecht entsteht wenn von einem mehraktigen Erwerbstatbestand schon so viele Erforderisse erfüllt sind, dass von einer gesichterten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, ...
  • Berechtigung bei Kettenauflassung Berechtigt ist der Verfügungsbefungte Eigentümer §903 BGB oder der Kraft gesetzes oder durch Ermächtigung dazu berechtigt wurde. § 185 BGBAusdrückliche Ermächtigung liegt nicht vor. Jedoch könnte ...
  • Anspruch auf Zustimmung zur Eintragung des dinglichen ... Voraussetzung:Voraussetzung für den Anspruch ist der Erwerb einer Vormerkung die eine relative Unwirksamkeit einer Verfügung des 1 im verhältnis zu 3 bewirkt:1.Vormerkung (§883, 885)Einstweilige Verfügung ...
  • Anspruch auf SE aus §§ 280 I, II, 286, 888 BGB BGH (-) da seine dingliche Natur schuldrechtliche Vorschriften ausschließt.h.M. analoge Anwendung da §§ 990, 1146 BGBVoraussetzungen: Durchsetzbarer Fälliger AnspruchVertretenmüssenErgebnis
  • Vereitelt eine Vermietung eine Vormerkung Pro: Vermietung ist keine Verfügung. Jedoch Analoge Anwendung. Erst recht schluss. wenn er schon gegen Vorfügungen geschützt ist dann auch gegen obligatorische Verträge.Mieter soll auch nicht besser ...
  • Eigentumserwerb durch Auflassung des Nichtberechtigten ... aa) Wirksame Auflassung durch Nichtberechtigtenvar. 1 Der gute Glaube des Erwerbers zur Zeit des Entstehung der Vormerkung reicht aus. var.2 Anspruch auf zustimmung § 182 aus 888 Analog. Ergebnis: Gutgläubiger ...
  • Eintragung des Käufers als Eigentümer 1. Antrag, § 13 GBO2. Materielles Konsensprinzip § 20 GBOMaterielle Form § 29 GBO ist nachzuweisen3. Formelles Konsensprinzip § 19 GBOa. Betroffener § 19 GBOBucheigentümer oder wahrer Berechtigter. ...
  • Zweiterwerb einer Vormerkung Richtet sich nach §§ 398, 401 BGB analog. Als Ausprägung der strengen Akzessorietät geht die Vormerkung mit Abtretung der zu sichernden Forderung auf den Zweiterwerber über. (Mitlauf der Vormerkung) ...
  • Duldung der Zwangsvollstreckung §1147 BGB Bürge müsste inhaber der Hypothek geworden sein, die Fällig geworden ist und keine Einreden bestehen. I. Wirksamer ersterwerb der HypothekII. Übergang der Hypothek nach 774I 1BGB übergegangen. (Cessio ...
  • Eigentumserwerb Durch Auflassung und Eintragung Auflassung kann verlangt werden. wenn ein Anspruch zb aus § 433 BGB besteht.
  • Regressanspruch: Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung ... I. Entstehen einer HypothekII. Übergang der HypothekIII. Beschränkung des Übergangs Siehe auch § 426 I i.V.m 774 BGB analog
  • Regress bei Grundschuld Nicht AkzessorischEinrede wegen der bestehenden Grundschuld1. Kein gesetzlicher Übergang2. Obligatorischer Anspruch auf Übergang3. UmfangNach Zahlung:Aus § 1147, 11921. Entstehung der Grundschuld (Ersterwerb)2. ...
  • Zahlung auf die Hypothek: 1.Durch Eigentümer als ... 1. Forderung erlischt nach § 362. Hypothek wandelt sich in Eigentümbergrundschuld um.2. Gleich 3. Forderung geht auf Ihn über nach § 1142 4. Einwendung aus § 404 , 407 bzgl. der Forderung. Jedoch ...
  • Schemata Vollstreckungsabwehrklage: 795, 767 ZPO A. Zulässigkeit der Klage1. Stathafte Klageart §§ 794 I Nr. 5, 795, 767 ZPO2. Zuständiges Gerichta) Örtlich 797V, 802 ZPOb) Sachlich 23, 71 GVG3.RechtschutzbedürfnisZwangsvollstreckung darf noch ...
  • Haftungsverband Anspruchsgrundlage Gläubiger möchte in ein bestimmten Gegenstand auf dem Grundstück hineinvollstecken §§ 1143, 1120 Hierrunter ist zu Prüfen, ob der Gegenstand zum Haftungsverband gehört.Dritter möchte ohne Einverständnis ...
