Regulierungen am Finanzmarkt (Fach) / HT (Lektion)
In dieser Lektion befinden sich 53 Karteikarten
Regulierungen am Finanzmarkt
Diese Lektion wurde von 80255 erstellt.
- Beschreiben Sie Insidergeschäfte? Veränderung von Handelsaktivitäten aufgrund von Insiderinformationen, welche wiederum nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind und erhebliche Auswirkungen auf Finanzinstrumente haben.
- Wie ist der Aufbau von Solvency 2 (Kernelemente)? P1 Quantitative Anforderungen Verwendung Standardformel P2 Qualitative Anforderungen Geschäfts- und Risikostrategie IKS Angemessener Aufbau- und Ablaufstruktur P3 Offenlegung, Markttransparenz & Marktdisziplin
- Welche Kennzahlen sind im Zuge von Basel 3 hinzugekommen? LR (Leverage Ratio) mind. 3% à EK/Geschäftsvolumen LCR (Liquidity Coverage Ratio) mind. 100% à hoch liquid Aktiva/kumulierte Nettoabfluss von Bargeld um nächsten Monat NSFR (Net Stable Funding Ratio) mind. 100% à stabile Refinanzierung/erforderliche stabile Refinanzierung
- Was sind die Ziele von FATCA/CRS? FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) CRS (Common Reporting Standard) Erhöhung der Steuerehrlichkeit der US Steuerpflichtigen Rechtliche Verpflichtung der ausländischen Banken durch eine privatrechtlich vertragliche Vereinbarung jeder einzelnen ausländischen Bank mit dem IRS (Internal Revenue Service) (Name FFI-Agreement) Zustimmung zum Abschluss des FFI-Agreements entsteht durch eine eigene FATCA-Abzugssteuer (30% auf US-Zahlung an ausländische Banken werden einbehalten).
- Die Kommission wird eine umfassende Strategie vorlegen, um die Hindernisse, die der Information von KMU + potentiellen Investoren über Finanzierung- bzw. Anlagemöglichkeiten im Wege stehen, zu beseitigen. Wie? EU-Weite Informationssysteme entwickeln, um KMU + Kapitalgeber zusammenbringen.
- Wie sollen grenzübergreifende Investitionen erledigt werden. · Rechtssicherheit + Marktinfrastruktur für grenzübergreifende Investitionen schaffen · Nationale Hindernisse beseitigen · Finanzstabilität + Aufsichtskonvergenz fordern · Internationale Investitionen erleichtern
- Eines der Grundprinzipien der EU? Freier Kapitalverkehr Stärkere Kapitalmärkte Mehr Investitionen XXX + übriger Welt freisetzen Finanzsystem Stabiler machen Kapitalmarktunion soll dazu beitragen KMU soll sich leicht Kapital verschaffen können Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden? Prospektrichtlinie modernisieren Risikokapital Fördern Fördern von Crowd Funding + Kreditfonds Solvency 2 Klassifizierung für europ. Infrastruktur anpassen Investitionen für private Anleger vermehren Europäischer Pass für Fonds Kreditvergabekapazität der Banken erhöhen Grenzüberschreitende Hindernisse beseitigen Der Weg zur Wachstum Wie? Finanzierung Start-Up (zb Crowd Funding) Frühe Expansionsphase Finanzierungen Unterstützung Kapitalsuchender KMU Kreditfonds
- Crowdfunding Vielzahl von Personen beteiligt sich mit kleinen Beträgen an Großer Idee. Geldgeber haben keinerlei Mitspracherecht. Zusammenführung von Unternehmer und Geldgeber erfolgt über Internetplattform.
- Crowdfunding Aufbau • Einsammeln von Spendengeldern (Crowddonating), Schenkungsmodell, spendenbasiert • Finanzierung durch den Abschluss von Kaufverträgen mit verpflichtender Vorauszahlung des Kaufpreises („Pre-purchase-Modelle“), vorleistungsorientiert • Gewährung von Vermögenswerten mit geringem Wert als Entgelt für die Zurverfügungstellung von Kapital („Reward-Modelle“), anerkennungsorientiert • Crowdlending (auch „kreditbasiertes Crowdinvesting“) Geld gegen Zinsen • Crowdinvesting (auch „Equity-Modell“) Geld gegen Beteiligung Bei derartigen Finanzierungsmodellen (lending und investing) können aufsichtsrechtliche Probleme auftreten. Je nach Ausgestaltung können konzessionspflichtige Tätigkeiten wie insbesondere nach dem BWG vorliegen oder der Tatbestand eines prospektpflichtigen Angebots im Sinne des KMG erfüllt sein.
