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Recht (Fach) / Rechtsbehelf, Rechtsmittel (Lektion)
Definitionen, Eigenschaften, Arten
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- Definition Rechtsbehelf Die Möglichkeit eine durch Verwaltungsbehörden/Gericht getroffene Entscheidung (Verwaltungsakt, Bescheid, Urteil), durch eine höhere Instanz überprüfen zu lassen.
- Eigenschaften Rechtsbehelf Eine getroffene Entscheidung wird durch eine höhere Instanz nachgeprüft Durch einlegen des Rechtsbehelfs kein Eintritt der Rechtskraft
- Arten Rechtsbehelf Widerspruch, Einspruch, Erinnerung Klage Berufung Revision Sprungrevision Beschwerde
- Rechtsmittel Definition Das Rechtsmittel ist ein Rechtsbehelf, durch den erreicht wird, dass ein höheres Gericht die angefochene Entscheidung nachprüft.
- Rechtsmittel Arten Berufung Revision Beschwerde Sprungrevision
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