  • Prüfungsfolge des Haftungsverband I. Gegenstand in den Haftungsverband nach § 1120 hineingelangt?1. Die vom Grundstück noch nicht getrenten Erzeugnisse gehören zum Grundstück. Obst am Baum. § 94 I 1 BGB§ 93, 94§ 95 ist nicht im ...
  • Ersterwerb einer Grundschuld 1. Einigung §11912. Eintragung in das Grunfbuch 3. Einigsein bei Eintragung § 873 II4. Berechtigung oder §8925. Aushändigung des Brifes  §§ 1116, 1192Achtung: Parteinen können nicht die Grundschuld ...
  • Zweiterwerb der Grundschuld Hier ist zwischen Brief und Buchgrundschuld zu unterscheiden.1. Briefgrundschuldh.M. §1154 BGB analog 1. Einigung2. Form des § 1154 BGB analog (413, 398 BGB)3. Kein Ausschluss gemäß § 399 2 Alt.4. ...
  • Zahlung und die Folgen Grundschuld u. Hypothek 1. Eigentümer und Schuldner sind die selbe Person.- Beim Darlehnen § 488 BGB tritt nach § 362 BGB Erfüllung ein- grundschuld geht nach § 1143 analog auf den Schuldner (Eigentümer) über.2. Eigentümer ...
  • Einreden gegen die Grundschuld - Nicht valuierungseinrede- Tilgungseinrede- Einrede aus dem Sicherungsvertrag, wonach die Grundschuld nur im Sicherungsfall verwendet werden darf  Wenn G vertragswidrig Grundschuld und Forderung trennt ...
  • Ersterwerb einer Vormerkung I. Bestehen eines AnspruchsGegenstand einer Vormerkung kann jeder schuldrechtliche Anspruch auf eine dingliche Rechtsänderung sein. II. BewilligungA hatte dem B zur Sicherung dieses Anspruchs auch die ...
  • gutgläubiger Zweiterwerb einer Vormerkung Fraglich ist, ob ein derivativer gutgläubiger Vormerkungserwerb möglich ist. Besteht die Vormerkung deshalb nicht, weil keine Forderung besteht, so kann der Zweiterwerber wegen der strengen Akzessorietät ...
  • gutgläubiger Zweiterwerb einer Vormerkung Fraglich ist, ob ein derivativer gutgläubiger Vormerkungserwerb möglich ist. Besteht die Vormerkung deshalb nicht, weil keine Forderung besteht, so kann der Zweiterwerber wegen der strengen Akzessorietät ...
  • Beachte Ausnahme des § 935 BGB Fuck Fact des Tages. Wenn der vermeintliche Erbe eine dem Erblasser zuvor geliehene Sache weiterveräußert so ist ein gutgläubiger Erwerb an einen Dritten nicht möglich, da die Sache dem wahren Erben ...
  • Zweiterwerb der Auflassung I. Abtretung der Forderung1. Einigung2. Wirksamkeit 3. BerechtigungII. Übergang der Auflassung kraft gesetzes1. 401 analog (Voraussetzung die Auflassung besteht)2. wenn sie nicht besteht, Gutgläubigkeit ...
  • Anwendbarkeit der Erbscheinsvorschriften Dann müssten die Erbscheinsvorschriften überhaupt anwendbar sein. Hat der Scheinerbe sich mit Hilfe des Erbscheins ins Grundbuch eintragen lassen, so tritt er nicht mehr als Erbe, sondern als eingetragener ...
  • Verwertung der Grundpfandrechte Voraussetzungen der Verwertung -  Wirksamer Erwerb eines Grundpfandrechts -  Nichtvorliegen einer rechtsvernichtenden Einwendung (z.B. Erfüllung) -  Fälligkeit des Grundpfandrechts, §§ 1193, 1141 ...
  • Gutgläubiger Erwerb der Hypo von einem Geisteskranken ... Könnte sich nach §§ 892, 1138 BGB richten. Jedoch schützen die Normen nur eintragungsfähige Rechte. Somit (-)
  • Ist ein isolierter Erwerb eines Hypothekenbriefes ... Nein § 952 II BGB
  • Wichtige Fallgruppen bei dem Zweiterwerb der Hypothek ... 1. Die Forderung ist wirksam entstanden, die Hypothek aber nicht.2. Die Forderung ist nicht wirksam entstanden, dafür aber die Hypothek.3. Weder Forderung noch Hypothek sind wirksam entstanden.4. Forderung ...