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Sachversicherungen für private und gewerbliche Kunden (Fach) / 3 Regeln der Annahmepolitik im Hinblick auf die betriebswirtschaftlichen und ver (Lektion)
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- Bei der Prüfung, ob ein Risiko in den Versicherungsbestand übernommen werden kann, muss der Versicherer die Versicherungsfähigkeit überprüfen. a) Nennen Sie die Kriterien für diese Prüfung. Unvorhersehbarkeit des möglichen Schadenereignisses (Zufälligkeit) Einschätzbarkeit des Schadenbedarfs Kalkulierbarkeit einer Prämie mittels historischer Erfahrungswerte und Statistiken Vorhandensein eines Risikokollektivs
- Bei der Prüfung, ob ein Risiko in den Versicherungsbestand übernommen werden kann, muss der Versicherer die Versicherungsfähigkeit überprüfen. b) Erläutern Sie die Begriffe „objektives“ und „subjektives“ Risiko und führen Sie je zwei Risikomerkmale an. Objektives RisikoDas objektive Risiko bezeichnet Faktoren, die ein Risiko ausmachen, aber vonder einzelnen Person nicht beeinflussbar sind. Dazu zählen u. a. Gefahrenmerkmale wie Beruf, Alter, Gesundheitszustand, aber auch der Wohnort, dieWohnfläche oder der genutzte Fahrzeugtyp. Im Gegensatz zum subjektiven Risiko ist das objektive Risiko nicht in denCharaktereigenschaften des Versicherungsnehmers oder der versicherten Personbegründet. Subjektives RisikoDie subjektiven Merkmale befassen sich mit der Person des Versicherungsnehmers und den von ihm ausgehenden Gefahren wie Leichtsinn, Sorgsamkeitund Zuverlässigkeit.
- Sie haben die Aufgabe übernommen, die Annahmerichtlinien für die gewerbliche Sach- und Transportversicherung neu zu gestalten. a) Führen Sie je drei Beispiele an, welche Risiken die PROXIMUS AG nicht übernehmen soll. Verträge mit negativer Schadenvergangenheit Technische Geräte und Anlagen mit unzureichender Wartung Objekte ohne Mindestsicherung zur Einbruchverhütung
- Sie haben die Aufgabe übernommen, die Annahmerichtlinien für die gewerbliche Sach- und Transportversicherung neu zu gestalten. b) Nennen Sie die Punkte, die im MaRisk (VA) als Steuerungsinstrument des versicherungstechnischen Geschäfts einzuhalten sind. Die Steuerung des versicherungstechnischen Geschäfts erfolgt mittels Annahme- undZeichnungsrichtlinien, die jährlich zu überprüfen sind und sowohl sachliche Regeln (Art und geografische Herkunft des Geschäfts) als auch personenbezogene, quantitative Zeichnungsgrenzen beinhalten und Ausschlüsse klar festlegen müssen
- In der großgewerblichen und in der industriellen Sachversicherung spielt im Zusammenhang mit den Annahmerichtlinien die Zeichnungshöhe eine große Rolle. a) Erläutern Sie, die Begriffe „PML“ und „EML“. PML und EML sind Begriffe aus der industriellen Versicherung und stehen für Probable Maximum Loss, d.h. der wahrscheinliche Höchstschaden bzw. für Estimated Maximum Loss, d.h. erwarteter Höchstschaden. Stark vereinfachend gesagt, wird beim PML davon ausgegangen, dass ein entfachter Brand ohne Fremdeinwirkung (Löschanlagen, Feuerwehr usw.) bis zum Selbstverlöschen weiter brennt. Der dann vorliegende Schaden wird als PML bezeichnet. Beim EML wird, stark vereinfachend gesagt, das Löschen des Brandes durch Fremdeinwirkung (Einsatz von Löschanlagen, Feuerwehr usw.) angenommen
- In der großgewerblichen und in der industriellen Sachversicherung spielt im Zusammenhang mit den Annahmerichtlinien die Zeichnungshöhe eine große Rolle. b) Nennen Sie vier Gründe, die zu einer Fehleinschätzung des PML führen können. Eine PML-Überschreitung und damit eine Fehleinschätzung kann z. B. erfolgen bei unterschiedlichen PML-Definitionen ungenügenden Risikoinformationen Mangel an Erfahrung Änderungen wie erhöhter oder verringerter Gefährdung durch neue Technologien.
