4
Sachenrecht (Fach) / Eigentumsvorbehalt (Lektion)
Alles zum Eigentumsvorbehalt
Diese Lektion wurde von IdaMa erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Schuldrechtliche Freigabeklausel Eine schuldrechltiche Verpflichtung wird vereinbart die betroffene Forderungen zurückabzutreten.
- Nachträgliche Übersicherung Bei Sachgesamtheiten mit wechselndem Bestand Schwankungen des Warenbestands den Gesamtwert des Sicherungsguts erheblich über den Anfangsbestand hinauswachsen oder bei Globalzession -> Verringerung des Sicherungsbedürfnis bei teilweise getilgten Forderungen -> Fall bei nicht akzessorischen Sicherheiten: Wie Sicherungsübereignung,Zession, Garantie BGH: Vermutungs- und Beweislastregelung aus §237: Eine Deckungsgrenze von 150 % incl. Verwertungs- und Feststellungskosten RF: Überschreiten dieser Grenze bedeutet die Sittenwidrigkeit führt aber nicht zu einer Nichtigkeit der Abtretung, sondern Entstehen eines schuldr. Freigabeanspruchs des Sicherungsnehmers
- Anfängliche Übersicherung Schon bei Vertragsschluss besteht auffälliges Missverhältnis zwischen gesicherter Forderung und Wert des Sicherungsguts RF: Sicherungsabrede schon nichtig gem. §138 I Wenn zu diesem Zeitpunkt gewiss ist, dass im Verwertungsfall ein auffälliges Missverhältnis zwischen den realisierbaren Wert der Sicherheit und der gesicherten Forderung bestehen wird
- Übersicherung Übersichert ist der Sicherungsnehmer, wenn der Wert des Sicherungsguts den Betrag der gesicherten Forderung nicht nur vorübergehend soweit übersteigt, dass zwischen Sicherheit und Forderung kein ausgewogenes Verhältnis besteht. liegt nicht schon vor, wenn der Wert des Sicherungsguts überhaupt die Forderung übersteigt
Anzeige