Sozialkunde (Fach) / Arbeitsvertrag (Lektion)
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Anbahnung und Abschluss
Diese Lektion wurde von Kat erstellt.
- Unzulässige Fragen und bedingt zulässige Fragen beim Vorstellungsgespräch? Grundsatz! Auf rechtswidrige Fragen brauch nicht geantwortet werden! Problem: Was ist rechtswidrig? bisherige Vergütung Schwangerschaft (ausnahmen bei verbotenden Arbeiten) Heiratswunsch / Kinderwunsch HIV (außer im Gesundheitswesen und Lebensmittelverarbg.) Religion, Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit (außer in Tendenzbetrieben, wie Christliches KH) Ehrenamtl. Tätigkeit Vereinszugehörigkeit Schulden und Vermögen (bei Arbeitsplätzen mit Zugriff auf das Vermögen des Betriebes oder bei Auftragsvergabe (KORRUPTIONSANFÄLLIGKEIT) Vorstrafen, Führungszeugnis (Fragen müssen im zusammenhang mit der Tätigkeit stehen (Kinder und Jugendarbeit)
- Aufgrund des Nachweisgesetzes müssen den AN 1 Monat nach Vertragsabschluss die wichtigsten Bedingungen schriftlich ausgehändigt werden, welche? Name / Anschrift des AG und AN Beginn des Arbeitsverhälnisses Dauer der Beschäftigung Ort der Beschäftigung Beschreibung der Tätigkeit Höhe des Lohns + Zulagen, Prämien und Sonderzulagen Arbeitszeit Urlaub Fristen für Kündigung Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs.- oder Dienstvereinbarung
- Du möchtest in Frankreich arbeiten, was wird benötigt? Aufenthaltserlaubnis muss beantragt werden. (Jeder EU-Bürger hat ein Rechtsanspruch auf die o.g. Erlaubnis) Für Bürger aus den Jahr 2004 aufgenommen Mitgliedsstaaten gilt dieser Anspruch ab 2011
- § 14 Zulässigkeit der Befristung (1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn .... 1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht, 2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern, 3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,
- Bis zu welcher gesamtdauer darf die kalendermäßige Befristung ausgedehnt werden? Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig
- Unter welchen Umständen ist eine Befristung zulässig? In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von vier Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig
- Wie oft darf ein zeitlicher Befristetet Vertrag verlängert werden? bis zu 3 mal.