- Beispiel für Crowdfunding Bsp: Firma GEA Freunde und Kunden haben dem Unternehmen privat Darlehn gegeben → FMA sah Bankgeschäft → nun ist der rechtliche Rahme geschaffen → Darlehen müssen nachrangig gestellt werden.
- Was ist die Grundlage für Crowdfunding in Österreich? ALTFG (Alternative Finanzierungs Gesetz) bildet den Rechtsrahmen für alternative Finanzierungen und somit auch für Crowdfunding. BEACHTE: Der Begriff „Crowdfunding“ ist im AltFG nicht explizit erwähnt! AltFG AltFG pro Projekt dürfen die Fonds nur € 5.000 investieren. Also die Grenzen kurz nennen
- AltFG/ Zulässigkeit der Ausgabe alternativer Finanzinstrumente: Emittenten sind berechtigt, alternative Finanzinstrumente auszugeben, sofern je Emission 1. der Gesamtgegenwert der öffentlich angebotenen alternativen Finanzinstrumente nicht den Betrag von € 1,5 Mio erreicht oder übersteigt und 2. die von einem einzelnen Anleger innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten entgegen genommenen Beträge einen Gesamtwert von € 5.000 nicht übersteigen, es sei denn, es handelt sich um einen professionellen Anleger oder um eine juristische Person, sofern sie nicht Verbraucher ist.
- Nennen Sie mind. 5 Anforderungen an AIFM? Transparenzanforderungen Risikomanagement Bewertungspflichten Interessenkonfliktmanagement Liquiditätsmanagement Vergütung
- Aktionsplan, Kapitalmarkt-Union? Ziel des Aktionsplanes war es in der EU offene, integrierte und leistungsfähige Finanzmärkte zu schaffen, auf denen der Wettbewerb den Anlegern größtmögliche Renditen verschafft, diese aber keinem übermäßig hohen Risiko ausgesetzt sind. Die Unternehmen sollten also so wenig wie möglich durch Vorschriften belastet werden, gleichzeitig aber wirksam kontrolliert werden. -> Hohes Maß an Anlegerschutz soll gewährt werden.
- Aktionsplan Kapitalmarktunion Die Kapitalmarktunion wird die dritte Säule der Investitionsoffensive für Europa stärken. Sie wird für alle 28 Mitgliedstaaten von Vorteil sein und zugleich auch der Wirtschafts-und Währungsunion zugutekommen, indem sie die wirtschaftliche Konvergenz fördert und wirtschaftliche Schocks im EuroRaum abzufedern hilft.
- Kapitalmarktunion Kapitalmarktunion wird helfen, Kapital in Europa zu mobilisieren und allen Unternehmen, insbesondere KMU, sowie Infrastrukturvorhaben und langfristigen nachhaltigen Projekten zuzuführen, die es braucht, um zu wachsen und Arbeitsplätze zu schaffen. Sie wird den: privaten Haushalten bessere Möglichkeiten zur Verwirklichung ihrer Altersversorgungsziele bieten; Finanzierung und Investitionsprojekte EUweit besser verknüpfen: Mitgliedstaaten mit kleinen Märkten und hohem Wachstumspotenzial können von einer besseren Kanalisierung von Kapital und Investitionen in ihre Projekte stark profitieren. Den Mitgliedstaaten mitweiter entwickelten Kapitalmärkten werden vermehrt grenzübergreifende Investitions und Sparmöglichkeiten zugute kommendas Finanzsystem stabiler machen:
-
- Kapitalunion (2) Integrierte Finanz u Kapitalmärkte Integrierte Finanz- und Kapitalmärkte können den Mitgliedstaaten, insbesondere im EuroRaum, helfen, die Auswirkungen von Schocks gemeinsam zu bewältigen. Durch Erschließung einer breiteren Palette an Finanzierungsquellen wird die Kapitalmarktunion dazu beitragen, dass finanzielle Risiken geteilt werden und die EU-Bürger und Unternehmen bei Bankenschrumpfungen künftig weniger verwundbar sind. Darüber hinaus ermöglichen weiter entwickelte Aktienmärkte im Gegensatz zu wachsender Kreditfinanzierung auf lange Sicht mehr Investitionen.
