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Steuerlehre (Fach) / Einkommensteuer (Lektion)
Einkommensteuer für Steuerfachangestellte
Diese Lektion wurde von AnnaAmelie erstellt.
- Unbeschränkte Steuerpflicht a) § 1 (1) EStG natürliche Person Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland b) § 1 (2) EStG deutscher Staatsbürger öffentlich rechtliches Dienstverhältnis und Gehalt aus einer öffentlichen Kasse c) § 1 (3) EStG auf Antrag 90% inländische Einkünfte oder ausländische Einkünfte unter XXX€ d) § 2 AStG (Außensteuergesetz) gilt sofern keine internationalen Abkommen getroffen wurden ⇒ WELTEINKOMMENSPRINZIP
- Beschränkte Einkommensteuerpflicht § 1 (4) EStG natürliche Person ohne Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland → bei inländischen Einkünften i.S.d. § 49 EStG ⇒ Gebietsprinzip
- Gewinneinkunftsarten § 2 (1) EStG Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13 ff. EStG) Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15 ff. EStG) Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§§ 18 ff. EStG) Berechnung: Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben = Gewinn/Verlust
- Überschusseinkunftsarten § 2 (1) EStG 4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG) 7. sonstige Einkünfte (§ 22 EStG) Berechnung: Einnahmen - Werbungskosten = Überschuss/Verlust
- Betriebsausgaben § 4 (4) EStG "Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind"
- n. abzgf. Betriebsausgaben § 4 (5) EStG Nr. 1 Aufwendungen für Geschenke (f. Nichtarbeitnehmer des Steuerpflichtigen) >35 Euro netto Nr. 2 Aufwendungen für Bewirtungskosten (30%) mit Bewirtungsbeleg Nr. 5 Mehraufwendungen für Verpflegung (Abzug v. Pauschalbeträgen) Abwesenheit von >24 Std. Pauschale von 24€ pro Tag Abwesenheit von 14 bis 24 Std. Pauschale von 12 € Abwesenheit von 8 bis 14 Std. Pauschale von 6€ Nr. 6 Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten → nicht abzugsfähig soweit die tatsächlichen Kosten die Entfernungspauschale (0,30 € / km) übersteigen Nr. 6 b Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, sowie Kosten der Ausstattung → Ausnahme: Wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können Kosten i.H.v. bis zu 1.250,- € abgezogen werden Nr. 8 Von einem Gericht oder einer Behörde festgesetzte Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwaltungsgelder Nr. 8 a Zinsen auf hinterzogene Steuern (gem. § 235 AO)
- keine Betriebsausgaben § 4 (5b) EStG "Die Gewerbesteuer und die darauf anfallenden Nebenleistungen sind keine Betriebsausgaben"
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