Sozialkunde (Fach) / Kündigungsschutz (Lektion)
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Kündigungsschutz
Diese Lektion wurde von Kat erstellt.
- Allgemeiner Kündigungsschutz Schutz vor sozialungerechtfertigten Kündigungen Betriebsrat hat bei jeder Kündigung Mitwirkungs- und Widerspruchsrecht eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrates ist unwirksam!
- Besonderer Kündigungsschutz Mutterschutzgesetz Schwangere - Mutterschutzgesetz Sobald die Schwangerschaft dem AG angezeigt wird besteht absoluter Kündigungsschutz wird eine Schwangere gekündigt, weil die Schwangerschaft beim AG noch nicht angezeigt wurde, hat sie 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit den AG es zu melden Mütter bis 4 Monate nach Entbindung
- Besonderer Kündigungsschutz Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz für Anspruchsberechtigte ab dem Zeitpunkt von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit
- Besonderer Kündigungsschutz Berufsbildungsgesetz Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur aus wichtigen Grund möglich
- Besonderer Kündigungsschutz Betriebsverfassungsgesetz Mitglieder des Wahlvorstandes Wahlbewerber Betriebsräte und Jugendvertreter bis 1 Jahr nach ablauf der Amtszeit
- Besonderer Kündigungsschutz Arbeitsplatzschutzgesetz Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sind unkündbar
- Besonderer Kündigungsschutz Sozialgesetzbuch IX Schwerbehinderte kann nur mit Zustimmung der Hauptfürsorgestelle gekündigt werden