- Führen Sie zwei Gründe an, die für die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung des VN sprechen. Erläutern Sie in diesem Zusammenhang den Begriff „Integral-Franchise“. Die wesentlichen Gründe für eine Selbstbeteiligung sind: Der Verbraucher erhält Versicherungsschutz, welcher in seinen finanziellenRahmen passt. Der Selbstbehalt ist begrenzt und finanziell überschaubar. Der existenzbedrohende Teil des Risikos wird auf den Versicherer transferiert. Integral-FranchiseIst eine Integral-Franchise vereinbart, trägt der Versicherungsnehmer den Schaden nurbis zum vereinbarten Betrag selbst, sofern der Schaden die vereinbarte IntegralFranchise nicht übersteigt. Ist der Schaden jedoch größer als die vereinbarte IntegralFranchise, kommt diese nicht zum Tragen.
- Erläutern Sie die Anwendungsmöglichkeit eines zeitlichen Selbstbehaltes (ZSB), und führen Sie an, was unter der 48-Stunden-Klausel (Klausel SK 8701) zu verstehen ist. In der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung wird ein ZSB durch die Vereinbarungder Klausel SK 8701 erreicht. Obwohl die Klausel den Begriff „Selbstbehalt“ nichterwähnt, wirkt sie aber dennoch wie ein ZSB. Die SK 8701 besagt als „48-Stundenklausel“, dass für Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen des Betriebs von wenigerals 48 Stunden keine Entschädigung geleistet wird.
- Die Annahmerichtlinien kennen eine direkte Verbindung zum VVG. Erläutern Sie in diesem Zusammenhang den Begriff „Frageobliegenheit“. Die vorvertragliche Anzeigepflicht erstreckt sich auf alle gefahrerheblichen Umstände.Gefahrerheblich sind Umstände, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat unddie geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben. DerVersicherer hat eine Frageobliegenheit. Mit dieser Regelung will das VVG dasBeurteilungsrisiko, ob ein Umstand gefahrerheblich ist oder nicht, bei dem Versichererbelassen. Ist ein gefahrerheblicher Vorgang unrichtig oder nicht angezeigt worden, kann derVersicherer vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Versicherers istausgeschlossen, wenn der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nichtangezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Hättealso der Versicherer das Risiko gegen Zuschlag versichert, entfällt das Rücktrittsrecht. Die Beweislast dafür, dass der Versicherer das Risiko, wenn auch mit einemRisikozuschlag, versichert hätte, liegt beim Versicherungsnehmer. DerVersicherungsnehmer wird sich demnach auf die Annahmerichtlinien des Versicherersberufen, der diese dann, in einem evtl. Prozess gem. § 142 Zivilprozessordnung (ZPO)offenlegen muss.
- Stellen Sie die Bedeutung der Rückversicherung auf die Annahme der Risiken durch den Erstversicherer heraus. Wenn die vom Versicherer zu übernehmende Versicherungssummen außerhalb desZeichnungsrahmens liegen, wird der Versicherer die Lösung über die Rückversicherunganstreben. Rückversicherung bedeutet, dass der Erstversicherer (Zedent) einen Teil der von ihmselbst übernommenen Risiken weiter an den einen oder mehrere Rückversicherer(Zessionar) transferiert. Die Rückversicherung ist die sekundäre Risikoteilung: Durch die Rückversicherung wird die Kapazität des Erstversicherers beeinflusst. Die Rückversicherung hat Einfluss auf Wachstum, Umsatz und Gewinn desErstversicherers. Durch Rückversicherung wird die Streuung der Gesamtschadenverteilung imVersicherungsbestand beeinflusst.
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- Unterscheiden Sie proportionale und nichtproportionale Rückversicherung. Proportionale RückversicherungHier übernimmt der Rückversicherer einen bestimmten Anteil an allen Schäden ohneRücksicht auf deren Größe. Nichtproportionale RückversicherungDer Rückversicherer übernimmt an einzelnen Schäden einen Anteil, wenn derSchadenbetrag eine bestimmte Grenze (Priorität) übersteigt.