- Fazit Kapitalmarktunion Kurzum wird die Kapitalmarktunion Ersparnis und Wachstum besser miteinander verknüpfen. Sie wird Sparern und Investoren zu mehr Wahlmöglichkeiten und besseren Renditen verhelfen. Sie wird Unternehmen in den verschiedenen Phasen ihrer Entwicklung mehr Finanzierungsmöglichkeiten eröffnen.
- Warum lohnt sich die Kapitalmarktunion? Der potenzielle Nutzen wird schon an wenigen Beispielen deutlich. Verglichen mit den USA erhalten europäische KMU nur ein Fünftel so viel Finanzierung über die Kapitalmärkte. Wiesen die Risikokapitalmärkte in Europa eine ähnliche Tiefe auf, hätten zwischen 2009 und 2014 über 90Mrd.EUR für die Unternehmensfinanzierung zur Verfügung gestanden. Könnten EU Verbriefungen auf sichere Weise wieder auf das Emissionsniveau von vor der Krise gebracht werden, wären die Banken in der Lage, zusätzliche Kredite von mehr als 100Mrd.EUR an den Privatsektor zu vergeben. Die Kapitalmarktunion sollte dazu beitragen, dass sich KMU in der EU genauso leicht Kapital beschaffen können wie Großunternehmen, die Investitionskosten und der Zugang zu Anlageprodukten EUweit konvergieren, die Mittelbeschaffung über die Kapitalmärkte immer geradliniger wird und der Kapitalbeschaffung in anderen Mitgliedstaaten keine unnötigen rechtlichen oder aufsichtlichen Hürden mehr im Wege stehen.
- Nennen Sie 10-15 Akteure am Kapitalmarkt? • Finanzinstitute (KI, WPF, WPDLU, Zentralbanken) • Börse (Börsengesetz: zb Insiderhandel) • Anleger (kleine, Institutionelle, Qualifizierte) • Depotbank • Fonds • Broker • Robo-Adviser (Regulierung wird noch geprüft) • Technologie (Algorithmus, Hochfrequenzhandel, Robo-Adviser→Technologie immer hinten nach • Börse • Emittenten • Aufsicht (FMA, EK-Aufsicht) • Wirtschaftsprüfer • Ratingagenturen • Clearinghäuser • Transaktionsregister • Crowd Funding Plattformen • AiF (ELTIF, EUVECA, EUSEF) für Investitionen in KMU • Multilaterale Handelssysteme • Staatskommissar • Gauner (AeW Anlegerentschädigung) • Whistle Blower
- Amerika / die Abfolge der Gesetze 1927 McFadden Act 1933 Glass-Steagall Act 1956 Bank Holding Company Act 1999 Gramm-Leach-Bliley Act 2010 Dodd-Frank-Act
- Ziele von Dodd Franks Act / wesentliche Punkte Förderung der Finanzstabiliität Verbesserung der Rechenschaftspflicht und der Transparenz im Finanzsystem Beseitigung der Annahme eines „Too Big To Fail“, wonach komplexe Finanzinstitute in Schwierigkeiten mit staatlicher Hilfe rechnen können. Schutz des Steuerzahlers/Verbrauchers vor unlauteren Praktiken von Finanzdienstleistern
- Sarbanes Oxley Act-(Sox) / Welche Richtlinien gibt es? Wie war die Entstehung? 2001 Bilanzskandale: Enron und Worldkom – Erschütterung des Vertrauens der Anleger und der Öffentlichkeit – Reaktionen auf diese Skandale. 2002 Sarbanes Oxley Act, unterzeichnet von Präsedent George W. Bush Tiefgreifende Reform des US-Kapitalmarktrechts seit Securities Exchange Act 1933 Finanzberichterstattung börsennotierter Unternehmen verbessern Verantwortlichkeit von Managern, Board of Directors und Wirtschaftsprüfern definiert Leistungsfähige Kontrollen und schärfere Sanktionen Kosten-Nutzen Diskussion Vertrauern der Anleger wiederherstellen Gültig für inländische und ausländische Unternehmen deren WP an US-Börsen gehandelt werden Ebenso außerbörsl. WP mit Eigenkapitalcharakter (Equity Securities) Public Offering Tochterunternehmen
