27

bilanzen (Fach) / Bilanzen und Steuern (Lektion)

Klausurvrobereitung

Diese Lektion wurde von Manda erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

Anzeige
  • Wie ist eine Bilanz aufgebaut, wo ist sie geregelt und welchen Zweck verfolgt sie? Gliederung der Bilanz § 266 HGB Bilanzaufbau: Akitiva = Vermögen Wie ist das Kapital angelegt? Mittelherkunft (Investitionen) A. Anlagevermögen B. Umlaufvermögen Passiva = Kapital Woher stammt das Kapital? Mittelverwendung (Finanzierung) A. Eigenkapital B. Fremdkapital Übersicht über den Wert des Unternehmens und die Gewinnerzielung
  • Wer hat Interesse an der Handelsbilanz? Gläubiger Konkurrenten Geschäftspartner Arbeitnehmer/Arbeitnehmervertreter Analysten und Kontrollinstanzen Finanzamt Stakeholder im Allgemeinen
  • Differenzierung zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz? Handelsbilanz = Pflicht für Kaufleute (§ 242 HGB) -> Übersicht des Gesamtvermögens des Unternehmens im aktuellen Geschäftsjahr (Eröffnungsbilanz und Schlussbilanz) Steuerbilanz = Bemessungsgrundlage von ESt und KSt und Gewerbesteuer für den Fiskus
  • Welche Funktion hat die Finanzbuchhaltung? Dokumentation Information Ausschüttungsbemessung
  • Welche Teilgebiete bzw. welche Aufgaben haben die Dokumentations- und Informationsfunktionen? Dokumentationsfunktion: ·         Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ·         Chronologisch, zeitnah, systematisch und lückenlos -> jederzeit nachvollziehbar ·         Grundbuch = Alle Vorfälle werden chronologisch erfasst ·         Hauptbuch = Die Vorfälle werden systematisch kategorisiert Informationsfunktion ·         Informationsquelle für interne und externe Interessenten ·         Wesentliche Instrumente sind „Bilanz und GuV“
  • Wie definiert sich eine Bilanz? Abschluss des Rechnungswesens eines Unternehmens für einen bestimmtenZeitpunkt (Bilanzstichtag) in Form einer Gegenüberstellung von Vermögen undKapital zu diesem (Aufstellungs-) Zeitpunkt.
  • Welche essentiellen gesetzlichen Vorschriften gibt es zur Buchführungspflicht, was besagen sie und wo sind sie geregelt? „Jeder Kaufmann ist verpflichtet Bücher zu führen und diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen der ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen“ § 238 Abs. 1 S. 1 HGB Generalnorm zur Buchführungspflicht gilt für alles Kaufleute (definiert im HGB zu Beginn) GoB   Steuerliche Buchführungspflichten: Derivative Buchführungspflicht: § 140 AO = abgeleitete Buchführungspflicht für Zwecke der Besteuerung Originäre Buchführungspflicht: § 141 AO = ursprüngliche Buchführungspflicht für Gewerbetreibende mit Umsatz >500.000 € im Kalenderjahr oder Gewinn aus Gewerbetrieb > 50.000 € pro Wirtschaftsjahr
  • Welche Kaufmannseigenschaften gibt es? Ist-Kaufmann (§ 1 HGB): Jeder, der ein Gewerbe (auf Dauer, legal, selbstständig, zur Gewinnerzielung) in kaufmännischem Umfang betreibt . Kann-Kaufmann (§§2, 3 HGB): Kaufmann durch Eintragung in das HR (erst durch HR-Eintragung wird Kaufmann-Eigenschaft erfüllt) Form-Kaufmann (§6 HGB): Kaufmann allein aufgrund der Rechtsform, selbst wenn kein Gewerbe betrieben wird: AG, GmbH, eG Schein-Kaufmann (§ 5 HGB): direkt (kraft Eintragung, auch wenn Gewerbe inzwischen aufgegeben wurde) oder analog (Rechtsschein durch Verhalten, obwohl tatsächlich keine Kaufmann)