- Versicherungsmakler verwenden für die Einbringung von Risiken häufig Deckungsaufgaben. Erläutern Sie den Begriff „Deckungsaufgaben“. Eine Deckungsaufgabe ist ein „Antragsersatz", wenn ein Versicherungsmakler im Namenseines Kunden dem Versicherer ein Risiko in Deckung gibt. Der Makler hat sich durch einen Maklerauftrag hierfür von dem Kunden bevollmächtigenlassen. Die Deckungsaufgabe, auch Deckungsnote genannt, enthält alle wichtigenHinweise, die der Versicherer für seine Annahmeentscheidung und Entscheidung überdie Deckung benötigt. Meist ist die durch die Deckungsaufgabe „bestellte" Versicherungim Vorfeld zwischen dem Versicherer und dem Makler besprochen. Oft wird auch nur noch das vom Versicherer abgegebene Angebot vom Maklergegengezeichnet und mit den technischen Daten und seiner Unterschrift versehen. EineVariante stellt die Börsennote oder der Börsenslip dar.
- Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt in § 10 a Voraussetzungen für Antragsvordrucke, wenn mehrere Verträge durch ein Antragsformular versichert werden können. In der Sachversicherung ist diese gebündelte Versicherung häufig anzutreffen. Führen Sie an, welche Vorschriften das VAG für die Gestaltung von Antragsvordrucken vorgibt. Antragsvordrucke dürfen nur so viele Anträge auf Abschluss rechtlich selbstständigerVersicherungsverträge enthalten, dass die Übersichtlichkeit, Lesbarkeit undVerständlichkeit nicht beeinträchtigt werden. Der Antragsteller ist schriftlich und unterbesonderer Hervorhebung auf die rechtliche Selbstständigkeit der beantragten Verträge,einschließlich der für sie vorgesehenen Versicherungsbedingungen, sowie auf die jeweilsgeltenden Antragsbindungsfristen und Vertragslaufzeiten hinzuweisen.
- Führen Sie an, aus welchen Teilen ein Versicherungsantrag besteht und erklären Sie in diesem Zusammenhang die gesetzlichen Informationen und die Rolle des Beratungsprotokolls. Ein Versicherungsantrag besteht aus mehreren Teilen, die zusammengesehen dieAntragsunterlagen bilden, aus dem allgemeinen Teil, mit den Angaben über den Kunden wie Name und Anschrift; dem technischen Teil, mit Angaben über den Vertrag wie Beginn und Zahlweise; dem Risikoteil, mit den Angaben über das zu versichernde Risiko; dem formalen Teil, mit den Belehrungen, Hinweisen, Erklärungen. Nicht unmittelbar zu dem Antrag gehören die gesetzlichen Informationen mit demProduktinformationsblatt und den Kundeninformationen sowie das Beratungsprotokoll. Das Produktinformationsblatt und die Kundeninformationen (§ 1 und 4 VVG-InfoV) unddas Beratungsprotokoll (§ 61VVG) sind dem Versicherungsnehmer neben den AVB beider Antragstellung zu übergeben bzw. spätestens mit der Übersendung desVersicherungsscheins auszuhändigen.
- . In der technischen Versicherung kann der Versicherungsumfang pauschal dargestellt werden. Bei größeren Risiken werden Maschinen, Geräte oder Anlagen einzeln bewertet. Erklären Sie die Funktion des Anlagenverzeichnisses und nennen Sie fünf Bestandteile des Anlagenverzeichnisses. Das Anlagenverzeichnis ist ein Verzeichnis in dem die einzeln versicherten Geräte,Maschinen und Anlagen aufgeführt werden. Das Anlagenverzeichnis ist ein Teil desVersicherungsscheins, das die versicherten Sachen nennt. Die Bedingungen dertechnischen Versicherung erwähnen nur, dass die im Versicherungsvertrag aufgeführtenSachen versichert sind. Bestandteile des Anlagenverzeichnisses sind: Positionsnummer zur Identifizierung Objektkennziffer, interne Nr. des Versicherers für die Statistik Art der Maschine, des Geräts oder der Anlage Typ/Fabrik-Nr. Leistung Zusatzgeräte wie Reserveteile und sonstiges Zubehör Baujahr Versicherungssumme Wert 3/71 Selbstbeteiligung Prämiensatz 3/71 Prämie Wert 3/71 Prämie für das erste Versicherungsjahr (Faktor 4.3949).
