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Management Basics SS13 (Fach) / Steuerteil (Lektion)

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Diese Lektion wurde von hgm erstellt.

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  • 1) Unterschied zwischen Eigentum lt. Steuerrecht im Vgl. zum BGB Kauft ein Unternehmer ein Fahrzeug auf Ziel und muss dafür bei der Bank einen Kredit aufnehmen, ist der Unternehmer Besitzer und die  Bank Eigentümer des Fahrzeugs. Nun dürfen im Anlagevermögen des Unternehmens nur Vermögensgegenstände aktiviert werden an denen das Unternehmen auch das Eigentum hat. Ist das Fahrzeug nach einer ND von 5 Jahren abgeschrieben ( und geht in das Eigentum des Unternehmers über) beträgt der Betriebswert 0 Euro. Das Fahrzeug müsste mit 0 Euro aktiviert werden. Um das zu vermeiden darf nach Steuerrecht bereits bei Kauf auf Ziel aktiviert werden.
  • Trennungs- und Transparenzprinzig bei der Besteuerung von Unternehmen Beim Trennungsprinzip wird bei der Besteuerung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter unterschieden. Die Gesellschaft wird unabhängig von den Anteilen der Gesellschafter besteuert. Das Trennungsprinzip findet Anwendung Kapitalgesellschaften (Körperschaftssteuer 15%). Das Transparenzprinzip wird bei Personengesellschaften angewendet. Es wird durch die Personengesellschaft "hindurchgeschaut". Es werden die Gesellschafter der Personengesellschaft besteuert. Gesellschafter einer juristische Person (z.B. GmbH) zahlen Körperschaftssteuer und Gesellschafter natürlicher Personen zahlen Einkommenssteuer.
  • Begriffe: Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer Körperschaftssteuer wird durch die Länder erhoben und ist eine Gemeinschaftssteuer (15%) Ihr unterliegt das Einkommen juristischer Personen . Juristische Persoen sind Kapitalgesellschaften, rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. Gewerbesteuer wird durch die Gemeinden erhoben (Gewerbesteuerhebesatz 200%). Sie gehört zu den Real-/ Objektsteuern und wird unabhängig davon erhoben, wem das Objekt gehört oder wem die Erträge zukommen.Sinn der Gewerbesteuer ist es zusätzliche Kosten, die durch Gewerbebetriebe entstehen, zu kompensieren. Umsatzsteuer ist eine Gemeinschaftssteuer. Bei ihr handelt es sich um eine Verkehrssteuer, die unabhängig von den Gewinnen und Verlusten des Unternehmers oder einer natürlichen Person erhoben wird. Sie ist ein Durchlaufposten. Es wird lediglich der geschaffene Mehrwert besteuert.Unternehmer mit Wohnsitz in Deutschland, deren Umsatz zzgl. UST unter 17500 Euro liegt und bei dem der zu erwartende Umsatz des Folgejahres unter 50000 Euro liegt, sind von der UST befreit.
  • 7 Einkunfsarten der Einkommenssteuer und Differenzierung hinsichtlich der Gewinnermittlung 1) Land- und Forstwirtschaft (Bauer), 2) Gewerbebetrieb (Einzelhändler), 3) Selbstständige Arbeit (Freiberufler)  -> zählen zu den Gewinneinkünften 4) Nichtselbständige Arbeit (Geselllschafter einer GmbH), 5) Kapitalvermögen (Dividendenausschüttung), 6) Vermietung & Verpachtung (Vermietung & Verpachtung von Grundbesitz), 7) Sonstige (Rente) -> zählen zu den Überschusseinkünften > Gewinneinkünfte: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Zu- und Abflussprinzip):BE-BA= Gewinn /Einkünfte und Betriebsvermögensvergleichsrechnung (Realisationsprinzip): BV am Anfang des Wirtschaftsjahres - BV am Ende des Wirtschaftsjahres+ Privatentnahmen-Privateinlagen = Gewinn/Einkünfte > Überschusseinkünfte: Einahmen- Werbungskosten = Überschuss/Einkünfte
  • Prokura - Erteilung / Löschung 1) Erteilung der Prokura erfolgt durch Kaufmann oder gesetzlichen Vertreter 2) Erlöschen der Prokura erfolgt durch: - Widerruf, Beendigung des Grundverhältnisses zwischen Prokurist und Gesellschaftsherrn, Tod eines Prkuristen oder Verlust der Kaufmannseigenschaft des Geschäftsherrn
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