- Kernelement von SOX • Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) – Aufsichtsbehörde sorgt für Unabhängigkeit und Qualität der Wirtschaftsprüfer. • Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer • Corporate Responsibility – Unabhängige Audit Commitees – Überwachung der Rechnungslegung – Mitarbeiterbeschwerden – vollständige und richtige Informationen müssen veröffentlicht werden. • Erweiterte Offenlegungspflichten – bilanzunwirksame Geschäfte und Verpflichtungen müssen der Börsenaufsicht gemeldet werden – Implementierung von IKS – Code of Ehtics. • Interessenskonflikte – Maßnahmen zu Verhinderung • Comission Resources and Authority – Regelungen für den Haushalt der Börsenaufsicht (SEC) • Studies and Reports – Verpflichtung regelmäßige Berichte zu liefern • Corporate and Criminal Fraud Accountability – höhere Strafeb für Nichteinhaltung der Aufbewahrungspflicht. • White Collar Crime Penalty Enhancements – höheres Strafmaß für Wirtschaftsverbrechen • Corporate Tax Returns – Einkommenssteuererklärung des Unternehmens ist vom CEO zu unterzeichnen. • Corporate Fraud Accountability – zeitlich befristetes Berufsverbot für Manager möglich
- Volcker Rule? Wesentliches Ziel der Volker Rule ist es, den Eigenhandel der Banken massiv zu begrenzen und Kreditinstituten ein Engagement in Hedgefonds und Private Equity Fonds erheblich zu erschweren oder gänzlich zu untersagen.
- Aufgaben der europäischen Aufsichtsbehörden: Ausarbeitung gemeinsamer Aufsichts- und Regulierungsstandards Gewährleistung einer angemessenen Anwendung der für den Finanzsektor geltenden Vorschriften Verbesserte und harmonisierte Finanzaufsicht im Europäischen Binnenraum „Peer Reviews“ nationaler Aufsichtsbehörden zur Sicherung der Kohärenz der Aufsichtsergebnisse Verfolgung der Marktentwicklung Förderung des Einleger- und Anlegerschutzes Mitwirkung bei der Überwachung von Systemrisiken, Rettungs- und Sanierungsplänen Entwicklung von Verfahren für die Sanierung insolvenzbedrohter Institute Übernahme von Aufgaben, die den ESAs in EU-Rechtsvorschriften übertragen werden Förderung der Transparenz, Einfachheit und Fairness auf den Märkten ESFS (Europäisches System für Finanzaufsicht) soll Finanzstabilität erhalten, für Vertrauen in das Finanzsystem insgesamt und für einen ausreichenden Schutz der Verbraucher sorgen
- MIFID 1 und 2/ Welche Erneuerungen sind gekommen Wesentliches Ziel der MiFID II: Stärkung des Anleger- und Investorenschutzes. MiFID II verfolgt dieses Ziel vor allem durch die systematische Trennung von abhängiger und unabhängiger Anlageberatung.