- In einem Versicherungsvertrag müssen Vertragsgrundlagen vereinbart werden. Neben der Vereinbarung der AVB müssen auch Deklarationen und Pauschaldeklarationen vereinbart werden. a) Erläutern Sie die Begriffe „Deklaration“ und „Pauschaldeklaration“. DeklarationenDeklarationen sind Zusammenstellungen versicherter Sachen undEntschädigungs- bzw. Höchstgrenzen des vom Versicherer übernommenenVersicherungsschutzes.Die Deklarationen können sich auf eine oder mehrere versicherte Gefahrenbeziehen. Sie geben dem Versicherungsnehmer einen genauen Überblick überdie versicherten Leistungen. In der Sachversicherung werden z. B. dieversicherten Kosten in den Bedingungen nur deklaratorisch erwähnt, durch denAntrag werden diese Kosten dann tatsächlich versichert.Der Versicherungsnehmer kann, wenn die in den Deklarationen aufgeführtenPositionen sein Risiko nicht genau treffen oder wenn die vom Versichererangebotenen Summen für ihn nicht ausreichen, eine Höherversicherungbeantragen. PauschaldeklarationDie Pauschaldeklaration ist vornehmlich im Bereich der Geschäftsversicherung zufinden. Sie stellt eine besondere Form der Deklaration dar, deren Kernstück diesummarische Versicherung sowie die Vorsorgeversicherung ist. Darüber hinausenthält die Pauschaldeklaration zusätzliche Einschlüsse im Bereich derversicherten Sachen und Kosten, die in den AVB normalerweise nichtautomatisch versichert sind.Die Einschlüsse sind auf bestimmte Prozentsätze der summarisch vereinbartenVersicherungssumme und auf bestimmte absolute Beträge limitiert. Die Beiträgefür diese „zusätzlichen Einschlüsse“ sind in dem Grundbeitrag eingerechnet.Erhöhungen der Entschädigungsgrenzen sind durch Beitragszuschläge zuerreichen. Der Vorteil für den Vermittler liegt darin, dass evtl. Beratungsfehlervermieden werden können.
- In einem Versicherungsvertrag müssen Vertragsgrundlagen vereinbart werden. Neben der Vereinbarung der AVB müssen auch Deklarationen und Pauschaldeklarationen vereinbart werden. b) Nennen Sie je fünf mögliche Bestandteile der Deklarationen Ein Beispiel für die Bestandteile einer Deklaration aus dem Bereich Feuer Gewerbe: Versicherte Positionen Selbstbehalt Höchstentschädigungsgrenzen Regelung der Haftung Außenversicherung Kostenpositionen
- Sicherheitsvorschriften sind ein gebräuchliches Mittel, um Schadenverhütung zu betreiben. Nennen Sie zwei vereinbarte Sicherheitsvorschriften nach den AFB 2010. Vor Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherungsnehmer: die versicherten Räume genügend häufig zu kontrollieren, während einer vorübergehenden Betriebsstilllegung (z B. aufgrund vonBetriebsferien) eine genügend häufige Kontrolle des Betriebes sicherzustellen.
- Sicherheitsvorschriften sind ein gebräuchliches Mittel, um Schadenverhütung zu betreiben. Durch Klauseln können weitere Sicherheitsvorschriften vereinbart werden, beziehungsweise werden durch Klauseln die Verantwortlichkeit für Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften abgemildert. Nennen Sie zwei mögliche Klauseln aus dem Bereich der gewerblichen Sachversicherung. Klausel SK 3601Verantwortlichkeit für Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften Die „Brandverhütungs-Vorschriften für Fabriken und gewerbliche Anlagen“ sind imBetrieb ordnungsgemäß bekanntzumachen. Ist dies geschehen, so ist der Versicherungsnehmer nicht verantwortlich für Verstößegegen gesetzliche, behördliche und vertragliche Sicherheitsvorschriften, die ohnesein Wissen und ohne Wissen seiner gesetzlichen Vertreter oder Repräsentantenbegangen werden. Klausel SK 3604Nichtanwendung von Sicherheitsvorschriften Auf Gebäude, die nur Wohn-, Büro- oder Sozialzwecken dienen, sind dieVereinbarung "Elektrische Anlagen" und die vereinbarten sonstigenSicherheitsvorschriften nicht anzuwenden. Dies gilt nicht, wenn sich in den Gebäudenelektronische Datenverarbeitungsanlagen befinden. Nr. 1 gilt entsprechend für einzelne Räume, die nur Wohn-, Büro- oderSozialzwecken dienen und von den übrigen Teilen des Gebäudes feuerbeständiggetrennt sind.Dies gilt nicht, wenn sich in den Räumen elektronische Datenverarbeitungsanlagenbefinden.
