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Jahresabschluß (Fach) / Kontrollfragen Jahresabschluß II (Lektion)
- Nennen Sie die wichtigsten handeslrechtlichen sowie steuerrechlichen Rechnungslegungsvorschriften ! Handelsrecht: - 3. Buch des HGB - alle Kaufleute.. §§ 238-263 - Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaft: §§ 264-335b - Genossenschaften: §§ 336-339, Banken/Kreditinstitute §§ 340 ff. - Spezialgesetze : AktG, GmbHG, GenG, Steuerrecht: -AO (§§ 140-148), EstG (§§ 4 ff.), EstR -> Abgabenordnung
- Nach welchen Kriterien differenziert der Gesetzgeber die handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und wie lassen sich diese begründen ? - Rechtsform (Schutzfunktion) - Größe ( Schutzfunktion) - Branche (ökonomische u. volkswirtschaftliche Relevanz spezieller Branchen) - allgemein: je stärker sich Fehlentscheidungen der Unternehmensführung auswirken, desto schärfere Vorschriften ( abgeleitet aus der Schutzfunktion)
- Nennen sie je zwei Beispiele für rechtsform- und größenabhängige Reglungen ! rechtformabhängig : - Einzelkaufleute: verkürzte Bilanz aufstellen (§ 247 HGB) - Kapitalgesellschaften: Zusätzliche Vorschriften ( §§ 264-268 HGB) z.B. die Aufstellung eines Lageberichts oder Anhangs größenabhängig: - Erleichterungen für bestimmte Einzelkaufleute - § 241a (keine Buchführungspflicht bei bestimmten Umsatz/Gewinn ) keine Abschlußerstellungspflicht -> Einnahmeüberschussrechnung - Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften: - § 264 I, S.4 (kein Lagebericht, Frist zur Aufstellung kürzer )
- Was sind die Inernational Financial Reporting Standards (IFRS/IAS) und welche Bedeutung haben sie für deutsche Unternehmen und den deutschen Gesetzgeber - internationale Rechnungslegungsvorschriften - §315 a Abs. 1 und 2: Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen Konzernabschluß nach IFRS aufstellen Bedeutung ? Reformdruck
- Was versteht man unter dem Maßgeblichkeitsprinzip: - im Steuerrecht geregelt (§5 Abs.1, S.1 EstG) - Sachverhalte im JA sind im Steuerrecht grundsätzlich genauso zu behandeln wie im Handelsrecht - solange keine zwingenden steuerrechtlichen Vorschriften ein Abweichen verlangen
- Welche Bedeutung haben steuerrechtliche Vorschfiften für die handeslrechtlichen Beziehungen - prinzipiell keine ( früher anders: umgekehrte Maßgeblichkeit) - aber Kostendruck: "Einheitsbilanz"
- Welche Bedeutung haben die GoB für den handelsrechtlichen Jahresabschluss? Beschreiben und beurteilen Sie die Methoden zur Ermitllung der GoB! - gesetzliche Reglungen können nicht lückenlos sein - Fälle, in denen keine gesetzliche Regelung vorliegt - muss ein Verfahren gewählt werden, das dem GoB entspricht (§238 HGB) - Grundsätze Ordnungsgemäßer Buchführung= unbestimmter Rechtsbegriff - Auslegungsmethoden: induktiv, deduktiv, hermeneutisch
- Welche Bedeutung hat die zivilrechtliche und steuerrechtliche Rechtssprechung für die Bilanzierung? - oberste Instanzen entdcheiden in Präzedenzfällen: - Zivilrecht: Bundesgerichtshof - Steuerrecht: Bundesfinanzhof - darüber hinaus: Bundesverfassungsgericht - Urteile werden zur Auslegung der Vorschriften herangezogen ( siehe hermeneutische Methode)
- Erläutern Sie, wer nach handelsrechtlichen und wer nach steuerrechtlichen Vorschriften buchführungs- und bilanzierungspflichtig ist! Handelsrecht: alle Kaufleute sind buchführungspflichtig (§238 HGB) und bilanzierungspflichtig (§242 HGB) - Ausnahme: §241a HGB (keine buchführungspflicht bei Umsatz unter 500.000 € u. Gewinn unter 50.000 € -> keine Abschlusserstellungspflicht - Steuerrecht: abgeleitete Steuerrechlcih B-/Bpflicht (§140 AO): alle Unternehmer, die nach anderen Gesetzen B-/B-pflichtig sind (wenn nach HGB, dann auch für steuerliche Zwecke) - Orginäre steuerrechtliche B-/B-Pflicht (§ 141 Abs. 1 AO): Wenn nicht nach HGB, dann erst ab bestimmten Umsatz oder Gewinn für steuerliche Zwecke -> Umsatz pro Jahr unter > 500.000 Euro oder -> Gewinn aus Gewerbetrieb pro Jahr über 50.000 und weitere
- Was versteht man unter einem Ist-, Kann- und Formkaufmann? Wer von diesen Kaufleuten ist buchführungs- und bilanzierungspflichtig ? §§ 238 bzw. 242 HGB "Jeder Kaufmann" IstKaufmann: § 1 HGB - § 1 Abs.1 HGB " Wer ein handelsgewerbe betreibt - § 1 Abs. 2 HGB "Gewerbebetrieb, der einen in kaufmännischer Weise eingerichtetn Geschäftsbetrieb erfordert - nicht einzelnes Merkmal entscheidend: Gesamtbild des Betriebes - Indizien... Umsatz, Art der Tätigkeit, Betriebsstruktur, Höhe der Anlagen- und Betriebskapitals - Abgrenzung Freiberufler- Gewerbebetrieb -> §18 EstG Kannkaufmann: §§ 2,3 HGB : freiwillige Eintragung ins Handelsregister Formkaufmann: § 6 HGB : - Handelsgesellschaften (z.B. GmbH, AG)
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