- 5 Kernaussagen der MiFID II Regelungen 1. Anlegerschutz -Produktkonzeption; –kein Zuwendungsverbot; -Sprachaufzeichnung in Anlageberatung 2.Markttransparenz -Vor-/Nachhandelstransparenz; -Reporting / Meldewesen 3. Marktinfrastruktur -Organized Trading Facility (OTF); -Algorithmushandel / Hochfrequenzhandel 4. Datenkonsolidierung -Reporting; -Spezifikation der Daten, Formate & Standards 5. Interventionen -Interventionsmöglichkeiten -Produkte / Vertrieb
- Investmentfonds & Corporate Governance / Wie kann die Qualität von Fonds Corporate Governance – Verwaltung fremden Vermögens bedarf gewisser Sorgfaltspflichten. Führung und Kontrolle – Wie soll ein Unternehmen bestmöglich geführt werden. Organisation entsprechend gestalten, dass Fehlentwicklungen vermieden bzw. erkannt und abgestellt werden können. Im Asset Management (z.B. Investmentgeschäft): Anlegerinteressen bestmöglich wahren. Bei Interessenskonflikt hat das Anlegerinteresse Vorrang. Anlegerrisiko reduzieren. InvFG enthält zahlreiche Maßnahmen um das Anlegerrisiko zu reduzieren. Aufbau einer KAG in Bezug auf Investmentgeschäft
- Die Kapitalanlagegesellschaft hat in Bezug auf das Investmentgeschäft: so aufgebaut und organisiert zu sein, dass das Risiko von Interessenkonflikten zwischen der Gesellschaft und ihren Kunden, zwischen verschiedenen Kunden der Gesellschaft, zwischen einem ihrer Kunden und einem Fonds oder zwischen zwei Fonds, die den Interessen der Fonds oder denen der Kunden schaden, möglichst gering ist; recht und billig im besten Interesse der von ihr verwalteten Fonds und der Integrität des Marktes zu handeln und alle für die Ausübung ihrer Tätigkeit geltenden Vorschriften im besten Interesse der Anleger und der Integrität des Marktes einzuhalten; Ihre Tätigkeiten mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im besten Interesse der von ihr verwalteten Fonds zu erbringen; sich um die Vermeidung von Interessenkonflikten zu bemühen und dafür zu sorgen, dass bei unvermeidbaren Interessenkonflikten die von ihr verwalteten Fonds nach Recht und Billigkeit behandelt werden, und über die für eine ordnungsgemäße Geschäftstätigkeit notwendigen Mittel und Verfahren zu verfügen und wirksam einzusetzen.
- Maßnahmen zur qualitativen Leistungserbringung Investmentgeschäft ist konzessioniertes Bankgeschäft (§ 1 Abs 1 Z 13 BWG) Qualifikation der Geschäftsleiter (§ 5 BWG, § 20 Abs 6) Organisatorische Maßnahmen (§ 2 Abs 12 Z 1) Sachkenntnis, Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit im besten Interesse des Fonds (§ 2 Abs 14 Z 2) Ressourcenvorhalt (§ 2 Abs 14 Z 4) Delegation nur an qualifizierte Dritte (§ 3 Abs 3)
- Investmentregelungen (zwecks Reduktion Anlegerrisiko) Veranlagung nach dem Grundsatz der Risikostreuung und unter Beachtung strenger Anlagebestimmungen; Verfügungsbeschränkungen (zB Verpfändungsverbot, Verbot von Leerverkäufen); Regelungen betreffend Mitarbeitergeschäfte; Risikomanagement im Zusammenhang mit Derivaten;
-
- Funktionstrennung zum Schutz der Anteilscheininhaber Trennung zwischen der Verwaltung (KAG) und der Verwahrung (Depotbank) des Fondsvermögens; Bewertung des Fondsvermögens liegt nicht in der Hand des Verwalters (KAG), sondern ist Aufgabe und Verantwortung der Depotbank; Errichtung von Vertraulichkeitsbereichen
- Offenlegungsverpflichtungen (Transparenz) und Unabhängige Beaufsichtigung – Vollständiger Prospekt und KID – Rechenschaftsbericht und Halbjahresbericht – Fondsbestimmungen – individuelles Auskunftsrecht – besondere Hinweispflichten in Werbeschriften – Veröffentlichung des Rechenwerts Unabhängige Beaufsichtigung – Intern: Interne Revision, Compliance, Aufsichtsrat – Extern: Wirtschaftsprüfer, FMA
- Betreffend Arbeitnehmer: (FOLIE 15) Zusätzliche Informations- und Mitteilungspflichten • Diese treffen den Manager wenn der von ihm verwaltete Fonds die Kontrolle über ein Unternehmen erlangt, d.h. über 50 % der Stimmrechte verfügt. • Dann muss der Manager neben der zuständigen Behörde seines Herkunftsmitgliedstaates auch das Unternehmen selbst und die übrigen Anteilseigner über - den Erwerb der Kontrolle, - die Bedingungen unter denen die Kontrolle erlangt wurde, - das Datum an dem die Kontrolle erlangt wurde, - den Namen des Managers dessen Fonds die Kontrolle erlangt hat, - die Strategie zur Vermeidung und Steuerung von Interessenkonflikten, insbesondere zwischen dem Manager, dem Fonds und dem Unternehmen, sowie - die externe und interne Kommunikationspolitik in Bezug auf das Unternehmen, insbesondere gegenüber den Arbeitnehmern, in Kenntnis setzten.
