Sozialkunde (Fach) / Kündigungsschutz (Lektion)

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Kündigungsschutz

Diese Lektion wurde von Kat erstellt.

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  • Allgemeiner Kündigungsschutz Schutz vor sozialungerechtfertigten Kündigungen Betriebsrat hat bei jeder Kündigung Mitwirkungs- und Widerspruchsrecht eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrates ist unwirksam!
  • Besonderer Kündigungsschutz Mutterschutzgesetz Schwangere - Mutterschutzgesetz Sobald die Schwangerschaft dem AG angezeigt wird besteht absoluter Kündigungsschutz wird eine Schwangere gekündigt, weil die Schwangerschaft beim AG noch nicht angezeigt wurde, hat sie 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit den AG es zu melden Mütter bis 4 Monate nach Entbindung
  • Besonderer Kündigungsschutz Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz für Anspruchsberechtigte ab dem Zeitpunkt von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit
  • Besonderer Kündigungsschutz Berufsbildungsgesetz Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur aus wichtigen Grund möglich
  • Besonderer Kündigungsschutz Betriebsverfassungsgesetz Mitglieder des Wahlvorstandes Wahlbewerber Betriebsräte und Jugendvertreter bis 1 Jahr nach ablauf der Amtszeit
  • Besonderer Kündigungsschutz Arbeitsplatzschutzgesetz Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sind unkündbar
  • Besonderer Kündigungsschutz Sozialgesetzbuch IX Schwerbehinderte kann nur mit Zustimmung der Hauptfürsorgestelle gekündigt werden