Versicherungen (Fach) / Prüfungsvorbereitung Fachberater (Lektion)

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Prüfungsvorbereitung Versicherung Vorsorge

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  • formeller Beginn materieller Beginn technischer Beginn formeller Beginn = Policenzugang materieller Beginn = Beginn der Zahlungsperiode technischer Beginn = Vertragsbeginn lt Police
  • Allg. Wartezeit allg. Wartezeit beträgt 3 Monate besonder 8 Monate ( Psychotherapie, Entbindung und Zahn ect. ) Wartezeiterlass, wenn eine nahtlose Vorversicherung besteht und diese angerechnet werden kann.
  • wann endet die vorläufige Deckungszusage - bei Zustande kommen des Hauptvertrages - bei Nichtzahlung der Erstpämie - verspätete Zahlung , Prämienverzug - bei Widerruf des VN nach Zugang des Widerrufs - bei vorläufiger Deckung auf unbestimmte Zeit, mit Kündigung 14 Tage nach Zugang §49 VVG ff