  • Was ist die GoB und welchen Zweck verfolgt sie? Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung Allgemein anerkannte Regel über die Führung der Handelsbücher: §§ 238 – 264 HGB, Handelsbücher und Jahresabschlusserstellung verpflichten für Kaufleute! Unternehmenseigner und Gläubiger sollen vor falschen Informationen geschützt werden und Vergleichbarkeit soll geschaffen werden
  • Worin besteht der Unterschied zwischen Inventur und Inventar? Inventur: körperliche Bestandsaufnahme von Vermögen/Schulden durch zählen, wiegen und messen (mengen- und wertmäßige Erfassung) oder in Form von Beleg- oder Buchinventur (Bankkontoauszüge) Inventar: Ergebnisse der Inventur unterteilt nach Art, Menge und Wert in ein Bestandsverzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulen: Gliederung in drei Bereiche 1.       Vermögen (Ordnung nach steigender Liquidität) 2.       Schulden (Ordnung nach Fälligkeit) 3.       Reinvermögen (Vermögen ./. Schulden = EK in der Bilanz) -> § 240 (1,2) HGB maßgeblich für die Bilanz
  • Anzeige
  • Welche Inventursysteme gibt es unter zeitlichem Aspekt? Stichtagsinventur = Durchführung genau und nur am Stichtag Ausgeweitete Stichtagsinventur = Durchführung in einem engen Zeitraum von +/- 10 Tagen um den Stichtag herum Vor- oder nachgelagerte Inventur = 3 Monate vor oder 2 Monate nach dem Stichtag Permanente Inventur = Durhführung der Inventur verteilt über das ganze Jahr (Artikel werden an unterschiedlichen Tagen durchgeführt z.B.: Tag x = Artikel x und Tag x = Artikel y) Oftmals in Supermärkten zu finden
  • Welche Vorschriften gelten für Kaufleute? ·         Alle Kaufleute müssen Bücher führen (Siehe auch §§ 1 – 6 Kaufmanseigenschaften) ·         Abgrenzung nur in Betätigungsfeldern wie: o   Land- und Forstwirtschaft o   Freie Berufe o    Andere Selbständige Arbeiten § 238 HGB = Verpflichtung zur handelsrechtlichen Buchführung für jeden Kaufmann § 242 HGB: = Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses (=> Bilanz und GuV)
  • Worin besteht der Unterschied zwischen Bestandsgröße und Stromgröße? Welche Stromgrößen sind essentiell? ·         Bestandsgröße = Wert zu bestimmten Zeitpunkt ·         Stromgröße = Veränderung einer Bestandsgröße in einem bestimmten Zeitraum (Mietaufwand eines Geschäftsjahres) ·    Wichtige Stromgrößen: -   Auszahlung; Einzahlung -   Ausgabe; Einnahme -   Aufwand; Ertrag (externes REWE) -   Kosten; Leistung (internes REWE)
  • Welche Rechengrößen können wie im Rechnungswesen abgegrenzt werden? Aus- und Einzahlungen = Abgang/Zugang liquider Mittel werden in der Finanz- und Liquiditätsrechnung (Cahsflow-Rechnung) ermittelt Ausgabe und Einnahme = Geldwerte der Einkäufe/Verkäufe von Gütern und Dienstleistungen werden müssen in der Bilanz aufgeführt werden. Aufwendungen und Ertrag = Aufwendungen: Bewerteter Verbrauch von Gütern und DL (=Eigenkaptialminderung) - Ertrag: Einnahme/Wert der Güterentstehung (=Eigenkaptialmehrung) - Bewertungsbetrachtung immer in einer Periode und wird in der GuV ermittelt Kosten und Leistung = Bewerteter Verbrauch von bzw. bewertete erstellte Güter/DL zur/bei betrieblichen Leistungsrechnung (immer betriebsbezogen) - wird in der Kosten- und Leistungsrechnung ermittelt
  • Wofür steht "Afa" ? Als Absetzung für Abnutzungen (kurz AfA) wird die steuerrechtlich zu ermittelnde Wertminderung von Anlagevermögen bezeichnet.