- Folie 15 (Weiter) Private Equity • Zudem muss der Manager die Geschäftsführung des Unternehmens auffordern, - den Arbeitnehmervertretern (z.B. dem Betriebsrat) bzw. den Arbeitnehmern diese Informationen mitzuteilen und - nach besten Kräften sicherstellen, dass dies auch tatsächlich durch die Geschäftsführung hinreichend erfolgt • Gegenüber dem Unternehmen und den Anteilseignern besteht die zusätzliche Pflicht, - diesen die Absichten hinsichtlich der zukünftigen Geschäftsentwicklung des Unternehmens darzulegen - die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Beschäftigung, einschließlich wesentlicher Änderungen der Arbeitsbedingungen darzulegen - wiederum die Geschäftsführung aufzufordern, die Arbeitnehmervertreter bzw. die Arbeitnehmer ebenfalls entsprechend zu informieren.
- (FOLIE 16) Besondere Bestimmungen hinsichtlich des Jahresberichtes Für den Fall, dass ein Fonds Kontrolle über ein nicht börsennotiertes Unternehmen ausübt, müssen in den zu erstellenden Jahresbericht des betroffenen Unternehmens und des Fonds, der die Kontrolle ausübt, in Bezug auf das Unternehmen Angaben über ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Geschäftsverlaufs sowie der Lage am Ende des vom Jahresbericht abgedeckten Zeitraums, Ereignisse von besonderer Bedeutung, die nach dem Abschluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, - die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft und - Informationen betreffend den Erwerb eigener Anteile aufgenommen werden Jahresberichte müssen den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden.
- Ausnahmen von der Kapitalmarkt-Prospektpflicht + Grenzen genau wissen · Mindestbetrag oder Mindeststückelung € 100.000 pro Anleger · Gesamtgegenwert in der Union weniger als € 250.000 · ausschließlich an qualifizierte Anleger · an weniger als 150 natürliche oder juristische Personen pro EWR-Vertragsstaat · Geschäftsanteile an einer Genossenschaft, die einem Revisionsverband angehört, über einen Gesamtgegenwert von weniger als € 750.000
- Die Folge der Kapitalmarktpublizitäts-RL (2001/34/EG)? / Was sind die 4 großen Rahmen-RL Mehrere RL wurden durch die Kapitalmarktpublizitäts-RL zusammengefasst. Die von der FSAP zur Verwirklichung des Binnenmarktes in Aussicht gestellten Maßnahmen wurden 2003-2007 ergriffen. In der Folge 4 Rahmenrichtlinien: · Marktmissbrauchs-RL, · Prospekt-RL, · MiFID-RL (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente), · Transparenz-RL
- Welche Rechtsnormen regeln die Private Equity Fonds • AIFMG (Alternative Investmentfond Manager Gesetz) • EUVEKA • und alle Internationalen wissen…. • (FOLIE 12) PE-Fonds waren bis Juli 2013 weitgehend unreguliert und nicht harmonisiert • Juli 2013: nationale Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) • AIFMD gilt auch für Private Equity Fonds! • AIFMD enthält spezielle Regelungen für Private Equity Fonds : - Erstmals Konzessionierung/Registrierung eines PE-Managers- Erstmals Transparenzpflichten - Verbot der Zerschlagung von Unternehmen (Asset-Stripping) - Mitteilungspflichten - Jahresabschluss
- Allgemeine Mitteilungspflichten Erreicht, überschreitet oder unterschreitet ein Fonds durch Erwerb, Verkauf oder Halten von Anteilen an einem nicht börsenotierten Unternehmen (das kein KMU ist) unmittelbar bestimmte Schwellenwerte (10%, 20%, 30%, 50%, 75%) hat der Manager dieses Fonds innerhalb von 10 Tagen ab dem Erreichen der Schwelle die zuständige Behörde des Managers über den Anteil an den Stimmrechten des Unternehmens in Kenntnis zu setzen. Anwendung erst wenn Zielunternehmen folgende Voraussetzungen erfüllt: - mindestens 250 Mitarbeiter und - Jahresumsatz mehr als EUR 50 Mio oder Bilanzsumme mehr als EUR 43 Mio > also kein KMU
