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Jahresabschluß (Fach) / Kontrollfragen Jahresabschluß III (Lektion)

Informatorische Grundlagen

Diese Lektion wurde von Zubaza80 erstellt.

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  • Welche Bedeutung hat die Buchführung für den Jahresabschluss ? Buchführung -> Abschluss der Konten über SBK u. GuV-Konto -> Grundlage für Bilanz u. GuV Bilanz grundsätzlich auch aus Inventur ableitbar (allerdings: umständlich u. fehlerhaft) GuV ohne Buchführung nicht aufstellbar
  • Nennen Sie Beispiele für Vorschriften im HGB, wie die Buchführung beschaffen sein muss! § 239 I HGB: Lebende Sprache § 239 II HGB: Aufzeichnungen müssen vollständig, richtig, zeitgerecht u. geordnet sein § 239 III HGB:  Veränderung so, dass ursprüngliche Eintragung feststellbar bleibt § 257 I,IV HGB: geordnete Aufbewahrung der Unterlagen § 238 HGB
  • Welche Bedeutung hat die Inventur für den Jahresabschluss? Feststellung v. Bestandsveränderungen, Kontrolle der Buchwerte Bilanz kann aus Inventur abgeleitet werden, GuV nicht
  • Klassifizieren und beschreiben Sie die verschiedenen Methoden der Bestandsaufnahme ( Inventur) ! Körperlich (messen, zählen, wiegen) vs. buchmäßig (Aufzeichnungen in Buchhaltung / anhand von Belegen) Vollerhebung ( Regelfall) vs. Stichprobenerhebung -> Umfang Permanente Inventur -> Zeitpunkt
  • Geben Sie die Anwendungsbereiche für die körperliche und die buchmäßige Bestandsaufnahme an! körperlich: bei allen physischen VG inkl. Rechte, die in Urkunden verbrieft sind, Wechsel, Schecks, Wertpapiere buchmäßig: alle weiteren VG u. Schulden (Grundstücke, Rechte, Bankguthaben, Schulden)
  • Unter welchen Voraussetzungen sind Stichprobenerhebungen zulässig ? § 241 I HGB: wenn Verfahren nach GoB gewählt wird und Aussagewert des Inventars dem Aussagewert eines körperlich erfassten Inventars entspricht anerkanntes mathematisch-statistisches Verfahren
  • Charakterisieren Sie die verschiedenen Methoden der körperlichen Bestandsaufnahme! Unter welchen Voraussetzungen sind diese zulässig ? Stichtagsinventur? ...Regelfall (§240 I, II HGB)
  • Charakterisieren Sie die verschiedenen Methoden der körperlichen Bestandsaufnahme! Unter welchen Voraussetzungen sind diese zulässig ? Ausgeweitete Stichtagsinventur (Abschn. 5.3 Abs.1 EstR) - Körperliche Bestandsaufnahme i.dR - innerhalb v. 10 Tagen vor o. nach dem Bilanzstichtag - Veränderungen zum Bilanzstichtag müssen nachgewiesen werden
  • Charakterisieren Sie die verschiedenen Methoden der körperlichen Bestandsaufnahme! Unter welchen Voraussetzungen sind diese zulässig ? Permanente Inventur ? (§§ 241 II HGB, Abschnitt 5.3 Abs. 2-4 EstR) §241 II HGB: körperliche Bestandsaufnahme an irgendeinem Tag im Jahr Soll Bestand lt. Lagerbuchführung gilt als Bestand am Bilanzstichtag Voraussetzungen: - Lagerbuchführung (Bestand, Zu und Abgänge, Belege) - mind. einmal pro Jahr körperliche Bestandsaufnahme - Berichtigung der Lagerbuchführung nach Bestandsdifferenzen - nicht anwendbar bei: - Beständen mit unkontrolliertem Abgang - besonders wertvollen Beständen  
  • Charakterisieren Sie die verschiedenen Methoden der körperlichen Bestandsaufnahme! Unter welchen Voraussetzungen sind diese zulässig ? vor- und nachverlagerte Stichtagsinventur  (§241 III HGB, Abschn. 5.3 Abs. 2-4 EstR) - keine körperliche Bestandsaufnahme - innerhalb der letzten drei Monate vor oder der beiden ersten Monate nach Bilanzstichtag, sowie - wertmäßige Fortschreibung bzw. Rückrechnung des Bestandes auf Bestand am Bilanzstichtag - nicht anwendbar bei unkontrollierbarem Abgang wie Schwund, Verdunsten usw. - Bei besonders wertvollen Beständen (nach Unternehmensverhältnissen)
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  • Unter welchen Voraussetzungen kann beim beweglichen Anlagevermögen auf die jährliche körperliche Bestandsaufnahme verzichtet werden? § 241 II HGB: - keine körperliche Bestandsaufnahme notwendig - wenn durch Verfahren nach GoB gesichert werden kann, - dass Bestand des VG nach Art, Menge u. Wert festgestellt werden kann - konkretisiert in EstR Abschnitt 5.4, Absatz 5 - bei Führung eines Bestandsverzeichnisses, in dem jeder - Tag der Anschaffung o. Herstellung des VG - Höhe der AK oder HK -Tag des Abgangs -Festwerte