  • Was versteht man unter Leasing? Beim Leasing wird ein Wirtschaftsgut wie zum Beispiel ein Fahrzeug vom Leasinggeber gegen Bezahlung einem Leasingnehmer für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung überlassen.
  • Was versteht man unter rechtlichem und wirtschaftlichen Eigentum und wem wird dies in der Bilanz zugerechnet? Jedes Eigentum des Kaufmannes muss bilanziert werden  Grundsatz: Zurechnung beim rechtlichen Eigentümer Alle relevanten Geschäftsvorfälle und Vermögensgegenstände, Schulden RAP, etc.. sind zu erfassen (§ 246 HGB) Wirtschaftsgüter sind dem Eigentümer zuzurechnen ( § 39  AO) Leasing: Wirtschaftliches Eigentum liegt vor, wenn die Grundmietzeit (= unkündbare Dauer des Leasingvertrages) mindestens 90 % der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer (lt. AfA Tabelle § 7 Abs. 1 EStG) beträgt. Im Zweifel: Zurechnung beim wirtschaftlichen Eigentümer Sofern ein anderer als der zivilrechtliche Eigentümer die tatsächlicheHerrschaft über einen Vermögensgegenstand in der Weise ausübt, dasser den zivilrechtlichen Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer vonder Einwirkung auf den Vermögensgegenstand wirtschaftlich ausschließenkann, so ist ihm als wirtschaftlichem Eigentümer der Vermögensgegenstandzuzurechnen (§ 246 (1) S. 2 HGB, § 39 (2) Nr. 1 AO)
  • Welche Vermögensarten gibt es? Betriebsvermögen (notwendiges Betriebsvermögen & gewillkürtes Betriebsvermögen) Privatvermögen (notwendiges Betriebsvermögen & gewillkürtes Betriebsvermögen)
  • Wie wird zwischen "notwendigem" und "gewillkürtem" Betriebsvermögen unterschieden? Notwendiges Betriebsvermögen: ·        Alle Gegenstände die unmittelbar dem betrieblichen Zweck dienen ·        Zweckbestimmung dient objektiv erkennbar dem Einsatz im Betrieb ·        Nutzung >50% im betrieblichen Bereich (Industrieanlagen, Werkswohnungen, PC, etc…)   Gewillkürtes Betriebsvermögen: Vermögenswerte, die nicht eindeutig in den betrieblichen oder privaten Bereich fallen (10% - 50% betriebliche Nutzung) Wahlrecht, den Vermögensgegenstand dem BV oder dem PV zuzuordnen (PKW, etc…) Bei (gewillkürter) Zuordnung des Vermögensgegenstandes zum BV: Bilanzierung und Erfassung des privaten Nutzungsanteils als Privatentnahme
  • Wie definiert sich die GoB und wo liegen die groben Unterscheidungskriterien? Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung (GoB) sind allgemein anerkannte Regeln über die Führung der Handelsbücher (Dokumentation) und die Erstellung des Jahresabschlusses (Rechnungslegung)
  • Welcher Systematisierung unterliegt die GoB? Formelle GoB: Aufstellungs- und Gliederungsgrundsätze   Materielle GoB: Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisgrundsätze 1.       Prämisse der Unternehmensfortführung (Ausnahme Insolvenz) 2.       Anschaffungskostenprinzip (Wertobergrenze) 3.       Vorsichtsprinzip (Risiken und Verluste mit einbeziehen) 4.       Realisationsprinzip (Gewinne erst ausweisen, wenn sie realisiert werden) 5.       Periodisierungsprinzip (Aufwand/Ertrag ausweisen in wirtsch. Periode) 6.       Materielle Bilanzierungsstetigkeit (Bewertungsmethoden sin beizubehalten)