- Private Equity / Ziel ist der IPO • Private Equity-Geber wird zum Partner des Unternehmers. Im Rahmen der Venture Capital-Finanzierung stellt der Kapitalgeber zugleich auch Managementunterstützung (Venture Management) zur Verfügung, dies nicht zuletzt auch mit dem Hintergedanken, das eigene „Wagnisengagement“ unter Kontrolle zu halten • Das Engagement ist zeitlich begrenzt, da sich die Investition weniger auf die Ausschüttung von laufenden Erträgen oder gar eine Zinsrendite als vielmehr auf die Realisierung der Steigerung des Unternehmenswertes nach Ablauf des Investitionszeitraums richtet • Der Return on Investment wird durch den „Exit“ realisiert, der sich klassischerweise entweder im Wege des Börsengangs (IPO) oder des Anteilsverkaufs an einen industriellen oder strategischen Investor vollzieht, aber auch in Form des Rückverkaufs der Anteile an die Altgesellschafter oder des Anteilsverkaufs an eine andere Private Equity Gesellschaft • Dabei gilt der Börsengang (im Vergleich zum Anteilsverkauf) als der „Königsweg“, da er die höchste Rendite verspricht. Das „Going Public“ ist mithin der wichtigste Renditetreiber für den Einsatz von Private Equity • Private Equity bezieht seine „Fantasie“ letztlich aus seiner Metamorphose in „Public Equity“
- Compliance in Wertpapierfirmen Compliance wird als systematisches Konzept definiert, das der Sicherstellung gesetzestreuen Verhaltens dient. Der Begriff Compliance leitet sich von dem englischen Verb „to comply with“ ab und wird übersetzt mit „in Übereinstimmung mit dem Gesetz handeln“. Compliance-Funktionen • Gesetzlich verankert: Überwachungsfunktion und Beratungsfunktion • Keine gesetzliche Grundlage, aber modernes Compliance-Verständnis: Schutzfunktion, Qualitätssicherungsfunktion und Marketingfunktion
- Anforderungen der MiFID an die Compliance-Organisation • Compliance-Organisation: Einrichtung einer Compliance-Stelle mit Benennung eines Compliance-Beauftragten • Unabhängigkeit der Compliance-Stelle: Funktionstrennung, Weisungsunabhängigkeit und Vergütung • Ausstattung der Compliance-Stelle: mit notwendigen Befugnisse, Ressourcen und Fachkenntnisse sowie Zugang zu allen für sie relevanten Informationen
- Geldwäscherei / Terrorismusfinanzierung Jeder Finanz- und Wirtschaftsplatz birgt in sich das Risiko, für Geldwäscherei missbraucht zu werden. Unter Geldwäscherei versteht man das Verschleiern des illegalen Ursprungs von Erträgen aus kriminellen Aktivitäten, sogenannten Vortaten. Geldwäscherei geschieht in drei Stufen: - Zunächst wird die durch Straftaten erlangte Bargeldmenge in den Finanz- oder Wirtschaftskreislauf eingebracht - In der nächsten Stufe wird das Vermögen in einer Vielzahl von Transaktionen hin und her geschoben, sodass die Herkunft nur mehr schwer nachzuvollziehen ist - In der dritten Phase werden die Gelder als Produkt rechtmäßiger Geschäftstätigkeit in den Wirtschaftskreislauf eingebracht. Einer Schätzung des Internationalen Währungsfonds zufolge stammen zwischen zwei und fünf Prozent des Weltbruttoinlandprodukts aus illegalen Quellen. Schwerer festzumachen ist der Umfang der Terrorismusfinanzierung. Darunter versteht man das Bereitstellen von (auch legalen) Vermögenswerten zur Ausführung eines terroristischen Aktes. Im Zuge der Ermittlungen nach den Attentaten des 11. September 2001 konnten aus den Finanzströmen vor diesen Attentaten Rückschlüsse auf internationale Verbindungen und auf die Planung gezogen werden. Seither versucht man, Kapitalströme für terroristische Zwecke zu verhindern und terroristischen Organisationen die Verfügungsgewalt über ihr Vermögen zu entziehen.
