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sozialstrukturanalyse (Fach) / Max Weber (Lektion)
Grundlegenden Theorien zur Analyse der Sozialstruktur; von Marx zu Weber über Geißler, Geiger, Schelsky zu Boudon und Bourdieu
Diese Lektion wurde von LorenaSarter erstellt.
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- Hauptwerke Max Weber Wirtschaft und Gesellschaft - 1922 Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus - 1905 Die Wirtschaftsethik der Weltreligionen
- Macht nach Weber Chance eines/mehrer Menschen den eigenen WIllen im Gemeinschaftshandeln auch gegen Widerstand durchzusetzen
- Abgrenzung zu Marx - ökonomisch bedingte Macht ist nicht gleich Macht! - ökonomische Macht als Folge vorhandener Macht möglich! - Macht wird nicht nur zu ökonomischen (Bereicherungs-)zwecken erstrebt - Macht wird auch ihrer "Selbstwillen" gewertet/erstrebt - Streben nach Macht oft mitbedingt durch soziale Ehre (bringt Macht mit sich) --> nicht jede Macht bringt soziale Ehre --> nicht nur Macht ist Grundlage sozialer Ehre --> soziale Ehre kann Basis von (ökonomischer) Macht sein - Rechtsordnung kann auch Ehre garantieren - Rechtsordnung wirkt auf Machtverteilung ein - soziale Ordnung
- Definition Soziale Ordnung - Weber Art, wie sich soziale Ehre in einer Gemeinschaft zwischen typischen Gruppen der daran Beteiligten verteilt
- Phänomene der Machtverteilung innerhalb einer Gemeinschaft Klassen, Stände, Parteien
- Merkmale Klassen - Mehrzahl von Menschen ist spezifisch ursächliche Komponente ihrer Lebenschancen gemein - Darstellung der Komponente durch ökonomischen Güterbesitz und Erwerbsinteressen - Darstellung unter den Bedingungen des (Güter-/Arbeits-) Markts --> Verfügung über sachlichen Besitz auf dem Markt schafft unterschiedliche Lebenschancen --> Besitz und Besitzlosigkeit als Grundkategorie aller Klassenlagen
- Klassenlage - weitere Infos Differenziert über Art des zum Erwerb verfügbaren Besitz und den auf dem Markt anzubietenden Leistungen (also auch durch Besitz und dem Sinn, der der Verwendung von diesem zugeteilt wird) Klassenlage = Marktlage
- Klassenlage - Gemeinsamkeiten Art der Chance auf dem Markt stellt die gemeinsame Bedingung des Schicksals der Einzelnen dar Menschen, die keine Chance der eigenen Verwertung von Gütern oder Arbeit auf dem Markt haben, sind keine Klasse sondern Stand! Klasse geschaffen durch ökonomische, marktgebundene Interessen
- Klasseninteresse aus der Klassenlage mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit folgende faktische Interessenrichtung eines gewissen Durchschnitts der ihr Unterworfenen
- Klassenlage nach "Stände und Klassen" Klassenlage soll die typische Chance Der Güterversorgung der äußeren Lebensstellung des inneren Lebensschicksals heißen --> folgt aus Maß und Art der Verfügungsgewalt über Güter oder Leistungsqualifikationen und der Art der Verwertbarkeit für die Erzielung von Einkommen oder Einkünften innterhalb einer Wirtschaftsordnung
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- Klasse nach Stände und Klassen jede in einer gleichen Klassenlage befindliche Gruppen von Menschen a, Besitzklasse Klassenlage primär bestimmt durch Besitzunterschiede (Erbbesitz, arbeitsfreier Besitz) b, Erwerbsklasse Klassenlage primär bestimmt durch Chancen der Marktverwertung von Gütern oder Leistungen --> unterteilt in negativ und positiv privilegierte Klassen und Mittelstand c, Soziale Klassen Gesamtheit der Klassenlagen, in denen ein Wechsel persönlich oder in der Generationenfolge möglich und typisch ist
- Stände Gemeinschaften, oft amorpher Art geben soziale Ordnung im engeren Sinne wieder
- Ständische Lage jede typische Komponente des Lebensschicksals bedingt durch spezifische soziale Einschätzung der Ehre, geknüpft an eine gemeinsame Eigenschaft vieler Stand basiert auf Ehre, sozialem Prestige u drückt sich in bestimmter Lebensführung aus subjektive Komponente zur Erklärung der Sozialstruktur Geburtsstände, Berufsstände, politische Stände
- Ständische Ehre und Klassenlage - kann aneinander geknüpft sein, muss aber nicht! - Besitz gelangt oft zur ständischen Geltung, oder ständische Lage kann Klassenlage mitbestimmen meistens aber im Widerspruch!!!
- Was macht ständische Ehre aus? findet Ausdruck in der Zumutung einer spezifisch gearteten Lebensführung an jeden, der dem Kreis angehören will! (mglw. auch Einschränkung des gesellschaftlichen Verkehrs) Ständische Ehre impliziert zweierlei -> individuellen und kollektiven Geltungsanspruch -> Zumutungen für den EInzelnen
- Beispiele für ständische Ehre und entsprechende Lebensführung Konnubium Beschränkung des gesellschaftlichen Verkehrs Würdegefühl Satisfaktionsfähigkeit spezifische Konsumpraktiken standesspezifische Werte und Normen
- Außerdem: Stände - Enstehung durch Rassenunterschiede, persönliche Auslese, politische Zugehörigkeit, Klassenlage(Mglkt. standesgemäßer Lebensführung auch ökonomisch bedingt) - aus ständischer Gliederung --> materielle und ideelle Monopolisiserung (Standesehre, Ehrenvorzüge, materielle Monopole) z.B. Disqualifikation von Erwerbstätigen (keine Regulierung durch Macht am Markt), sondern Gliederung nach Ehre und ständischer Lebensführung - Marktprinzipien bedrohen ständische Ordnung!
- Wirkung ständischer Gliederung Hemmung der freien Marktentwicklung ständischer Ehrebegriff lehnt das spezifische des Marktes ab -> es gibt Stände, für die jede Art der offenen Beteiligung an Erwerb als Makel gilt
- Ständische Lage nach Ständen und Klassen - bezeichnet eine typisch in Anspruch genommene Priviliegierung in der sozialen Schätzung, begründet auf: Lebensführungsart, - daher formale Erziehungsweise und zwar empirisch o. als rationale Lehre und dem Besitz der entsprechenden Lebensformen Abstammungsprestige o. Berufsprestige
- Stand nach Stände und Klassen Vielheit von Menschen, die innerhalb eines Verbandes wirksam a, eine ständische SOnderschätzung und evtl. b, ständische Sondermonopole in Anspruch nehmen
- Entstehung von Ständen nach Stände und Klsasen primär = eigene ständische Lebensführung (v.a. Beruf) sekundär = erbcharismatisch (Geburt) ständische Aneignung von politischen oder hierokratischen Herrengewalt (politische/hierarchishe Stände)
- Ausdruck ständischer Lage durch Connubium, Kommensalität, monopolistische Aneignung privilegierter Erwerbschancen oder Zurückweisung bestimmter Erwerbschancen, ständische Konventionen aller Art
- Parteiungen - Interessengruppen verschiedener Art - parteimäßiges Gemeinschaftshandeln enthält Vergesellschaftung! Zielgerichtet! (Persönliches oder Sachliches Ziel! meist auf beides gerichtet!) - institutionalisierte Interessengruppen mit Einfluss auf Gemeinschaftshandeln