- Schildern Sie, inwieweit sich ein Tarif auf den Umsatz und Ertrag eines VR auswirken kann. Auswirkungen auf die Ertragslage eines Versicherers können sich ergeben, wenn dieTarifprämie zu niedrig kalkuliert ist. Die zu niedrig tarifierten Prämien können zu einemvermehrten Kundenzufluss führen, der sich umsatzsteigernd auswirkt. Die Risikoprämiefür die Deckung der Schäden würde nicht ausreichen, sodass ein steigender Umsatz zueiner Verminderung des Ertrags führen wird. Ist der Tarif so gestaltet, dass die Tarifprämie deutlich über der Marktprämie liegt, kanndas zur Folge haben, dass der Versicherer das für die Deckung notwendige Kollektiv fürSpitzenrisiken nicht füllen kann, weil Kunden sich anderweitig um Versicherungsschutzbemühen. Er wird dann versuchen, unter Zuhilfenahme eines Rückversicherers einenKollektivausgleich herbeizuführen.Die Folge wirkt sich auf den Ertrag aus, da Rückversicherer für Spitzenrisiken geringe biskeine Rückversicherungsprovisionen zahlen. Die Prämienkalkulation des Versichererswürde dadurch negativ belastet, da die erhöhten Kosten nicht weitergegeben werdenkönnen.
- In der Verkehrshaftungsversicherung zählt die Beförderung von Kraftfahrzeugen zu den „schweren Risiken“. Erläutern Sie, worin hierfür die Gründe liegen können und nennen Sie weitere „schwere Risiken“ in der Verkehrshaftungsversicherung. Kraftfahrzeuge sind ein äußerst sensibles Gut, kleinste Lack-, Kratz- undSchrammschäden haben Auswirkungen auf den Wert des Gutes als Statussymbol. Hinzukommt, dass Kraftfahrzeuge auf Autotransportern meist in offener Verladeweisetransportiert werden, wodurch sich das Risiko weiter erhöht. Ähnliche schwere Risikensind z. B. Transporte von Unterhaltungselektronik, Handys, Smartphones, Blu-rayPlayern, Tiertransporte sowie Transporte von Valoren und Umzugsgut.
- Erläutern Sie, warum die immer größer werdenden Containerschiffe für den Transportversicherer problematisch sind. Großschäden kumulschäden mehrere Kunden auf einem Schiff (waren) - Maximum pro vn - aber nicht pro schiff unbekanntes kumul über RV absicherbar.
- In der Transportversicherung werden vielfach keine klassischen Anträge verwendet. Erläutern Sie die Gründe dieser rechtlichen Besonderheit. Keine Standartprodukte länderübergreifend risiken sehr unterschiedlich und individuell
- Ein Kunde beabsichtigt, einen einzelnen Transport zu versichern. Er fragt Sie, welche Informationen Sie zur Risikoeinschätzung benötigen. Beschreiben Sie vier Risikofaktoren für die Risikobeurteilung in der Transportversicherung. Art des Gutes:Die Art des Gutes gibt Auskunft über die Risikoaffinität des Gutes, z. B. Anfälligkeitgegen Feuchtigkeit, Bruch, Diebstahl etc. Transportmittel:Das Transportmittel gibt Auskunft darüber, welche besonderen Risiken bestehen, z. B.erhöhte Anfälligkeit von Rost bei Transport mit einem Seeschiff. Reisestrecke:Je weiter der Abgangs- und Empfangsort auseinander liegen, desto höher ist das Risiko,weil z. B. verschiedene Umladevorgänge hinzukommen können. Verpackung:Die Verpackung gibt Aufschluss darüber, ob besondere Gefährdungspotenzialebestehen. Zur Verpackung gehört auch die Ladungssicherung und Kennzeichnung.
- Die Verkehrshaftungsversicherung verwendet für die Risikoerfassung von Spediteuren und Lagerhaltern die Betriebsbeschreibung. Erläutern Sie, warum das Risiko des Spediteurs nicht standardisiert werden kann. Gemäß § 449 HGB ist die Vereinbarung einer abweichenden Haftung in Höhe von 40 SZR/kg unter folgenden Voraussetzungen möglich: Durch vorformulierte Vertragsbedingungen, d. h. durch AGB, kann die vom Frachtführerzu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes auf einenanderen als den in § 431 Abs. 1 und 2 HGB vorgesehenen Betrag begrenzt werden,wenn dieser Betrag zwischen zwei und vierzig Rechnungseinheiten liegt und in drucktechnisch deutlicherGestaltung besonders hervorgehoben ist, oder für den Verwender der vorformulierten Vertragsbedingungen ungünstiger ist als der in§ 431 Abs. 1 und 2 HGB vorgesehene Betrag.