- Ratingagenturen (Rotation) Allgemein: Ratingagenturen spielen auf den Finanzmärkten von heute eine wichtige Rolle. Ihre Ratings beeinflussen das Verhalten von Anlegern, Kreditnehmern, Emittenten und Regierungen unmittelbar. So kann die Herabstufung eines Unternehmens Folgen für die Höhe des Eigenkapitals haben, das eine Bank vorhalten muss, und die Herabstufung von Staatsanleihen die Kreditaufnahme eines Landes verteuern. Rotation: Mehr Wettbewerb und Rotation bei einigen Ratings wird vorgeschrieben Für komplexe strukturierte Finanzinstrumente sind zwei Ratings von zwei verschiedenen Ratingagenturen vorgeschrieben. Emittenten sollen im Fall von zwei Ratings prüfen, mindestens eine Ratingagentur mit weniger als 10 Prozent Marktanteil zu beauftragen. Ratings für Wiederverbriefungen müssen spätestens alle vier Jahre von einer neuen Agentur erstellt werden (Als Wiederverbriefungen sind komplexe Verbriefungen zu verstehen, die auf anderen „klassischen“ Verbriefungen aufbauen und üblicherweise dazu dienen, bestehende Verbriefungspositionen mit mittlerem Risiko in neue Titel zu verpacken).
- AIFMG oder AFMG / Welche Fonds darf man an Privatkunden vertreiben? Ein AIFM kann in Österreich Anteile von gemäß § 29 AIFMG bewilligten AIF an qualifizierte Privatkunden vertreiben, sofern er über eine Konzession gemäß AIFMG verfügt und wenn für den AIF - keine Hebelfinanzierung oder - eine Hebelfinanzierung, die den Nettoinventarwert des AIF nicht um mehr als 30 vH übersteigt, eingesetzt wird.
- § 49 AIFMG regelt den Vertrieb - von EU-AIF aus anderen Mitgliedstaaten und Nicht-EU-AIF durch österreichische AIFM - von AIF durch EU-AIFM mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder durch Nicht-EU-AIFM Voraussetzungen: - AIF ist in seinem Herkunftsstaat zum Vertrieb an Privatkunden zugelassen - AIF ist in Österreich an professionelle Kunden zugelassen - AIF ist materiell einem gemäß § 48 (1) in Österreich für den Vertrieb an Privatkunden zulässigen Fondstypen gleichwertig
- § 52 AIFMG: Einem potentiellen Erwerber vor Vertragsabschluss sowie jedem interessierten Anteilinhaber eines gemäß § 48 oder § 49 AIFMG vertriebenen AIF sind - die Angaben gemäß § 21 AIFMG (Prospekt) - sowie allenfalls das zu erstellende KID oder der Vereinfachte Prospekt - , der zuletzt veröffentlichte Rechenschaftsbericht - und der anschließende Halbjahresbericht, sofern er veröffentlicht ist, kostenlos zur Verfügung zu stellen.
- Was ist Geldwäscherei? / Geldwäscherei / 4 Richtlinien Definition der Geldwäsche (§ 165 StGB) · Wer Vermögensbestandteile, die aus einem Verbrechen oder bestimmten Vergehen herrühren, verbirgt oder ihre Herkunft verschleiert, [...], ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. · Zu bestrafen ist auch, wer wissentlich solche Vermögensbestandteile an sich bringt, verwahrt, anlegt, verwaltet, umwandelt, verwertet oder einem Dritten überträgt. · Auch „Eigengeldwäsche“ ist seit der StGB-Novelle 2010 strafbar (die „gewaschenen Vermögensbestandteile“ stammen aus von der Person selbst begangenen Straftaten).
-