  • Was versteht man unter dem Vorsichtsprinzip? Anschaffungskostenprinzip: (fortgeführte/AfA) Anschaffungs- und Herstellerkosten als Wertobergrenze für den Bilanzansatz von Vermögensgegenständen des AV und UV Realisationsprinzip: Gewinne dürfen erst dann ausgewiesen werden, wenn sie tatsächlich entstanden (realisiert wurden) sind. Imparitätsprinzip: (Gewinne und Verluste werden ungleich behandelt) Verluste müssen vorweggenommen werden (Rückstellungen) und Gewinne werden nicht vorab ausgewiesen, erst bei tatsächlicher „Realisierung“ Niederwertprinzip: Bei Vermögen ist stets der niedrigste Wert anzusetzen, wenn mehrere Wertansätze möglich sind. Pflicht für außerplanmäßige Abschreibung auf AV und UV Zweck: Gläubigerschutz und Kapitalerhaltung
  • Vorgehensweise bei der Bilanzaufstellung? (Wichtiges Instrument!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) Stufe 1: Bilanzierung dem Grunde nach (Ansatzvorschriften) Was ist zu bilanzieren? (Vollständigkeitsgebot) Klärung, ob ein Objekt oder Vorgang bilanziert wird Vollständigkeitsgebot (Ansatzpflicht aller Vermögensgegenstände, Schulden und RAP) Stufe 2: Bilanzierung der Stelle nach (Ausweisvorschriften) Wo ist zu bilanzieren? Klärung, an welcher Stelle in der Bilanz der Posten auszuweisen ist Bilanzierungsschema des § 266 HGB Stufe 3: Bilanzierung der Höhe nach (Bewertungsvorschriften) Wie ist zu bilanzieren? Klärung, mit welchem Wert der Posten angesetzt werden muss/kann
  • Wie untereilt sich die konkrete Bilanzierfähigkeit? Subjektive (persönliche) Zurechenbarkeit (Wer ist wirtschaftlicher Eigentümer?) Vermögensgegenstände sind im Jahresabschluss des wirtschaftlichen Eigentümers zu erfassen (§ 246 (1), S. 2 HGB) Schulden sind in die Bilanz des Schuldners aufzunehmen (§ 246 (1) HGB) Objektive (sachliche) Zurechenbarkeit (wird es betrieblich genutzt?) Bilanzierungspflicht für sämtliche Vermögensgegenständen und Schulden die im Betriebsvermögen des Kaufmanns zuzuordnen sind. Ausnahme: soweit kein gesetzliches Bilanzierungsverbot oder –wahlrecht besteht Bilanzierungsverbot: kein Privatvermögen!!! Zeitliche Zurechenbarkeit Zeitpunkt und Zeitraum der Zuordnung
  • Was besagen die Ansatz- und Bewertungsvorschriften? Ansatz: bei Bilanzierfähigkeit muss geprüft werden ob der Sachverhalt 1.       Angesetzt werden muss ->Ansatzgebot (auch Ansatzpflicht) 2.       Angesetzt werden kann -> Ansatzwahlrecht 3.       nicht angesetzt werden darf -> Ansatzverbot   Bewertung: mit welchen Wert wird der Sachverhalt angesetzt? -          Einzelbewertung: als allgemeiner Bewertungsgrundsatz (§ 252 (1) HGB – Vermögensgegenstände, etc…) -          Aber: nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit sind Einzelbewertung nur dann zulässig, wenn der Aufwand im Verhältnis zur Realisierung steht
  • Wie definiert sich das Anlagevermögen in der Bilanz und welche Eigenschaften hat es? Anlagevermögen (AV): = Gegenstände, die dauernd (langfristig = >1 Jahr ab dem Bilanzstichtag) dem Geschäftsbetrieb dienen 1.       Immaterielle Vermögensgegenstände (Patente, Rechte) 2.       Sachanlagen 3.       Finanzanlagen   Explizite Aktivierungsverbote (§ 248 HGB) 1.       Gründungsaufwendungen 2.       Aufwendungen für Eigenkapitalbeschaffung 3.       Aufwendungen für den Abschluss von Versicherung 4.       Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände (Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, etc…)
  • Wie definiert sich das Umlaufvermögen in der Bilanz und welche Eigenschaften hat es? Umlaufvermögen (UV) = Gegenstände, die nicht zum AV gehören, die kurzfristig umgesetzt, veräußert, verarbeite oder liquidiert werden 1.       Vorräte 2.       Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.       Wertpapiere 4.       Liquide Mittel (Bank und Kasse)